- Politik
- G8-Gipfel in Heiligendamm
Bundeswehr-Einsatz bei G8-Gipfel war rechtswidrig
Urteil zum Tornado-Flug über das Protestcamp während G8-Gipfel in Heiligendamm: Gericht brauchte 14 Jahre zur Wahrheitsfindung
Im Juni 2007 hatten sich im Ostseebad Heiligendamm die Staats- und Regierungschefs der sogenannten G8-Staaten versammelt. Der Protest gegen die dort gezeigte globale Anmaßung war so gewaltig wie fantasiereich. Polizisten des Bundes, aus allen Ländern und aus anderen europäischen Staaten waren zusammengezogen. Aus Sorge vor Terroranschlägen, so hieß es damals, hatte Mecklenburg-Vorpommern die Bundeswehr um Unterstützung gebeten, der damalige Verteidigungsminister schickte bewaffnete Aufklärungs-, Sanitäts- und Marinetruppen.
Den meisten Unmut der Demonstranten erregte jedoch eine Aktion der Luftwaffe. Zwei Tornado-Aufklärungsjets hatten den Auftrag, die Anzahl der im Protestcamp bei Reddelich Versammelten auszukundschaften. Das kann man aus großer Höhe bewerkstelligen, doch die Jets donnerten im Tiefflug über das Lager hinweg. Eine Maschine hatte dabei eine Flughöhe von lediglich 114 Metern. Die damals vorgeschriebene Mindestflughöhe lag bei rund 150 Metern. Dabei wurden durch die Kameras der Tornado-Maschinen Fotos angefertigt, die dann der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern übergeben wurden. Die Campbewohner sahen in der Aktion einen Eingriff in die Grundrechte der Versammlungsfreiheit und der informationellen Selbstbestimmung. Sie klagten - letztlich mit Erfolg. Doch dazu mussten sie einen sehr langen Atem aufbringen.
Die Klage gegen die von Betroffenen als »Terror-Tiefflug« bezeichnete Bundeswehraktion stammt aus dem Jahre 2007. Allerdings entschied das Verwaltungsgericht Schwerin »schon« 2011 zugunsten des Staates. Auch das Oberverwaltungsgericht von Mecklenburg-Vorpommern urteilte 2015 nicht im Sinne der Kläger. Das Bundesverwaltungsgericht jedoch hegte noch im selben Jahr Zweifel an dieser Wertung und ordnete für die Richterkollegen in Greifswald »Nachsitzen« an. Was die dann auch ausgiebig bis Anfang September 2021 taten. Nun, 14 Jahre nach dem G8-Gipfel, heißt es, dass der polizeilich veranlasste Überflug über das Camp durch die Bundeswehr rechtswidrig war und die Kläger dadurch in ihrem Grundrecht aus Artikel 8, Absatz 1 des Grundgesetzes verletzt wurden.
Kein Zweifel, der damals im Norden versammelten deutschen Polizei hätten jede Menge andere Mittel zur Verfügung gestanden, um aus ihrer Sicht notwendige Informationen zur Sicherung des G8-Gipfels zu gewinnen. Grundsätzlich aber wirft das Urteil wieder einmal die Frage nach den Möglichkeiten und Grenzen von Bundeswehr-Amtshilfe im Rahmen des Grundgesetzes auf. Im Artikel 85 heißt es: Nur im »Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle« kann man Streitkräften besondere Aufgaben im Innern übertragen. Das gilt auch bei der »Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes«. Falls die Polizei dazu alleine nicht in der Lage ist, kann das Militär auch »bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer« einsetzen werden.
Beim G8-Gipfel wurden diese von der Verfassung gesetzten Grenzen offensichtlich überschritten. Egal, was damals verantwortliche militärische oder polizeiliche Führer behaupten: Der Tiefflugeinsatz war vor allem zur Einschüchterung der Demonstranten angeordnet worden. Daher lässt er sich auch nicht vergleichen mit Tornado-Aufklärungseinsätzen, die jüngst über den Hochwasserkatastrophengebieten in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz absolviert wurden. Denn »zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall« kann man laut Grundgesetzartikel 35 natürlich »Kräfte der Streitkräfte anfordern«. Die Tornados erstellten aus vernünftiger Höhe ein notwendiges Gesamtbild der immensen Schäden. Auch dass bei ihrer Beseitigung über Wochen hinweg Soldaten zum Teil mit schwer Technik halfen, steht nicht in der Kritik. Im Gegenteil.
Nicht minder gelobt wurden Bundeswehreinsätze bei der Eindämmung von Waldbränden oder bei der Schneebeseitigung. Wer will bezweifeln, dass die Impfzentren sowie viele Gesundheitsämter ohne militärischen Beistand bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie hoffnungslos überfordert wären. Jüngst hat der Landkreis Bitterfeld-Anhalt die Kompetenz der Bundeswehr angefordert, um das von Hackern attackierte Computernetz der Verwaltung wieder in Gang zu bringen. Ob dazu wirklich das Militär nötig ist, muss bezweifelt werden.
»Als wir unmittelbar nach dem G8-Gipfel Aufklärung über den Tornado-Einsatz und andere Auswüchse des Sicherheitskonzeptes einforderten, wurden wir im Innenausschuss belächelt und beschimpft«, betonte Peter Ritter, innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Schweriner Parlament, nach dem jüngsten Urteil. Das zeige, die damalige Kritik am Regierungshandeln sei berechtigt gewesen. Dennoch bezweifelt Ritter, dass irgendjemand aus der Großen Koalition, die schon damals in Verantwortung gestanden habe, auf die Idee kommt, sich bei den Betroffenen zu entschuldigen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.