Zwölf Häuser auf der Kippe

Fall des Vorkaufsrechts betrifft auch einen Teil der Ausübungen in der Vergangenheit

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: 3 Min.

Das Urteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts, das die bisherige Praxis der Ausübung von Vorkaufsrechten in Milieuschutzgebieten beendet, hat nicht nur für die Mieterinnen und Mieter der Heimstraße 17 in Kreuzberg Konsequenzen. Die Auswirkungen bringt der Deutsche Mieterbund auf den Punkt: »Die Gemeinde darf das Vorkaufsrecht auch im Milieuschutzgebiet nur geltend machen, wenn es sich um eine zweckentfremdete Schrottimmobilie handelt.« Praktisch also in kaum einem Fall.

Sicher fühlen können sich weiterhin zumindest die Bewohnerinnen und Bewohner von 82 Berliner Häusern, bei denen die Bezirke von 2015 bis heute Vorkaufsrechte ausgeübt haben, die inzwischen rechtskräftig sind. Für sie wird sich nichts ändern. Allerdings gibt es laut einer Aufstellung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom Mittwoch berlinweit zwölf Häuser, bei denen noch juristische Auseinandersetzungen zum Vorkaufsrecht laufen. Allein vier Fälle davon in Neukölln.

Tatsächlich muss für juristische Klarheit zum Spruch der Leipziger Richter die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden. Ulf Heitmann von der Berliner Wohnungsbaugenossenschaft Bremer Höhe verweist jedoch darauf, dass es sich um eine Einzelentscheidung des Gerichts handelt. »Ich als Bezirksstadtrat würde weiter Vorkaufsrechte ausüben«, sagt er zu »nd«. Gebe es Widerspruch, könne der Bescheid wieder zurückgezogen werden. »Zumindest die Hälfte der Eigentümer hat bestimmt keine Lust auf langwierige Verfahren«, glaubt Heitmann an gute Erfolgsaussichten so einer Taktik.

Für den Kreuzberger Häuserkomplex Naunynstraße 54, 54a und 55 läuft die Ausübungsfrist noch. Verkauft worden sind die Häuser laut Angaben der Bewohnerinnen und Bewohner an eine internationale Investorengruppe aus Hongkong. Sie planen eine Demonstration am 4. Dezember. »Zum einen wollen wir, dass auch ohne Vorkaufsrecht der neue Eigentümer eine Abwendungsvereinbarung unterschreibt, zum anderen wollen wir dagegen protestieren, dass ein wichtiges Werkzeug des Mieterschutzes gekippt wurde«, lautet die Begründung. »Die Stadt braucht Lösungen, um den Ausverkauf und die Verdrängung von Mietern an den Stadtrand zu verhindern«, erklärt die Hausgemeinschaft gegenüber »nd«.

»Keinesfalls darf der Fördermitteltopf für die Ausübung von Vorkaufsrechten gestrichen werden«, fordert Genossenschafter Ulf Heitmann. Denn dank der Kredite zu sehr günstigen Konditionen können Genossenschaften Häuser auch auf direktem Wege erwerben. »Unser allererster Fall war eine Erbengemeinschaft in Kreuzberg«, berichtet Heitmann. Andere Genossenschaften haben in Neukölln Häuser auf diesem Weg gekauft.

Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke) und weitere Grünen- und Linke-Politiker hatte noch am Dienstagabend die Bundespolitik aufgefordert, das Bundesbaugesetz zu novellieren, um das Vorkaufsrecht zumindest wieder in der bisherigen Form anwenden zu können. »Das Thema ist jetzt bei den Koalitionsverhandlungen auf der Agenda«, sagt die SPD-Bundestagsabgeordnete Cansel Kiziltepe zu »nd«. Sie ist Vorsitzende der Berliner Landesgruppe und an den Koalitionsverhandlungen mit Grünen und FDP beteiligt. »Das Vorkaufsrecht zum Schutz vor Verdrängung muss rechtssicher gemacht werden«, fordert die Kreuzbergerin. Perspektivisch sollte außerdem über ein nachbarschaftliches Vorkaufsrecht nachgedacht werden, wie es das etwa in Schottland gibt. »Bewohner*innen und Menschen vor Ort brauchen Mittel, um die Entwicklungen vor Ort beeinflussen zu können«, sagt Kiziltepe.

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