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Gericht in Ceuta setzt Abschiebungen von Minderjährigen aus
Rund 820 unbegleitete Minderjährige aus Marokko warten seit Monaten in spanischer Exklave
Madrid. Ein Gericht in der spanischen Exklave Ceuta hat die Rückführung minderjähriger Migranten aus Marokko ausgesetzt, die seit rund drei Monaten in der Exklave festsitzen. Bevor sie nach Marokko zurückgebracht würden, müssten ihre Fälle einzeln überprüft werden, befand das Gericht am Montag. Es gab damit zwei Menschenrechtsgruppen Recht, nach deren Angaben vor Abschiebungen unbegleiteter Minderjähriger eine Reihe von Auflagen erfüllt sein müssen.
Im Mai waren innerhalb von wenigen Tagen mehr als 10.000 Menschen, mehrheitlich junge Marokkaner, in die nördlich von Melilla gelegene Exklave Ceuta gekommen, nachdem marokkanische Grenzbeamte vorübergehend ihre Kontrollen ausgesetzt hatten. Hintergrund war ein Streit zwischen Marokko und Spanien um den Konflikt in der Westsahara.
Die meisten der Migranten wurden kurz danach wieder nach Marokko geschickt, doch rund 2500 leben immer noch in der Exklave, darunter nach Angaben der Staatsanwaltschaft von Ceuta rund 820 unbegleitete Kinder und Jugendliche.
Am vergangenen Freitag begann die Regierung von Ministerpräsident Pedro Sánchez, die Minderjährigen in Gruppen von 15 nach Marokko zurückzuschicken. Den Menschenrechtsgruppen gelang es nun, die Abschiebung von zwölf von ihnen einstweilen zu stoppen, drei weitere waren aber bereits zurück nach Marokko geschickt worden.
Die Rückführungen haben auch zu Spannungen mit Sánchez' linkem Koalitionspartner Podemos geführt. Die Partei forderte den Regierungschef auf, diese Praxis zu beenden. Innenminister Fernando Grande-Marlaska versicherte am Montag, dass »schutzbedürftige« Minderjährige von der Maßnahme nicht betroffen seien. AFP/nd
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