Simpel? Rechtlich eine harte Nuss
flaschenpfand
Auf Getränkeflaschen wird meist ein Pfand fällig. Aber ist im Werbeprospekt das Pfand im Preis schon mit drin oder kommt es noch extra dazu?
Nun musste sich der Bundesgerichtshof (Az. I ZR 135/20) mit der Rechtslage befassen. Der Verband Sozialer Wettbewerb will vom BGH den Sachverhalt grundsätzlich klären lassen und hat eine Warenhauskette mit Sitz in Kiel verklagt. Auch dort waren im Prospekt vom Herbst 2018 bei Getränken und Joghurt im Glas die reinen Preise abgedruckt, mit dem Zusatz »zzgl. ... Pfand«. Der Verband hält diese Verfahrensweise für unzulässig. Nach seiner Auffassung müsse der Preis insgesamt angegeben werden. Wie die Kieler handhaben es die meisten Händler.
Der BGH hatte schon in den 1990er Jahren entschieden, dass das Pfand im Preis enthalten sein muss. Das sei ein Gebot der Preisklarheit. In der Preisangabenverordnung steht aber etwas anderes. Dort steht bis heute, dass »eine rückerstattbare Sicherheit« extra anzugeben ist und somit nicht im Gesamtbetrag enthalten ist. Diese Vorschrift ist aber inzwischen durch europäisches Recht überholt. Doch die deutsche Verordnung wurde nicht dementsprechend angepasst.
Der BGH-Anwalt des Kieler Unternehmens, Christian Rohnke, spricht »von einer ganz klaren deutschen Vorschrift«. Dem hält Peter Wassermann als Vertreter des Verbandes Sozialer Wettbewerb dagegen: »Nur weil alle oder die meisten es mit der Preisangabe falsch machen, kann ich doch nicht sagen, ich muss das Falsche so hinnehmen.«
Die vertagte Verhandlung vor dem ersten Zivilsenat des BGH endete schließlich Ende Juli vorerst ergebnislos. Weil es letztendlich um Unionsrecht geht, will der BGH nunmehr vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) wissen, ob nach EU-Recht ein ausgewiesener Verkaufspreis etwa für Getränkeflaschen oder Joghurt in Gläsern das Pfand enthalten muss. Sollte der EuGH die Frage bejahen, so sei nach Auffassung des Vorsitzenden Richters zu klären, ob EU-Mitgliedstaaten davon abweichende Regelungen beibehalten dürfen. dpa/nd
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.