Mehr Geld für Eigenheim-Sparer
fragen & antworten zur verbesserten Wohnungsbauprämie
Seit diesem Jahr gibt es deutlich mehr Förderung für viele, die für Bau, Kauf oder Renovierung eines Eigenheims sparen. Die Wohnungsbauprämie ist verbessert worden. Außerdem können mehr Menschen in Deutschland von der Förderung profitieren. Die LBS Bayern beantwortet die wichtigsten Fragen zur Wohnungsbauprämie.
Wer bekommt die Wohnungsbauprämie?
Die Wohnungsbauprämie fördert diejenigen, die Geld sparen, um eine Wohnimmobilie zu kaufen, zu bauen oder zu renovieren. Dafür gelten Einkommensgrenzen, die mit der Verbesserung der Förderung mit dem Jahr 2021 deutlich angehoben wurden, wodurch deutlich mehr Menschen in den Genuss der Wohnungsbauprämie kommen können.
Wie viel Wohnungsbauprämie gibt es?
Wer pro Jahr bis zu 700 Euro (1400 Euro für Verheiratete) auf einen Bausparvertrag einzahlt, erhält eine Wohnungsbauprämie von 10 Prozent auf diese Einzahlungen - also bis zu 70 Euro (Singles) oder 140 Euro (Verheiratete) pro Jahr. Das sind über 50 Prozent mehr als bisher. Im derzeitigen Zinstief ist das eine besonders wertvolle Förderung.
Wofür kann die Wohnungsbauprämie verwendet werden?
Die angesammelten Prämien gibt es für Vertragsabschlüsse ab 2009 nur, wenn das angesparte Geld später für wohnwirtschaftliche Zwecke, also für den Bau, Kauf oder die Modernisierung von Wohneigentum verwendet wird. Bei jungen Leuten unter 25 Jahren macht der Staat eine Ausnahme: Sie können nach sieben Jahren frei über das gesamte Guthaben inklusive der Wohnungsbauprämien verfügen. Diese Sonderregelung kann jeder Sparer aber nur einmal in Anspruch nehmen.Auch wer unmittelbar eine Immobilie finanzieren möchte, kann von der Wohnungsbauprämie profitieren. Dies funktioniert mit einem Bauspar-Kombikredit. Dabei wird eine Vorfinanzierung abgeschlossen, die zunächst nicht getilgt wird. Stattdessen fließen entsprechende Zahlungen als Sparleistungen auf einen Bausparvertrag, der dann mit der Zuteilung die Vorfinanzierung ablöst. Die Einzahlungen auf den Bausparvertrag sind bis zur Zuteilung förderfähig.
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Neben der Zweckbindung sind die Einkommensgrenzen wichtige Bedingungen für den Erhalt der Wohnungsbauprämie. Diese liegen seit diesem Jahr bei einem zu versteuernden Einkommen von 35 000 Euro (Singles) oder 70 000 Euro (Verheiratete).Wichtig: Auch viele Haushalte mit höherem Bruttoeinkommen können noch dazu gehören. Denn vom Bruttoeinkommen werden mehrere Posten abgezogen, um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln. Dazu zählen etwa bestimmte Versicherungsbeiträge, Vorsorgeaufwendungen oder auch Kinderfreibeträge. Aufschluss über die Höhe des zu versteuernden Einkommens gibt der letzte Steuerbescheid.
Wie wird die Wohnungsbauprämie beantragt?
Zu Beginn jedes Jahres erhalten Kunden der LBS automatisch einen WoP-Antrag fürs Vorjahr. Dieser Prämienantrag ist ausgefüllt und unterschrieben bei der Bausparkasse einzureichen. Die Wohnungsbauprämie kann bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragt werden. Das heißt: Bis 31. Dezember 2021 kann die Wohnungsbauprämie für das Jahr 2019 gesichert werden, wenn in diesem die entsprechenden Sparbeträge eingezahlt wurden. LBS/ndMehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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