Hunde am Arbeitsplatz

Fragen & Antworten

  • Sarah Maria Brech
  • Lesedauer: 2 Min.

Wie ist die rechtliche Situation in punkto Tier am Arbeitsplatz?

Gibt es darauf einen Anspruch?

Nein. Die einzige Ausnahme sind Assistenzhunde wie Blindenhunde, sagt der Krefelder Rechtsanwalt Eugène Beaucamp, der auf Tierschutzrecht spezialisiert ist. Gibt es dann Allergien oder Vorbehalte in Teilen des Kollegiums, müsse die Firma eine Interessenabwägung treffen. Wer seinen Nicht-Assistenzhund mitbringen will, muss das also extra aushandeln und schriftlich regeln - es sei denn, es existiert bereits eine Betriebsvereinbarung darüber.

Darf man Unterschiede machen?

Zwischen Abteilungen schon. Wenn etwa in der Verwaltung Hunde erlaubt sind, muss das nicht automatisch für die Produktion gelten. Das entscheidende Kriterium ist die Vergleichbarkeit des Arbeitsplatzes, sagt Rechtsanwalt Beaucamp.

Kann der Arbeitgeber verbieten, den Hund mitzubringen?

Das wird grundsätzlich schwierig. Es gibt nämlich die sogenannte betriebliche Übung. Hat ein Betrieb das eine gewisse Zeit gleichbleibend praktiziert, können die Angestellten daraus ableiten, dass es auch so bleiben wird - es sei denn, der Arbeitgeber hat sich die Möglichkeit offengehalten, diese Praxis zu beenden. Nach etwa drei Jahren sei eine Regelung im Zweifel soweit etabliert.

Wer haftet, wenn etwas passier?

Grundsätzlich der Hundehalter. Wenn die Firma aber gestattet, dass sich auch Betriebsfremde, Kunden, auf ihrem Gelände aufhalten, kann das anders aussehen. Generell empfiehlt sich, das Thema Hunde im Büro schriftlich zu regeln. So könne auch geklärt werden, unter welchen Voraussetzungen die Erlaubnis widerrufen wird - etwa wenn der Hund einmal zugebissen hat. Wenn der Hund beißt, ist sozusagen die Karriere als Bürohund vorbei.

Ist ein Hundeführerschein nötig?

Grundsätzlich ja. Der Betrieb könne auch einen Nachweis fordern, wenn das im Bundesland nicht vorgeschrieben sei, sagt der Fachanwalt Beaucamp. Er habe den Eindruck, dass viele Arbeitgeber inzwischen die Vorteile von Hunden im Büro sehen und bereit sind, eine Betriebsvereinbarung dazu abzuschließen. Auch eine dauerhafte Lösung nach der Pandemie. AFP/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.