• Politik
  • Polizeigewalt in München

Journalisten klagen nach IAA

Verdi kritisiert »inakzeptables« Verhalten der Polizei

  • Sebastian Bähr
  • Lesedauer: 2 Min.

Das Vorgehen der Polizei bei den Protesten gegen die Internationale Mobilausstellung (IAA) in München vergangene Woche hat ein juristisches Nachspiel. Vier Journalisten haben so jüngst unterstützt von der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in Verdi eine Klage gegen Bayern beim Verwaltungsgericht München eingereicht. Die Medienschaffenden waren auf dem Messegelände von Polizeibeamten angehalten und kontrolliert worden. Trotz mehrfachen Hinweisens auf eine bereits am Eingang erfolgte Kontrolle und ihre ordnungsgemäße Akkreditierung sowie des Vorzeigens ihrer Presseausweise wurden sie in Gewahrsam genommen, in die Gefangenensammelstelle gebracht und dort durchsucht. »Diese gravierende Einschränkung der Pressefreiheit ist inakzeptabel«, sagte die Bundesgeschäftsführerin der dju in Verdi, Monique Hofmann.

In den sozialen Medien sorgten derweil Videos für Debatten, die Polizisten beim Vorgehen gegen Klimaaktivisten zeigen. Ein Beamter nutzte dabei offenbar das Wort »Fotowichser« - kurze Zeit darauf wurde auch gegen Fotografen Pfefferspray eingesetzt.

Die bayerische Landesregierung wiederum hat jegliche Kritik an den Polizeieinsätzen rund um die Automesse zurückgewiesen. »Die Kritik ist nicht nachvollziehbar«, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) jüngst in München. Das Einsatzkonzept habe sich »hervorragend bewährt«, der Ablauf sei »überwiegend störungsfrei« gewesen. Besonders kritisierte Herrmann die Begleitung des Protests durch parlamentarische Beobachter. Dies sei die höchste Stufe des Misstrauens gegen die Polizei, sagte Herrmann. Die Grünen im Landtag fordern nun, den Polizeieinsatz aufzuarbeiten. Sie selbst wollten dazu Anfragen an die Landesregierung einreichen.

Bürgerrechtsgruppen und Juristen übten harte Kritik an dem Vorgehen der Beamten. »Die Polizei versuchte, Protest zu verhindern und zu unterbinden und die Protestierenden einzuschüchtern«, erklärte etwa der Anwaltliche Notdienst, der die Proteste begleitet hatte. Die Beamten hätten demnach das »Versammlungsrecht missachtet« und aus »nichtigen Anlässen« bei angemeldeten Versammlungen Schlagstock- und Pfeffersprayeinsätze »ohne Rechtsgrundlage« eingesetzt.

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