Neue Plattform-Haftung: Bundestag beschließt Urheberrechtsreform

Opposition kritisiert, die Regierungskoalition habe ihr Versprechen gebrochen, den Einsatz von Uploadfiltern verzichtbar zu machen

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Künftig verantwortlich für Inhalte von Nutzer*innen: digitale Plattformen.
Künftig verantwortlich für Inhalte von Nutzer*innen: digitale Plattformen.

Berlin. Internetplattformen wie Youtube und TikTok sind künftig für Inhalte, die von Nutzern hochgeladen werden, urheberrechtlich verantwortlich. Der Bundestag beschloss am Donnerstag in Berlin mit den Stimmen von Union und SPD ein Gesetzespaket zum Urheberrecht, das die Verantwortlichkeit von Plattformen neu regelt. In bestimmten Fällen sind demnach Blockaden von Nutzer-Uploads vorgeschrieben. Bestandteil des Pakets ist auch ein Leitungsschutzrecht für Presseverleger, wonach Verlage finanziell angemessen beteiligt werden müssen, wenn Ausschnitte aus Artikeln auf kommerziellen Digitalplattformen wie Google News angezeigt werden. FDP, Linke und AfD stimmten gegen das Paket, die Grünen enthielten sich.

Reformpaket zum Urheberrecht

Berlin Der Bundestag hat am Donnerstag das »Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes« beschlossen. Das Reformpaket setzt zwei europäische Richtlinien um und soll das Urheberrecht an das digitale Zeitalter anpassen. Es regelt unter anderem, dass Upload-Plattformen künftig für alle von den Nutzern hochgeladenen Inhalte urheberrechtlich verantwortlich sind. Dieses Vorhaben hatte für Proteste gegen den möglichen Einsatz sogenannter Uploadfilter gesorgt, die nach Ansicht von Kritikern Internetzensur Vorschub leisten könnten.

Geringfügige Nutzungen dürfen nicht durch Uploadfilter blockiert werden. Das gilt etwa für Nutzungen von »bis zu 15 Sekunden je eines Filmwerkes oder Laufbildes« und für »bis zu 15 Sekunden je einer Tonspur«. Voraussetzung ist eine Nutzung, die »nicht zu kommerziellen Zwecken oder nur zur Erzielung unerheblicher Einnahmen« dient. Zum Schutz der Kunstfreiheit und der sozialen Kommunikation wird zudem die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke insbesondere zu den Zwecken von Zitat, Karikatur, Parodie und Pastiche erlaubt.

Bestandteil des Pakets ist auch ein Leitungsschutzrecht für Presseverleger, wonach Verlage finanziell angemessen beteiligt werden müssen, wenn etwa Ausschnitte aus Artikeln auf kommerziellen Digitalplattformen wie Google News angezeigt werden. Daneben beinhaltet die Reform Regelungen aus der novellierten Online-SatCab-Richtlinie, die den grenzüberschreitenden Zugang zu Rundfunkinhalten - etwa über Livestreams und Mediatheken - betreffen.

Außerdem werden Verleger künftig wieder an der Vergütung für erlaubte Nutzungen, etwa Privatkopien, beteiligt. Dies soll den Fortbestand der VG Wort als gemeinsamer Verwertungsgesellschaft von Autoren und Verlegern sichern. epd

Mit dem »Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes«, das am 1. August 2021 im Kraft treten soll, werden zwei EU-Richtlinien umgesetzt. Plattformbetreiber werden darin verpflichtet, Lizenzen beispielsweise von Verwertungsgesellschaften zu erwerben, wenn urheberrechtlich geschützte Werke in nicht nur geringfügigem Umfang wiedergegeben werden. Sind geschützte Inhalte nicht lizenziert und ist die Nutzung nicht erlaubt, muss der Anbieter nach einer Information des Rechtsinhabers die Inhalte blockieren.

Geringfügige Nutzungen dürfen laut Gesetz nicht durch sogenannte Uploadfilter blockiert werden. Das gilt für Nutzungen von »bis zu 15 Sekunden je eines Filmwerkes oder Laufbildes« oder für »bis zu 15 Sekunden je einer Tonspur«. Erlaubt ist auch die Nutzung geschützter Werke zu den Zwecken von Zitat, Karikatur, Parodie und Pastiche.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärte, mit der Reform werde das Urheberrecht »fit für das digitale Zeitalter« gemacht. Gleichzeitig werde ein guter Ausgleich zwischen den Interessen der Beteiligten geschaffen. »Wir stärken die Rechte der Kreativen, beteiligen die Rechtsinhaber fair an den Erlösen und wahren gleichzeitig die Kommunikations- und Meinungsfreiheit«, sagte Lambrecht.

Redner von FDP, Linken, AfD und Grünen erhoben in der Bundestagsdebatte hingegen den Vorwurf, die Regierungskoalition habe ihr Versprechen gebrochen, den Einsatz von Uploadfiltern verzichtbar zu machen. Kritiker befürchten, dass Uploadfilter zu Internetzensur und Freiheitseinschränkungen führen könnten. epd/nd

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