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Mecklenburg-Vorpommern verbietet »Nationale Sozialisten Rostock«
Drittes Verbot gegen rechte Szene / Vier Wohnungen und Arbeitsstätten durchsucht
Rostock. Das Innenministerium von Mecklenburg-Vorpommern hat am Donnerstag die rechtsextremistische Vereinigung »Nationale Sozialisten Rostock« (NSR) verboten. In diesem Zusammenhang seien am frühen Morgen vier Wohnungen und Arbeitsstätten in Rostock, Güstrow und im Bereich Wismar von rund 50 Beamten des Landeskriminalamtes durchsucht worden, sagte eine Ministeriumssprecherin der Deutschen Presse-Agentur. Die Zahl der Mitglieder liege nach Schätzung des Innenministeriums im zweistelligen Bereich. Die Behörde hatte die Informationen auch auf Twitter gepostet.
Die »Nationalen Sozialisten Rostock« sind den Angaben zufolge eine seit mehr als zehn Jahren aktive rechtsextremistische Kameradschaft. Sie wurden demnach 2008 erstmals und seitdem kontinuierlich im Verfassungsschutzbericht genannt. Die Vereinigung trete auch unter den Bezeichnungen »NSR« und »Aktionsblog« auf. Zu ihr gehöre auch die Teilorganisation »Baltik Korps«. Zuvor hatte der »Nordkurier« berichtet.
Die »NSR« und ihr Anfang 2019 gegründeter kampfsportlicher Arm »Baltik Korps« richten sich nach Überzeugung des Innenministeriums gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung. »Folglich habe ich die Kameradschaft verboten«, erklärte Innenminister Torsten Renz (CDU) und kündigte an: »Ich werde auch in Zukunft den Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen, das heutige Verbot steht für Null Toleranz!«
»NSR« und »Baltik Korps« haben den Ermittlern zufolge ein weit verzweigtes Netzwerk innerhalb der rechtsextremistischen Szene aufgebaut, das auch über die Landesgrenzen hinausreiche. Seit Jahren seien sie die prägende Struktur der rechtsextremistischen Szene in Rostock. Einzelne Kampfsport-Trainingseinheiten des »Baltik Korps« seien zuvor öffentlich angekündigt worden, um neue Mitglieder zu werben. Ein »offenes Training« am 27. April 2019 habe beispielsweise im Szeneobjekt »Thinghaus« in Grevesmühlen (Nordwestmecklenburg) stattgefunden, was die Vernetzung der Gruppe innerhalb der rechtsextremistischen Szene unterstreiche.
Das Verbot der »NSR« ist Renz zufolge das dritte Vereinsverbot des Landes Mecklenburg-Vorpommern nach dem Verbot der »Mecklenburgischen Aktionsfront« am 20. Mai 2009 und des »Schwarze Schar MC« am 13. Dezember 2013. dpa/nd
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