Noch Assistenz oder doch schon Pflege?

Bei einem Privatanbieter in Köln verlangen Mitarbeiter Bezahlung nach Branchenmindestlohn. Doch stattdessen setzt es die Kündigung

  • Gerhard Klas, Köln
  • Lesedauer: 4 Min.

Ipsa Vita ist der Name eines Dienstleistungsunternehmens aus Köln, das persönliche Assistenz für behinderte Menschen anbietet. Die etwa 200 Mitarbeiter*innen des Pflegedienstes sind in mehr als einem Dutzend Teams tätig, die sich die 24-Stunden-Schichten für einen Klienten aufteilen. Geboten wird Unterstützung bei »der Grundpflege, der Arbeit sowie in der Freizeit«. Allein in Köln gibt es mehrere Dutzend solcher Anbieter, bei denen insgesamt mehrere tausend Beschäftigte in der persönlichen Assistenz arbeiten.

Für die 24-Stunden-Schichten bietet Ipsa Vita angeblich »faire Entlohnung« und ein »harmonisches Betriebsklima«. Mit den drei Geschäftsführern, den Brüdern Dominik und Oliver Markert und Civan Igci, sind viele Beschäftigte tatsächlich per »Du«. Aber das ist offenbar nur die Oberfläche. Mitarbeiter*innen eines Teams sprechen von schlechter Bezahlung sowie unzumutbaren Arbeitsbedingungen und setzen sich zur Wehr.

Auslöser war eine Mail vom 16. März 2020 im Auftrag der Geschäftsführung, die der Kölner Initiative Work-Watch vorliegt. Der Krankenstand sei so hoch, dass Ipsa Vita auch über die flexibel einsetzbaren Springer*innen die Assistenz nicht mehr »abdecken« könne, heißt es in dem Schreiben, das zu Beginn der Corona-Pandemie verfasst worden war. Und weiter: »Da unsere Kund*innen Eure Hilfe benötigen, bitten wir Euch inständig, Euch nicht auf ›Verdacht‹ oder bei leichten Symptomen [...] krank zu melden.« Sollte es bei einem so hohen Krankenstand bleiben, »können wir bei der Lohnabrechnung nur zuerst die tatsächlich geleisteten Assistenzschichten vergüten, um die Assistenz unserer Kunden sicherzustellen«.

Ein Team, das die seit einem Schlaganfall mit Anfang 30 im Rollstuhl sitzende Anama Fronhoff unterstützte, wollte sich das allerdings nicht gefallen lassen. Das Schreiben der Geschäftsführung sei angesichts der Pandemie »völlig verantwortungslos« gegenüber den häufig mehrfach vorerkrankten Kund*innen gewesen, so ein Mitarbeiter. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auszusetzen, sei außerdem ein »Offenbarungseid, mit dem versucht wird, das unternehmerische Risiko auf uns Beschäftigte abzuwälzen«.

Nach Beratung mit der Gewerkschaft Verdi, dem Zusammenschluss der Unabhängigen Arbeitnehmer*innenvertretungen in der persönlichen Assistenz (UAPA) und Work-Watch setzten sich die Assistent*innen zwei Ziele: Gründung eines Betriebsrates und Bezahlung nach dem Pflegemindestlohn von 11,80 Euro pro Stunde. Hoffnung machten ihnen die Erfahrungen bei anderen Trägern der persönlichen Assistenz. »Es gibt mindestens einige tausend Kolleg*innen bundesweit, die den Pflegemindestlohn erhalten oder sogar überschreiten«, so Klaus Drechsel von UAPA, - vor allem die, die sich organisiert hätten.

Bei Ipsa Vita folgten Versuche der Vernetzung mit den Assistent*innen der anderen Teams und Gespräche mit der Geschäftsführung. Die reagierte ablehnend, so die Assistent*innen. Sie könnten nicht mehr Lohn zahlen, weil das Sozialamt zu wenig finanziere, zitieren Beschäftigte aus dem Gespräch. Laut Bundesanzeiger erzielte das Unternehmen jedoch 2019 einen Bilanzgewinn von 1,65 Millionen Euro.

Als einzelne Kolleg*innen dann versuchten, den Pflegemindestlohn über Verdi geltend zu machen, kam es zum Abbruch der Gespräche und schließlich zur Kündigung des Vertrages mit Anama Fronhoff. Wegen der Zweckbefristung im Arbeitsvertrag endete damit auch die Beschäftigung ihrer persönlichen Assistent*innen zum Ende des Monats März 2021.

»Ich war geschockt«, sagt Fronhoff. Für die Schwerbehinderte, die mühsam wieder das Sprechen erlernt hat, war das eine harte Entscheidung. In einem kurzfristig anberaumten Zoom-Meeting wurde ihr als Grund mitgeteilt, dass einer der Geschäftsführer eine Auszeit nehmen wollte. Als dieser am nächsten Tag auf eine Mailanfrage hin seine Bereitschaft erklärte, mit einer neuen Assistenznehmerin einen Vertrag abzuschließen, fühlte sich Fronhoff hintergangen. Zudem sei es nicht einfach, »innerhalb eines Monats einen neuen Anbieter zu finden«.

»Uns sind aus den letzten Jahren mehrere Fälle bekannt, in denen gewählten Betriebsratsgremien die Arbeit erschwert wurde«, sagt Klaus Drechsel. Allerdings sei »die Verhinderung einer Gründungsinitiative durch Kündigung der Kundin und damit des Assistent*innenteams ein uns bisher unbekannter, trauriger Höhepunkt«. Er befürchte, »dass ein Fall wie dieser im Dunkelfeld bundesdeutscher betrieblicher Assistenz-Realitäten kein Einzelfall ist«.

Derzeit sind mehrere Prozesse zu Kündigungsschutz und Pflegemindestlohn anhängig. Bei einem Gütetermin behauptete die Geschäftsführung, die Assistent*innen erbrächten keine Pflegeleistungen, sondern nur Betreuungsleistungen. Deshalb stehe ihnen der Pflegemindestlohn nicht zu. Tatsächlich besteht ein Anspruch auf Pflegemindestlohn, wenn mindestens ein Viertel der Arbeit pflegerische Tätigkeit umfasst. Bei Anama Fronhoff, die vor ihrem Schlaganfall als Intensivpflegerin gearbeitet hat, ist das definitiv der Fall: Nach ihren Angaben beträgt die pflegerische Tätigkeit bei einer 24-Stunden-Schicht mehr als sieben Arbeitsstunden für Grundpflege und Toilette.

Auf Anfragen reagierte die Geschäftsführung von Ipsa Vita bisher nicht. Doch Schweigen wird den Konflikt nicht lösen, der nicht nur auf juristischer, sondern auch auf betrieblicher Ebene weiter ausgefochten werden soll. Klaus Drechsel dazu: »Wir unterstützen jeden mutigen Schritt solidarischer Selbstorganisierung unserer Kolleg*innen.«

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