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Für die verstopfte Toilette sollen 2000 Euro bezahlt werden

verbraucherzentrale sachsen-anhalt warnt vor abzocke an der haustür

  • Lesedauer: 2 Min.

Schlimmer kann es für die betroffenen Verbraucher*innen nicht kommen. Als ob die Corona-Pandemie nicht schon mehr als belastend ist, muss auch noch eine verstopfte Toilette repariert werden. In dieser Situation eine Rohrreinigungsfirma zu beauftragen, bedurfte mehrfacher Anrufe.

Erst beim sechsten Versuch erklärte sich eine Firma bereit, den Auftrag unter der Besonderheit der notwendigen Hygienemaßnahmen durchzuführen. Ob vergessen oder unterlassen - über einen Preis für die notwendigen Arbeiten wurde weder am Telefon noch vor Beginn der Arbeiten gesprochen.

Ein entscheidender Fehler, wie sich später herausstellen sollte. Nach einer knappen Stunde beendet die Firma ihre Arbeit - die Verstopfung der Toilette wurde allerdings nicht vollständig beseitigt - und forderte für die Arbeiten 2080 Euro. Neben der Reinigung von 15 laufenden Metern Rohr für 1048 Euro werden Arbeits- und Einsatzpauschale, Lohnkosten, Spirale und Reinigung, An- und Abfahrtskosten und zusätzlich eine weitere Servicepauschale berechnet. Das Ganze auch zahlenmäßig nachzuvollziehen, ist unmöglich. Dennoch zahlt der Verbraucher auf Drängen des Handwerkers per Karte.

Kein Einzelfall. Immer wieder wird die Verbraucherzentrale mit überhöhten Rechnungen von Notdiensten der verschiedensten Gewerke konfrontiert. Um das zu vermeiden, sollte in jedem Fall vor Beginn der Arbeiten über Preise gesprochen und diese auch schriftlich vereinbart werden. Ansonsten gilt die ortsübliche Vergütung für derartige Arbeiten. Und die lässt sich bei den jeweiligen Innungen oder der Handwerkskammer erfragen.

Doppelabrechnungen wie im vorliegenden Fall - eine Abrechnung nach Arbeitszeit und gleichzeitig eine nach laufenden Metern - sind nicht zulässig. Zuschläge für Nacht- und Feiertagsarbeit dürfen nur auf den Lohn und die lohnabhängigen Kosten erhoben werden. Letztlich ist eine Berechnung von Kosten grundsätzlich nicht zulässig, wenn die Störung tatsächlich nicht - wie in diesem Fall - behoben wurde. Der Verbraucher steht nun vor der Schwierigkeit, sein gezahltes Geld zurückzufordern. vzsa/nd

Verbraucher*lnnen können sich zum Handwerker-Problem informieren unter https:// www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de/handwerker. Zu Fragen und Problemen bei Handwerkerleistungen berät die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt derzeit online oder telefonisch.

Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen.

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