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Senat will Erbbauzins weiter absenken
Neue Regelung soll den Wohnungsbau ankurbeln und Gewerbeansiedlungen erleichtern
Hartnäckiger Protest zahlt sich aus. Die Aktivistinnen und Aktivisten des Gewerbehofes in der Lausitzer Straße 10 in Kreuzberg kämpften wochenlang vor dem Roten Rathaus für einen niedrigen Erbbauzins, damit sie ihr Projekthaus auf lange Sicht nutzen können. Ihre Forderung: einen Erbpachtzinssatz von null Prozent, denn das Ensemble in Kreuzberg sei stark sanierungsbedürftig, hieß es.
Der Senat und die landeseigene BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH hatten dagegen drei Prozent Zins pro Jahr für den Gewerbeanteil vorgeschlagen, für das Wohnhaus wurde die Forderung auf zwei Prozent etwas niedriger angesetzt. Die Laufzeit für die Erbpacht an die Genossenschaft sollte 99 Jahre betragen. Am Ende konnten die Aktivistinnen und Aktivisten bessere Bedingungen aushandeln als die von Senat und BIM offerierten.
Das Beispiel zeigt: Die Höhe des Erbbauzinssatzes ist entscheidend dafür, wie hoch die jährliche Gebühr ausfällt, die für die Nutzung eines Erbbaurechts anfällt. Das ist immer dann der Fall, wenn das Grundstück im Besitz des Eigentümers bleibt, in dem geschilderten Fall im Besitz des Landes Berlin und seiner landeseigenen Immobilienmanagement, das Gebäude aber gegen die Gebühr von anderen genutzt werden kann.
Angesichts der inzwischen lange anhaltenden Niedrigzinsphase will Rot-Rot-Grün nun erneut die Höhe des Erbbauzinses absenken. »Die Idee der Senatsvorlage ist, dass wir mit dem Erbbau-Zinssatz leicht runtergehen und mit der Dauer nach oben gehen wollen«, sagt Finanzsenator Matthias Kollatz zu »nd«. Eine entsprechende Senatsvorlage ist in Vorbereitung, sie soll demnächst im Senat besprochen und beschlossen werden.
Erst im Herbst 2018 hatte der Senat die Erbbauzinssätze schuldrechtlich für 20 Jahre ab Vertragsabschluss um 50 Prozent abgesenkt, wie es seinerzeit hieß. »Mit der Halbierung der Erbbauzinsen reagieren wir auf die zurzeit extrem niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt«, so Kollatz damals. Das biete einen guten Anreiz für den Wohnungsbau – nicht nur für den genossenschaftlichen. Die Regelung sollte zunächst für Projekte gelten, die innerhalb der nächsten fünf Jahre abgeschlossen werden.
Heute, mehr als zwei Jahre danach, hat sich gezeigt, dass die Absenkung des Zinssatzes nicht ausgereicht hat, um die gewünschten Effekte bei den gemeinwohlorientierten Projekten zu erzielen. Deshalb soll jetzt zum Ende der Legislatur noch eine weitere Absenkung folgen. »Ziel ist es, den Erbbauzins auf 2 oder 1,9 Prozent abzusenken, damit würde es nur noch minimale Unterschiede von Berlin zu anderen Großstädten wie Hamburg und München geben«, erklärt Kollatz dieser Zeitung.
Damit würde der Abstand von Berlin zu den genannten Metropolen weiter sinken. »Wir wollen mit der Maßnahme die Bauaktivitäten unter anderem im Wohnungsbau, aber auch von sozialen und kulturellen Einrichtungen ankurbeln, die das Erbbaurecht künftig noch besser nutzen sollen«, betont der Finanzsenator. Aktuell befindet sich die Vorlage laut der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung noch in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Finanzen.
Die in Berlin mitregierende Linke fordert seit Langem niedrigere Erbbauzinsen. »Das wäre ein Schritt in die richtige Richtung, kann aber nicht das Ende vom Lied sein«, sagt der Finanzexperte der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus, Steffen Zillich. Er will, dass sich Berlin noch weiter Richtung Hamburg bewegt, wo ein Zins von 1,5 Prozent fällig wird. »Das wäre sicher auch noch marktangemessen«, so Zillich. Grundsätzlich will die Linke die Vergabe landeseigener Grundstücke von den Marktpreisen für Bauland abkoppeln und stattdessen am jeweiligen Ertrag der öffentlich gewollten Nutzung orientieren. Das müsse der nächste Schritt sein.
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