Urteil im Prozess gegen mutmaßliche Rechtsterroristin erwartet

Beschuldigte soll einen Brandanschlag auf Amtsträger oder Muslime geplant haben

  • Lesedauer: 3 Min.

München. Sie soll Grußkarten mit beiliegender Patrone verschickt und später dann Material zum Bombenbau gesammelt haben: Eine Heilpraktikerin aus Franken steht wegen der Vorbereitung eines rechtsextremen Anschlags vor Gericht. Am Freitag will das Oberlandesgericht München sein Urteil verkünden.

Die heute 55-Jährige soll einen Brandanschlag auf Amtsträger oder Muslime geplant haben. Sie muss sich seit Ende April wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verantworten. Laut Anklage hatte sie Grußkarten mit Todesdrohungen und Munition an zwei fränkische Kommunalpolitiker, einen Moschee- und einen Flüchtlingsverein verschickt. Anschließend sei sie untergetaucht mit dem Ziel, Anschläge zu begehen. Sie soll auch Kontakte zu zwei verurteilten Helfern der Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) gehabt haben.

Die Bundesanwaltschaft hatte eine Strafe von sechs Jahren Haft für die Angeklagte gefordert. Die Anwälte der Nebenklage, die die beiden Politiker vertreten, plädierten auf ein schärferes Urteil von acht Jahren Gefängnis. Die Verteidigung beantragte dagegen einen Freispruch, weil die Schuld ihrer Mandantin nicht erwiesen sei. Die Angeklagte selbst wies die Vorwürfe gegen sich zurück.

Begonnen hatten die Bedrohungen laut Anklage im Dezember 2019. »Juden- und Ausländerfreund« und »Erschossen auf der Terrasse« habe die 55-Jährige damals in einem Brief an einen Landrat in Bayern geschrieben - als Beileidskarte mit dem Zusatz »Wir kriegen Euch alle«. Es folgten anonyme Anrufe und weitere Briefe auch an andere Amtsträger, eine türkisch-islamische Gemeinde sowie an einen Flüchtlingshilfe-Verein.

Vor Gericht äußerten sich die betroffenen Politiker bestürzt von den Drohungen. »Wir hatten das Gefühl, dass wir nicht immer allein auf unserem Grundstück waren«, sagte einer von ihnen, der Bürgermeister eines Ortes bei Nürnberg ist.

Spätestens im März 2020 soll die Angeklagte mögliche Ziele ausgekundschaftet haben. Zudem habe sie sich Anleitungen zum Bombenbau besorgt. Im September 2020 war ihr Auto laut Anklage mit Waffen und Material für einen Sprengsatz gefüllt, darunter Gaskartuschen, Benzinkanister, eine schusssichere Weste und ein Messer. Bevor sie eine Tat verüben konnte, wurde sie festgenommen.

Schlagzeilen gemacht hatte der Fall vor allem wegen einer Verbindung der Angeklagten zu den NSU-Unterstützern Ralf Wohlleben und André E. Sie waren auch als Zeugen in dem Prozess geladen, beriefen sich aber auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht und erschienen nicht vor Gericht. Hinweise auf eine Verbindung zwischen der Frau und dem NSU gebe es allerdings nicht, hatten mehrere Zeugen vor Gericht ausgesagt. dpa/nd

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