AfD scheitert in Karlsruhe

Verfassungsrichter lehnen Eilanträge zur Vizepräsidentenwahl ab

  • Aert van Riel
  • Lesedauer: 3 Min.

In der zu Ende gehenden Legislaturperiode hat die AfD viel versucht, um ins Präsidium des Bundestags zu gelangen. Sechs Kandidatinnen und Kandidaten der rechten Partei hatten sich über die vier Jahre hinweg zur Abstimmung für einen Stellvertreterposten gestellt. Doch bei den drei möglichen Wahlgängen erhielten sie nicht die notwendige Mehrheit aus den anderen Fraktionen.

Das Gremium wird nun vorerst weiterhin ohne Vertreter der AfD arbeiten. Das geht aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Mittwoch hervor. Die AfD-Fraktion war mit ihrem Eilantrag in Karlsruhe gescheitert. Die Richter lehnten es ab, den Bundestag bis zu einer Entscheidung über die eigentliche Klage zu einer Anpassung des Wahlverfahrens zu verpflichten. So etwas sei in einem Organstreit grundsätzlich nicht vorgesehen, so die Verfassungsrichter. Auch ein zweiter Eilantrag, der von einem einzelnen Parlamentarier der AfD stammt, wurde abgewiesen. In diesem Verfahren soll am 10. November verhandelt werden. Die Richter des Zweiten Senats werden also über die zentrale Klage der Fraktion gegen den Bundestag voraussichtlich ohne Verhandlung per schriftlichem Beschluss entscheiden.

Die »Schaffung eines neuen, allgemeingültigen Verfahrensrechts« ist im Eilverfahren nicht möglich, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Außerdem gaben sie zu bedenken, dass die AfD damit immer noch nicht den angestrebten Posten des Vizepräsidenten hätte. Hinzu kam, dass der Eilantrag erst sehr spät, nämlich im November 2020, gestellt wurde.

Der AfD geht es vor allem ums Prestige. Denn die Stellvertreter leiten im Wechsel mit dem Bundestagspräsidenten die Sitzungen im Plenum. Sie sind dafür zuständig, dass die parlamentarische Ordnung eingehalten wird. Politiker aus anderen Fraktionen wollen auch deswegen keinen Vertreter der AfD in dieser Funktion, weil die Fraktion ständig provoziert. Seit der Wahl 2017 zählte der Bundestag zu Beginn dieses Jahres insgesamt 38 Ordnungsrufe. Das waren mehr als in allen vier vorausgegangenen Legislaturperioden zusammen. Zwei Drittel aller Ordnungsrufe trafen direkt Vertreter der AfD.
Nach der Geschäftsordnung des Bundestags stellt jede Fraktion mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin. »Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages erhält«, heißt es zudem in der Geschäftsordnung. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) meint, dass sich daraus kein Rechtsanspruch auf einen Vize-Posten ableiten lässt.

So sehen das auch Politiker aus anderen Parteien. »Der Bundestag hat sich autonom verschrieben, dass jede Fraktion im Präsidium des Parlaments vertreten sein soll. Als freie Abgeordnete sind wir allerdings nicht verpflichtet, die antidemokratische und zum Teil faschistische AfD in das Herz der Demokratie zu hieven«, erklärte der Linke-Abgeordnete Niema Movassat. Das Grundgesetz sei eine Werteordnung als Gegenentwurf zum deutschen Faschismus und verstehe sich als wehrhaft gegen antidemokratische Akteure.

Ähnlich äußerte sich der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Carsten Schneider. »Rechtsextreme haben keinen Anspruch darauf, ins Präsidium des Bundestages gewählt zu werden und damit Plenarsitzungen zu leiten. Die Kandidaten der AfD nicht zu wählen, ist möglich und rechtmäßig«, schrieb der Sozialdemokrat im Kurznachrichtendienst Twitter. Mit Agenturen

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