Wie kommt man vorzeitig aus dem Mietvertrag raus?

Wolfgang Müller, Rechtsexperte der IDEAL Versicherung, klärt auf

  • OnlineUrteile.de
  • Lesedauer: 2 Min.

Drei Nachmieter suchen eine Wohnung - und schon komme ich frühzeitig aus dem Mietvertrag. Das klingt ganz einfach, oder?

Das stimmt so nicht, auch wenn sich dieser Irrglaube bei vielen Mietern hartnäckig hält. Rechtlich gesehen gilt: Das Recht auf eine Nachmietersuche gibt es nur, wenn im Mietvertrag eine sogenannte Nachmieterklausel festgelegt ist. Präsentiert der Mieter seinem Vermieter dann mögliche Nachmieter, kann der Vermieter die vorgeschlagenen Nachmieter prüfen. Die Dauer dieser Prüfung ist üblicherweise in der Nachmieterklausel vereinbart.

Der Mieter hat nur dann Zeit gewonnen, wenn die Entscheidung des Vermieters schneller als in drei Monaten, also der normalen Kündigungsfrist, getroffen wird. Entscheidet sich der Vermieter früher für einen der potenziellen Nachmieter, klappt es mit der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses.

Gibt es keine Nachmieterklausel, können Mieter nur in Ausnahmefällen nach Nachmietern suchen und früher aus dem Mietvertrag aussteigen. Dazu zählt beispielsweise ein berufsbedingter Umzug, ein Umzug ins Alten- oder Pflegeheim oder wenn sich etwa Nachwuchs ankündigt und die Wohnung daher zu klein wird.

Alternativ besteht noch die Möglichkeit, dass sich der Vermieter freiwillig auf eine Nachmietersuche einlässt. Aber auch in diesem Falle ist er nicht verpflichtet, sich in einer bestimmten Zeit für einen potenziellen Kandidaten zu entscheiden.

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