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Keine Auskunft über rassistische Polizisten
Verwaltungsgericht Freiburg weist Eilantrag von Rundfunksender gegen Verweigerung von Informationen über Beamte zurück
Am 12. Juni hetzte in Freiburg im Breisgau ein rassistischer Mob einen lettischen Staatsbürger durch die Straßen, beleidigte und bedrohte ihn. Daran waren zwei Polizeihauptkommissare beteiligt: einer als Täter, einer als Zeuge. Das räumte das zuständige Polizeipräsidium inzwischen ein.Einer von ihnen, der vom Opfer als Haupttäter beschrieben wird, grölte nach seinen Angaben unter anderem »Ausländer raus«, »Scheißkanake« und »Nächste Woche erschieße ich dich«.
Die Polizeibehörde weigerte sich unterdessen, Fragen des alternativen Radio Dreyeckland zu den beiden Beamten zu beantworten. Der Sender klagte dagegen unter Berufung auf den Medienstaatsvertrag, der einen umfangreichen Auskunftsanspruch von Rundfunkstationen gegenüber Behörden festschreibt. In einer Eilentscheidung gab das Freiburger Verwaltungsgericht jetzt der Polizeibehörde recht.
Die Redakteure des Senders hatten unter anderem wissen wollen, welche Aufgaben der identifizierte Haupttäter innerhalb der Polizei wahrnimmt und wie es sein kann, dass eine offenbar vorhandene rassistische Einstellung bei dem hohen Polizeibeamten nie jemandem aufgefallen ist. Und sie fragten, in welchem Verhältnis zu den an der Hetzjagd beteiligten Beamten die Polizisten stehen, die die Vorfälle nun aufklären sollen.
Angesichts der Schwere der Tatvorwürfe sollte man denken, dass ein legitimes öffentliches Interesse an der Beantwortung dieser Fragen besteht. Doch die aus drei Berufsrichtern bestehende Kammer entschied mit Beschluss vom 5. August (10 K 2106/21): »Der Schutz der Persönlichkeit eines Polizeibeamten, der an Streitigkeiten am 12.06.2021 in der Freiburger Escholzstraße beteiligt gewesen sein soll, sowie einen als Zeugen geführten Polizeibeamten steht der Erteilung weiterer Auskünfte durch das Polizeipräsidium entgegen.« Das Polizeipräsidium habe mitgeteilt, dass der beschuldigte Beamte administrativ als Sachbearbeiter tätig sei und dass es nie einen persönlichen Termin zwischen ihm und dem Polizeipräsidenten gegeben habe. Weitere Auskünfte zu Aufgabenbereich und Organisationseinheit verweigerte das Präsidium mit der Begründung, es sei eine Identifizierung des Kollegen zu befürchten.
Das Gericht bestätigt die Auskunftsverweigerung als rechtmäßig. Denn: Würde über die erteilten Informationen hinaus Auskunft zum dienstlichen Aufgabenbereich oder zur Organisationseinheit, der die beiden Beamten angehören, gegeben, könnten sie »für die übrigen Angehörigen des Präsidiums identifizierbar sein«. Damit könne die Gefahr einer Vorverurteilung entstehen. Derzeit sei aber, so die Kammer, noch offen, ob der vom Opfer als Haupttäter Identifizierte »die ihm angelasteten ausländerfeindlichen Äußerungen getätigt« und ob tatsächlich eine »Hetzjagd« stattgefunden habe. Eine weitergehende Auskunftserteilung über ihn wäre aus Sicht des Gerichts sogar eine »Verletzung der dem Dienstherren gegenüber dem Beamten obliegenden Fürsorgepflicht«.
David Werdermann, Rechtsvertreter des Radiosenders, hält den Richterspruch für eine »krasse Fehlentscheidung«. Es sei sehr zweifelhaft, ob mit den begehrten Informationen eine Identifizierung der beteiligten Polizisten innerhalb der Behörde überhaupt möglich sei und darum gehe es hier auch gar nicht, sagte er gegenüber »nd«. Das öffentliche Interesse überwiege in diesem Fall eindeutig. Der Gerichtsbeschluss verkenne klar die Bedeutung der Rundfunk- und Pressefreiheit. Denn anders als Privatpersonen bürger repräsentierten Polizeibeamte die Staatsgewalt. Angesichts der Schwere der Vorwürfe bis hin zu einer Morddrohung müsse dem öffentlichen Auskunftsinteresse eindeutig eine höhere Gewichtung beigemessen werden. Wie die Anwältin des betroffenen lettischen Staatsbürgers, Angela Furmaniak, kritisiert Werdemann, dass derzeit intern wieder einmal Beamte aus demselben Präsidium gegen Kollegen ermitteln.
Der Sender kann gegen den Beschluss innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim einlegen. Doch das ist nicht nur eine juristische Frage. Bereits jetzt seien dem nichtkommerziellen Sender Gerichtskosten von mehr als 800 Euro entstanden, sagte Fabian Kienert von Radio Dreyeckland »nd«. Der Sender hat deshalb zu Spenden aufgerufen. Nach Einschätzung von Kienert ist der Beschluss der Verwaltungsrichter »eine schlechte Entscheidung für Betroffene von rassistischem Polizeihandeln und für die Pressefreiheit«.
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