Garantie oder Gewährleistung?

Tipps, Fristen und kostenloser Online-Check zu reklamationen

  • Lesedauer: 2 Min.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) erklärt den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung, fasst die wichtigsten Tipps und Fristen zusammen und bietet Verbraucher*innen mit dem Umtausch-Check kostenlose individuelle Ersteinschätzungen an.

Geht ein Produkt kaputt, haben Verbraucherinnen und Verbraucher im Rahmen der Gewährleistung dem Verkäufer gegenüber zwei Jahre lang ein Recht auf Reparatur oder Neulieferung. Aber: Nach Ablauf des ersten halben Jahres trifft den Käufer die sogenannte Beweislast.

»Geht ein Produkt nach mehr als einem halben Jahr kaputt, müssen Betroffene erst einmal beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand. Das ist in der Praxis gar nicht so einfach«, sagt Torsten Eick, Rechtsexperte bei der VZB. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, Rechte über die Garantie geltend zu machen.

Eine Garantie ist, im Gegensatz zur Gewährleistung, immer eine freiwillige Leistung, meist des Herstellers. »Auf das Garantierecht können diejenigen zurückkommen, die beim Kauf eines Produktes vom Hersteller einen Hinweis erhalten haben, dass er eine Garantie gewährt, zum Beispiel eine kleine Broschüre«, erklärt dazu Torsten Eick. Entscheidend ist dann, welche Rechte und Fristen die Garantie festlegt.

Wer unsicher ist, ob der Verkäufer oder Hersteller der richtige Ansprechpartner ist und auf welche rechtliche Grundlage man sich im Einzelfall am besten berufen sollte, dem bietet der Umtausch-Check der bundesweiten Verbraucherzentralen erste Hilfe. Hier wie auch bei der VZB erhalten Betroffene nach Angabe einiger Informationen zu ihrem Fall eine kostenlose rechtliche Ersteinschätzung und bekommen auch Briefvorlagen, mit denen sie sich an Hersteller oder Verkäufer wenden können. VZB/nd

Für alle weiteren Fragen bietet die VZB individuelle rechtliche Beratung an: Telefonische Beratung nach Terminvereinbarung unter (0331) 98 2 99 95 (montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung oder E-Mailberatung auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/emailberatung

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