DKP soll nicht zur Bundestagswahl zugelassen werden
Bundeswahlausschuss verweigert den Kommunisten die Anerkennung als Partei. Diese will nun Rechtsmittel einlegen
Berlin. Bis zur Bundestagswahl sind es noch elf Wochen - für die DKP ist sie aber schon fast gelaufen. Denn die 1968 gegründete Deutsche Kommunistische Partei hat kaum noch Chancen, daran teilnehmen zu können. Der Bundeswahlausschuss verweigerte ihr am Donnerstag die Anerkennung als Partei, was die Voraussetzung für die Wahlteilnahme wäre. Den Angaben zufolge reicht die DKP ihre Rechenschaftsberichte mit langer Verzögerung ein und missachtet die gesetzlichen Vorgaben. »Fristen sind Fristen«, sagte Bundeswahlleiter Georg Thiel.
DKP-Chef Patrik Köbele erklärte hingegen: »Was hier versucht wird, das ist ein kaltes Parteiverbot. Damit kennen wir Kommunistinnen und Kommunisten uns aus.« Er erinnerte an 1933, als die Kommunistische Partei von den Faschisten verboten wurde. Das sei auch 1956 durch die Adenauer-Justiz geschehen. »Groß muss die Angst vor uns sein, dass dies nun im Jahr 2021 mit bürokratischen Mitteln erfolgen soll«, sagte Köbele. Allerdings hatte die Partei bei der Bundestagswahl 2017 lediglich 11 713 Stimmen erhalten. Nach Angaben aus dem vergangenen Jahr hat die DKP weniger als 3000 Mitglieder.
»Natürlich werden wir alle Rechtsmittel einlegen. Wir sind sicher, dass dieser Versuch, uns kalt zu verbieten, scheitern wird«, sagte der DKP-Vorsitzende. Die Aberkennung des Parteistatus sei der Versuch, die Partei in den finanziellen Ruin zu treiben. »Das reiht sich ein in die verschiedenen Skandale, bei denen versucht wird, fortschrittliche Organisationen über den Entzug der Gemeinnützigkeit zu ruinieren«, so Köbele. »Hier geht es nicht nur um den Wahlantritt der Kommunisten. Deshalb rufen wir alle demokratischen Kräfte auf, diesem Versuch eines kalten Parteiverbots entgegenzutreten.«
Die DKP kann gegen die Entscheidung innerhalb von vier Tagen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Im Gegensatz zu ihr wurde die MLPD (Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands) als Partei anerkannt und kann daher an der Wahl teilnehmen. Die MLPD war 2017 auf 35 760 Erst- und 29 785 Zweitstimmen gekommen.
Zwei Tage lang kämpft sich der Bundeswahlausschuss durch die Anmeldungen von 87 kleineren Parteien und Gruppierungen zur Wahl am 26. September. Das Gremium mit dem Bundeswahlleiter an der Spitze, dem unter anderem auch zwei Richter des Bundesverwaltungsgerichts angehören, muss prüfen, ob die Bewerber die Kriterien des Parteiengesetzes erfüllen und als Parteien anerkannt werden können.
Das Gesetz definiert Parteien als »Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen«. Voraussetzung: Sie müssen »nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten«.
Dieses Prozedere bleibt etablierten Parteien erspart. Denn wer im Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten ist, kann seine Wahlvorschläge direkt bei den Landes- und Kreiswahlleitungen einreichen. Das gilt diesmal für CDU, CSU, SPD, FDP, Linke, Grüne, AfD, Freie Wähler und die Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen/Freie Wähler.
Für alle anderen gibt es nach der Anerkennung als Partei durch den Bundeswahlausschuss eine weitere Hürde. Sie müssen genügend Unterstützer-Unterschriften vorlegen. Allerdings gab es coronabedingt noch eine Erleichterung: Die Mindestzahl wurde auf ein Viertel des bisherigen Wertes gesenkt. Für Landeslisten sind es jetzt maximal 500, für Kreiswahlvorschläge einheitlich 50 Unterschriften. dpa/nd
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