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Schlapphüte müssen zahlen
Nach Mobbing beim Verfassungsschutz erstreitet Ex-Mitarbeiterin ein Schmerzensgeld
10 000 Euro Schmerzensgeld muss das Bundesamt für Verfassungsschutz an Christiane Meusel zahlen. Die Juristin hat eine Mobbingklage gegen ihren Ex-Arbeitgeber gewonnen. Sie war von 2013 bis 2019 unter anderem im Referat Berichtswesen und Öffentlichkeitsarbeit tätig. Zu ihren Aufgaben gehörte zeitweise die Beobachtung von islamistischer Propaganda in sozialen Netzwerken. Doch bald seien ihr die meisten Aufgaben entzogen worden, so Meusel gegenüber »nd«. Sie sei in ihrem Büro getrennt von anderen Mitarbeiter*innen isoliert worden. Im April 2016 begab sie sich wegen Depressionen in eine Klinik für Psychosomatik. Dort empfahl man ihr, aus gesundheitlichen Gründen den Arbeitsplatz zu wechseln.
Als die Bitten um eine Versetzung innerhalb der Behörde keinen Erfolg hatten, kündigte Meusel im Februar 2019. Sie verklagte ihren früheren Arbeitgeber auf Schmerzensgeld »aufgrund von Verletzung von Arbeitgeberfürsorgepflichten, unerlaubter Handlung und vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung«. Meusel sieht einen Zusammenhang zwischen der Erkrankung und ihrer Behandlung am Arbeitsplatz, die sie als Mobbing bezeichnet. Bestätigt wird sie durch ein im Auftrag der Agentur für Arbeit erstelltes sozialmedizinisches Gutachten. Trotzdem war Meusels Klage auf Schmerzensgeld in erster Instanz abgelehnt worden. Rechtsanwalt Gregor Gysi, der Meusel in der Berufungsklage vertrat, kritisierte, dass der Richter keine Beweisaufnahme vorgenommen hatte. Gutachten, die die Angaben der Klägerin stützten, seien ignoriert worden. Zeug*innen, die Meusels Version hätten bestätigen können, wurden nicht geladen.
Dass ihr in der Berufsklage jetzt ein Schmerzensgeld zugesprochen wurde, sieht Meusel als Teilerfolg. Schließlich werde damit auch implizit festgestellt, dass die Arbeitsbedingungen beim Amt für Verfassungsschutz zu ihrer Krankheit beigetragen haben. Unverständlich ist für sie allerdings, dass ein Zusatzantrag, in dem eine lebenslange Entschädigung für die Schäden am Arbeitsplatz gefordert wurde, vom Gericht abgelehnt wurde. Daher ist für Meusel die Angelegenheit auch juristisch noch nicht erledigt. Sie will eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. Es sei auch aus juristischen Gründen nicht zu rechtfertigen, dass ihr einerseits Schmerzensgeld für den Umgang am Arbeitsplatz, aber keine Entschädigung zugesprochen wurde.
Mit Mobbingfällen will sich Meusel wohl auch in Zukunft öfter beschäftigen. Sie arbeitet in Berlin als Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht und Mobbingverfahren. Als besondere juristische Kompetenzen und Berufserfahrungen gibt sie mittlerweile auch »sechs Jahre Erfahrungen mit dem Kaltgestellt werden in der Bundesverwaltung« an.
Diese Jahre will sie auch literarisch aufarbeiten. Es könnte eine Art Schelmenroman daraus werden, der die Themen Inkompetenz und behördlichen Leerlauf behandeln soll. Von der Notwendigkeit des Verfassungsschutzes ist Meusel heute nicht mehr überzeugt. Dass die ehemalige linke DDR-Oppositionelle aus der christlichen Friedensbewegung sich überhaupt dort anstellen ließ, erklärt sie mit ihrer Neugier auf Neues und Unbekanntes.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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