Für Ungeimpfte wird es ab sofort teurer
Was sich ab Oktober 2021 alles ändert
Kostenpflichtige Coronatests: Ab 11. Oktober müssen Menschen, die sich gegen Corona impfen lassen könnten, das aber nicht tun, für Schnelltests etwa für Restaurant- oder Fitnessstudiobesuche zahlen. Für Kinder unter 12 Jahren, für die es bislang keine Impfempfehlung gibt, bleiben die Tests kostenlos.
Verdienstausfall in Quarantänezeiten: Wer als Ungeimpfter aus einem Hochrisikogebiet zurückkehrt und in angeordnete Corona-Quarantäne muss, erhält keine Entschädigung mehr für den Verdienstausfall. Das gilt - laut Bund-Länder-Beschluss - spätestens ab 1. November, doch die Bundesländer wollen diese Regelung bereits im Laufe des Oktobers umsetzen.
Digitale Krankschreibung: Jedes Jahr stellen Ärzte rund 77 Millionen gelbe Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) aus. Gesetzlich Versicherte müssen ein Exemplar an ihre Krankenkasse schicken, einen Ausdruck bekommt der Arbeitgeber. Ab 1. Oktober kommt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Ärzte schicken die Krankenschreibung direkt und digital an die Krankenkasse. Allerdings haben die Praxen bis Jahresende Zeit für die Umstellung. Dem Arbeitgeber muss man dagegen zunächst die Krankschreibung noch in der althergebrachten Form schicken. Die elektronische Übermittlung ist hier erst ab Juli nächsten Jahres vorgesehen.
Rezepte elektronisch: Nach einer Testphase in Berlin und Brandenburg können Arztpraxen vom 1. Oktober an freiwillig bundesweit auch elektronische Arzneimittelrezepte ausstellen. Ab Januar 2022 wird das für verschreibungspflichtige Medikamente Pflicht.
Inkassokosten sinken: Schuldner werden jetzt besser vor zu hohen Inkassogebühren geschützt. Bisher haben Inkassofirmen selbst bei Forderungen bis 50 Euro in der Regel eine Gebühr von 76,44 Euro berechnet. Künftig dürfen es maximal 32,40 Euro sein. Auch bei höheren Forderungen hat der Gesetzgeber den Kostendeckel reduziert. Bei einer Forderung von 500 Euro werden im Regelfall jetzt nur noch 53 Euro an Inkassokosten fällig.
Gesetz für faire Verbraucherverträge: Mit dem 1. Oktober sind auch Teile des neuen Gesetzes für faire Verbraucherverträge in Kraft getreten. So kann die Bundesnetzagentur jetzt leichter gegen ungebetene Werbeanrufe vorgehen. Unternehmen, die übers Telefon Produkte oder Dienstleistungen verkaufen wollen, müssen die vorherige Zustimmung des Verbrauchers zu dem Anruf dokumentieren und fünf Jahre lang aufbewahren. Bereits seit Ende Juli 2021 dürfen Strom- und Gasverträge nicht mehr am Telefon abgeschlossen werden und bedürfen der Schriftform. Auch das Verbot des Abtretungsausschlusses tritt am 1. Oktober in Kraft. Damit können etwa Airlines nicht mehr in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen festschreiben, dass Kunden ihre Entschädigungsansprüche nicht an Fluggastrechteportale oder sogenannte Legal-Tech-Anbieter abtreten dürfen.
Preisvergleich an Tankstellen: Tankstellen mit sieben oder mehr Zapfsäulen müssen einen Preisvergleich verschiedener Antriebsarten aushängen. Darauf ist nachzulesen, was eine 100-Kilometer-Fahrt kostet, wenn mit Sprit, Strom, Gas oder Wasserstoff gefahren wird.
Änderungen im Gesundheitswesen: Das Neugeborenen-Screening wird auf seltene angeborene Krankheiten bei Babys erweitert. Es umfasst jetzt auch die Sichelzellenkrankheit und die spinale Muskelatrophie. Neu ist ferner: Gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren können sich auf Kassenkosten einmalig auf Hepatitis B und C testen lassen. Dieses Angebot ist Bestandteil des kostenlosen Gesundheits-Checkups, den Kassenpatienten alle drei Jahre machen lassen können. Agenturen/nd
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