EM-Fans als Mieter - was ist zu beachten?
fussball-em im wohnhaus
Poster der Nationalmannschaft oder Nationalfahnen dürfen in die Fenster der Wohnung gehängt werden. «Sie stören niemanden.» sagt Katrin Kroupová, Juristin beim Mieterverein Dresden und Umgebung (mvd). Soweit im Mietvertrag ein Plakat- oder Fahnenverbot verhängt ist, gilt dies allenfalls für Plakate mit politischem Inhalt, für stark polarisierende oder gar verhetzende Meinungsäußerungen.
Im Zweifelsfall Vermieter fragen!
Auch auf dem Balkon darf Flagge gezeigt werden. Muss allerdings eine Halterung montiert oder aus anderen Gründen in die Bausubstanz eingegriffen werden, muss der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden. Unabhängig hiervon hat der Fußballfan sicherzustellen, dass sich Fahnen oder Plakate nicht selbstständig machen, nicht herunterfallen und so Passanten verletzten oder Autos beschädigen können.« Ist das garantiert, darf die Nationalflagge auch aus dem Fenster wehen - in Normalgröße, so dass die Nachbarwohnungen nicht mitbeflaggt werden.
Grillen - Worauf ist zu achten?
Ob das Grillen im Hof, im Garten, auf der Terrasse oder auf dem Balkon eines Miethauses erlaubt ist oder nicht, dafür gibt es keine verbindliche gesetzliche Regelung. Prinzipiell ist gegen das Grillen dann nichts einzuwenden, wenn im Mietvertrag nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, keine Schäden verursacht werden und die Mitbewohner nicht unzumutbar belästigt werden. Grillbetreiber sollten den Brandschutz gewährleisten und keine Schäden durch Funkenflug oder Ruß verursachen. Keinesfalls darf ein brennender Grill unbeaufsichtigt gelassen werden.
Darf laut Mietvertrag oder der Hausordnung ausdrücklich auf dem Balkon nicht gegrillt werden, muss sich der Mieter daran halten. Sonst riskiert er eine Abmahnung, im Wiederholungsfalle sogar fristlose Kündigung.
Nachtruhe beachten!
Ruhezeiten müssen eingehalten werden. Spätestens ab 22 Uhr, freitags und samstags ab 24 Uhr muss die Nachtruhe eingehalten und erhöhte Rücksicht auf die Nachbarn genommen werden. Alternative: der Besuch eines Public-Viewing-Events oder einen gemeinsamen Fernsehabend in einer Gaststätte.
Grundsätzlich gelten die »goldenen« Regeln im Mehrfamilienhaus:
Gegenseitigen Rücksichtnahme,
Mietvertrag, Hausordnung und,
Ruhezeiten einhalten,
Brandschutz und Schallschutz,
Unannehmlichkeiten oder Probleme ansprechen. mvd/nd
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.