Wahlkampfthema Sexarbeit

Die Frauen-Union strebt ein Prostitutionsverbot an

  • Lesedauer: 3 Min.

Berlin. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz, bleibt Vorsitzende der Frauen Union (FU) der CDU. Auf dem wegen der Corona-Pandemie teils in Präsenz in der Parteizentrale in Berlin und teils digital organisierten Bundesdelegiertentag der FU bekam sie am Samstag in Berlin 88,2 Prozent der Stimmen. Die 55-Jährige war die einzige Kandidatin. Sie ist seit 1984 Mitglied der CDU und seit 2015 FU-Bundesvorsitzende.

Widmann-Mauz stellte sich in ihrer Rede hinter Unions-Kanzlerkandidat Armin Laschet. Dieser habe nicht nur Problembewusstsein für die drängendsten gesellschaftspolitischen Herausforderungen, sondern stehe auch klar für die Stärkung und Förderung von Frauen. Zugleich griff die Politikerin die SPD und ihren Kanzlerkandidaten Olaf Scholz an. Angesichts von Forderungen der Sozialdemokraten nach einer Vermögenssteuer, der Erhöhung der Erbschaftssteuer und der Abschaffung des Ehegattensplittings nannte sie den Scholz »das bürgerliche Feigenblatt des linken Trios Infernale«, als das sie die SPD-Vorsitzenden Saskia Esken und Norbert Walter-Borjans sowie SPD-Vize Kevin Kühnert sieht. »Karl Marx wäre heute SPD-Mitglied«, meinte die Staatsministerin.

Spaß und Verantwortung

Olga Hohmann versteht nicht, was Arbeit ist und versucht, es täglich herauszufinden. In ihrem ortlosen Office sitzend, erkundet sie ihre Biografie und amüsiert sich über die eigenen Neurosen. dasnd.de/hohmann

Neben der Vorstandswahl war die Forderung nach einem Verbot der Prostitution sowie nach gesundheitlicher und psychologischer Betreuung für Aussteigerinnen wichtigstes Thema. Die Versammlung verabschiedete einen entsprechenden Leitantrag.

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Widmann-Mauz hatte den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) vor der Tagung gesagt, die wenigsten Frauen arbeiteten freiwillig und offiziell als Prostituierte. Im Leitantrag verlangt die FU in einem ersten Schritt, den »Sexkauf von Schwangeren und Frauen unter 21 Jahren« zu verbieten. Dafür sollten Strafen für Freier verschärft werden. In Deutschland gibt es strafrechtliche Regelungen gegen Zwangsprostitution. Sexarbeit ist unter bestimmten Bedingungen legal. Laut Prostituiertenschutzgesetz benötigen Bordelle eine Betriebserlaubnis, Prostituierte müssen sich registrieren und eine Anmeldebescheinigung bei sich tragen.

Gegen die FU-Pläne wandten sich am Wochenende Vertreterinnen des evangelischen Wohlfahrtsverbandes Diakonie und des Sozialdienstes katholischer Frauen. Ein Verbot werde die Lage der »Benachteiligten in der Prostitution« vermutlich »eher verschlechtern«, sagte Nadine Mersch vom Sozialdienst katholischer Frauen dem Deutschlandfunk Kultur. Und Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, erklärte am Samstag in Berlin, wo Prostitution verboten sei und Freier bestraft würden, finde diese »in der Illegalität statt«. Dadurch seien Prostituierte für Fachberatungsstellen nicht erreichbar, könnten etwa die Bezahlung oder die Verwendung von Kondomen nicht einfordern und lebten in ständiger Angst und Abhängigkeit. Loheide sagte, stattdessen sei eine »konsequente« Unterstützung von Frauen und Männern in der Prostitution nötig. Man müsse »ihre Rechte stärken, für eine gute Gesundheitsversorgung und vor allen Dingen für eine bessere strafrechtliche Verfolgung von Menschenhandel sorgen«. nd/Agenturen

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