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  • Berliner Bundesratsinitiative

Mietendeckel soll zweite Chance erhalten

Rot-Rot-Grün will in Berlin an diesem Dienstag eine Bundesratsinitiative für eine Öffnungsklausel beschließen

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 3 Min.

Mietrecht ist bislang Bundesrecht. Gegen diese Regelung will der rot-rot-grüne Senat nun mit einer Bundesratsinitiative tätig werden. »Es ist daher unabdingbar, dass durch Bundesrecht eine Ermächtigung eingeführt wird, die es den Ländern erlaubt, von den mietpreisrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches umfassend abzuweichen«, heißt es in einem Antrag für eine sogenannte Entschließung, über den der Senat möglicherweise an diesem Dienstag abstimmen will, damit sich der Bundesrat in seiner Sitzung am 17. September mit diesem Thema befassen kann.

Ziel der Berliner Bundesratsinitiative ist es, einen Mietendeckel auf Länderebene möglich zu machen. Die Vorlage für die Bundesratsinitiative haben Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) und Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke) gemeinsam erarbeitet. Der vollständige Tagesordnungspunkt für die Senatssitzung lautet: »Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Mietenregulierung durch Mietendeckel«. Bereits Anfang Juni hatte die rot-rot-grüne Mehrheit im Berliner Abgeordnetenhaus den Senat aufgefordert, eine entsprechende Bundesratsinitiative zu erarbeiten. Mit einer solchen Initiative solle eine Regelung geschaffen werden, die es Ländern und Kommunen ermöglicht, auf angespannten Wohnungsmärkten mietpreisbegrenzend tätig zu werden.

Hintergrund der geplanten Bundesratsinitiative Berlins ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe von Mitte April dieses Jahres. Seinerzeit hatte das oberste deutsche Gericht den Berliner Mietendeckel gekippt. In einer Mitteilung des Gerichts hieß es damals, dass das Berliner Gesetz zur Mietbegrenzung im Wohnungswesen »mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig erklärt« worden sei. Die Karlsruher Richter folgten mit ihrem Richterspruch der Argumentationslinie der Kläger, die unter anderem aus den Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP kamen, dass das Mietrecht in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes falle und dort abschließend geregelt sei. Auch die Karlsruher Richterinnen und Richter argumentierten, dass der Bundesgesetzgeber das Mietpreisrecht abschließend geregelt habe, weswegen die Länder hier keine Gesetzgebungsbefugnis hätten.

In dem Beschluss des Verfassungsgerichts wurde aber auch darauf verwiesen, dass die Bundesländer zur Gesetzgebung befugt sind, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen abschließenden Gebrauch macht. An diesem Punkt knüpft die Bundesratsinitiative an. Erst eine entsprechende Bundesregelung ermöglicht es, Ländern oder Kommunen in der Ausnahmesituation eines angespannten Wohnungsmarkts regulierend einzugreifen. Denn das ist das Problem: »Das soziale Mietpreisrecht für ungebundenen Wohnraum im Bürgerlichen Gesetzbuch wird der Lage auf den Wohnungsmärkten in vielen Städten und Ballungsräumen der Bundesrepublik Deutschland nicht gerecht.« So steht es in der Begründung des Senats für die Berliner Bundesratsinitiative.

Dass sich für den Vorstoß im Bundesrat eine Mehrheit finden lässt, ist unterdessen zu bezweifeln. Zwar spielt die Dämpfung der Mieten im Bundestagswahlkampf eine Rolle - unter anderem die Linke sprach sich jüngst für einen bundesweiten Mietendeckel aus -, aber in den Ländern regieren nur in Bremen, Berlin und Thüringen SPD, Linke und Grüne gemeinsam. In zwölf weiteren Landesregierungen ist die CDU oder die CSU an der Regierung beteiligt - die Union lehnt einen Mietendeckel kategorisch ab.

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