Inkassoschreiben und unseriöse Handwerker

verbraucherzentrale brandenburg warnt

  • Lesedauer: 3 Min.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) weist auf betrügerische Inkassoschreiben Schreiben der EXPERT KASSE AG hin und schildert: Viele verunsicherte Brandenburger*innen wenden sich zur Zeit an die Verbraucherzen-trale, weil sie Post von dem vermeintlichen Inkassounternehmen EXPERT KASSE AG aus Berlin erhalten haben.

Eine Betroffene berichtete, sie hätte das Schreiben sogar als Paket erhalten - die aufgedruckten Stempel »Persönliche Übergabe« und »Keine Nachbarschaftszustellung« sollten wohl eine außerordentliche Dringlichkeit vermitteln. Das Schreiben gaukelt vor, es seien Forderungen aus einem Dienstleistungsvertrag »EURO LOTTO ZENTRALE / EURO JACKPOT 6/49« offen.

Neben der Hauptforderung macht der Absender Mahnkosten und vorgerichtliche Inkassokosten geltend. Die Gesamtkosten von 270 Euro sollen auf ein griechisches Konto überwiesen werden. Erkennbar ist das an der IBAN, die mit dem Kürzel »GR« beginnt.

»Zahlen Sie auf keinen Fall, wenn Sie ein solches Schreiben erhalten«, sagt Stefanie Kahnert, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Betroffene Verbraucher*innen sollten sich von derartigen Fake-Inkassoschreiben weder verunsichern lassen noch darauf reagieren und Anzeige erstatten.

»Leider sind immer wieder Fake-Inkassoforderungen im Umlauf. Die Namen der vermeintlichen Unternehmen variieren. Der Abdruck verschiedener Siegel soll Seriosität vermitteln. Häufig beziehen sich die Schreiben auf einen vermeintlichen Lotterievertrag. Die Angabe einer ausländischen Kontoverbindung ist auf einem solchen Schreiben nahezu ein Garant dafür, dass es sich um ein betrügerisches Schreiben handelt«, erklärt die Juristin.

Es sind auch Fälle bekannt, in denen Betroffene aufgefordert wurden, auf ein deutsches Konto zu überweisen. Die Verbraucherzentrale hat deswegen eine Schwarzliste mit bekannten unseriösen IBANs und Namen von Fake-Inkassounternehmen zusammengestellt. Verbraucher*innen, können dies auch der Verbraucherzentrale Brandenburg melden unter www.verbraucherzen-trale-brandenburg.de/beschwerde-box.

Vorkasse vermeiden und Handelsregister checken

Ob Steinreinigung, Fassadenanstrich oder Instandsetzung der Laube: Der Frühling ist die beste Zeit, Handwerker mit Leistungen rund ums Haus zu beauftragen. Leider tummeln sich viele schwarze Schafe darunter, warnt die Verbraucherzentrale Brandenburg.

Mal stehen die vermeintlichen Handwerker direkt vor der Tür, weil sie angeblich gesehen haben, dass Dacharbeiten nötig seien. Mal verteilen sie Werbeflyer in Briefkästen. So passierte es einem Paar aus dem Landkreis Oberhavel, das seine Hausfassade reinigen und streichen lassen wollte.

Das Ehepaar beauftragte eine angeblich seit Jahrzehnten in diesem Bereich erfahrene Baufirma, nachdem es einen Flyer erhalten hatte. Für die Leistungen zahlte das Paar über 2000 Euro, wobei die Arbeiten nach den Angaben der Betroffenen nicht zu Ende gebracht wurden. Die Betroffenen versuchten erfolglos, die Firma zu kontaktieren und zum Abschluss der vereinbarten Leistung aufzufordern.

»Das ist leider kein Einzelfall«, so die Juristin Stefanie Kahnert. »Unsere Recherchen ergaben, dass die vermeintliche Firma, auf die das Paar hereingefallen ist, nicht im Handelsregister eingetragen war. Die angegebene Adresse entpuppte sich als Wohnhaus.« Das Perfide: Die Firma hatte auf ihrem Werbeflyer offensiv damit geworben, ein ins Handelsregister eingetragenes Unternehmen zu sein.

Damit Verbraucher*innen seriöse Handwerksfirmen finden, rät Stefanie Kahnert: »Die beste Quelle, um gute Handwerker zu finden, ist der eigene Bekanntenkreis. Weitere Firmen lassen sich zum Beispiel über Branchenverzeichnisse oder Online-Portale finden. Besonders wichtig ist es, den künftigen Vertragspartner im Vorfeld zu prüfen.«

Ob eine Firma eingetragen ist, können Verbraucher*innen auf www.handelsregister.de checken. Auch eine allgemeine Internetrecherche entlarvt unseriöse Anbieter häufig. Empfehlenswert ist, dass Verbraucher*innen sich die Mühe eines Hintergrundchecks vor Vertragsschluss machen.

Das wichtigste Mittel gegenüber dem Handwerksunternehmen ist die Bezahlung: »Zahlen Sie keinesfalls die komplette vereinbarte Summe per Vorkasse, sondern erst vollständig, wenn alles zu Ihrer Zufriedenheit erledigt ist«, rät die Expertin. VZB/nd

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