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Eine neue Eigentumsform für Unternehmen
Mit großem Aufwand wird für eine Mogelpackung geworben. Und es gibt viel Unterstützung
Es steht sogar im Wahlprogramm der Grünen: Die Partei befürwortet die Einführung einer neuen Unternehmensform für Verantwortungseigentum. Sahra Wagenknecht findet den Vorstoß ebenfalls gut, Robert Habeck, Annegret Kramp-Karrenbauer, Lars Klingbeil, Peter Altmaier sind fasziniert von dem Konzept. 500 Unternehmen und Wirtschaftswissenschaftler wie Marcel Fratzscher unterstützen das Vorhaben. Die Schwarz-Gruppe, Bosch, Globus, Körber, Ikea, Alnatura, Rolex – sie alle titulieren sich bereits als Unternehmen in Verantwortungseigentum.
Im Ergebnis der Bemühungen, dem Kind einen rechtlich verbürgten Namen zu geben, soll eine Unternehmensform geschaffen werden, bei der die Eigentümer:innen keine Zugriffsrechte mehr auf Gewinne haben und ihre Anteile auch nicht gewinnbringend verkaufen können. Ups, ließe sich fragen: Wollen die wirklich dem Kapitalismus an den Kragen?
Dieser Artikel stammt aus OXI - Wirtschaft anders denken. OXI ist eine ökonomiekritische Monatszeitung, die exklusiv für nd-Abonnent*innen in »nd DIE WOCHE« beiliegt. Es liefert ökonomische Hintergründe und Analysen. Mehr über OXI gibt es hier.
Eine Gruppe von Professor:innen hatte bereits 2020 einen Gesetzentwurf für die »VE-GmbH« vorgelegt, der dann noch einmal überarbeitet wurde, nachdem es zu viel Kritik hagelte. Im November 2020 fand mit großem Brimborium eine Auftaktveranstaltung der Initiator:innen statt. Eingeladen hatte die »Stiftung Verantwortungseigentum«. Generationenübergreifendes, nachhaltiges und verantwortliches Handeln sicherstellen – die Website der Stiftung verspricht den Himmel auf Erden. Gewinne seien nur Mittel zum Zweck. Es wird elegant mit wohlklingenden Begriffen gearbeitet: risikoadäquater Return, Vermögen könne nur bis zu einer bestimmten Grenze ausgezahlt werden, Verantwortungseigentümer:innen seien nicht mehr Vermögenseigentümer:innen, Kapital werde langfristig zur Erfüllung und Entwicklung des Unternehmenszweckes gebunden. Worte wie Werte- und Fähigkeitsverwandtschaft fallen. Es klingt großartig.
Schaut man genauer hin, stellen sich Fragen. Eine Menge Fragen. Eine davon ist, ob hier vor allem ein elegantes Steuersparmodell vorgeschlagen wird. Eine andere, wie Mitarbeitende solcher Unternehmen an Entscheidungen beteiligt und wie verdeckte Gewinnausschüttungen verhindert werden sollen. Der Direktor des Instituts für Steuerrecht, Rainer Hüttemann, der Notar und Experte für Vertragsgestaltung, Peter Rawert und die Direktorin des Instituts für Stiftungsrecht Hamburg, Birgit Weitemeyer, schrieben im September 2020 in der FAZ über zwei große Mängel des Vorhabens. »Zum Ersten würde es die Rechtsform der VE-GmbH ihren Gründern ermöglichen, Vermögen über den eigenen Tod hinaus und über alle Generationen hinweg in einer potenziell unsterblichen juristischen Person zu binden. Eine solche Gestaltungsmacht der ›toten Hand‹ kennt das deutsche Zivilrecht bisher nur in zwei Fällen: bei der Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts und – mit bewusst streng normierten zeitlichen Grenzen – bei der Testamentsvollstreckung.«
Der zweite Systembruch beträfe die Kontrolle, man sei nicht bereit, das Gewinnausschüttungsverbot einer Rechtsaufsicht durch staatliche Stellen zu unterwerfen. Die in einer VE-GmbH erwirtschafteten und dort auf Dauer gebundenen Gewinne seien hingegen auf Dauer der Erbschafts- und Schenkungssteuer entzogen. Bei Befürworter:innen und Gegner:innen finden sich auf den ersten Blick seltsame Allianzen.
OXI sprach mit Dr. Joachim Rock, Abteilungsleiter für Arbeit, Soziales und Europa beim Paritätischen Gesamtverband, über die Initiative und über das Phänomen Verantwortungseigentum.
OXI: Die Lage ist unübersichtlich. Die Initiative von Unternehmerinnen und Unternehmen – inzwischen auch einer Stiftung, die von 32 Unternehmen gegründet wurde –, eine neue Rechtsform »Verantwortungseigentum« zu schaffen, findet Beifall und Widerspruch von sehr unterschiedlicher Seite. Politiker:innen von CDU bis Linke (Wagenknecht) finden sie toll. Wohlfahrtsverbände, aber auch die Mittelstandsvereinigung der CDU mögen das Projekt nicht. Wie kann ein und dieselbe Sache so diffuse Allianzen bzw. Gegnerschaften hervorrufen?
Rock: Das erklärt sich aus meiner Sicht, daraus, dass das ganze Konzept des VE unheimlich diffus gestaltet ist. Menschen werden auf einer emotionalen, appellativen Ebene angesprochen. Vor allem werden Assoziationen geweckt und Versprechen gegeben, deren Einlösung schwer kontrolliert werden kann. Ein großer Erfolg des Konzepts ist, dass die dahinterstehende sogenannte Stiftung Verantwortungseigentum finanziell üppig ausgestattet ist. Die Auftaktveranstaltung der Kampagne fand am Pariser Platz in Berlin statt. Mit mehreren hundert Teilnehmenden. Da wird ein hoher finanzieller Aufwand betrieben. Und schon zum Start der Kampagne wurde eine Vielzahl prominenter Politiker:innen aufgefahren. Daran merkt man schon, welche Organisationsmacht diese kleine Gruppe hat. Dann treffen sich in der Kritik daran insbesondere Wohlfahrtsverbände, die sich dagegen wehren, dass mit einem rechtlich fragwürdigen Konzept ein sozialer Anspruch suggeriert wird. Und auf der anderen Seite sehr wirtschaftsliberal eingestellte Unternehmerverbände, die sich gegen die als Anmaßung empfundene Betitelung wenden, es gebe eine verantwortlich handelnde Wirtschaft und die anderen Unternehmen handelten im Umkehrschluss unverantwortlich.
Klar scheint, wenn man sich die ganze Lobby-Kampagne der Initiator:innen anschaut, hier steckt viel Geld dahinter. Politiker:innen aller Parteien – auch der Linken – applaudieren. Scheint also zu funktionieren.
Es gibt zwei Gesetzentwürfe, die jeweils im hohen zweistelligen Seitenzahlbereich sind und von fast zwei Handvoll Rechtsprofessoren erarbeitet wurden.
Was wäre denn der Unterschied zu heute, gäbe es eine verbindliche Rechtsform? Es existieren ja bereits rund 200 Unternehmen in Verantwortungseigentum, auch ohne Gesetz.
Das ist die Kernfrage, bei der es sich zu spekulieren lohnt. Es gibt diese 200 Unternehmen. Die Argumentation der Stiftung Verantwortungseigentum ist, es sei viel zu schwierig, ein solches Konstrukt zu bauen, alles viel zu schwerfällig, die Hürden gerade für Start-up-Unternehmen seien viel zu hoch. Deshalb wolle man etwas Einfaches und Unbürokratisches. Schaut man sich die Unterschiede zu den bisherigen Regelungen und Möglichkeiten an, merkt man, dass das bisher Stiftungskonstruktionen sind, die der Stiftungsaufsicht unterliegen. Unternehmen in Verantwortungseigentum hätten diese Aufsicht nicht, da setzte man dann auf die Selbstkontrolle. Stiftungslösungen haben auch hohe finanzielle Anforderungen, da würde unter Umständen Erbersatzsteuer fällig, auch in anderen steuerlichen Bereichen wäre eine Lösung wie Verantwortungseigentum sicher stärker steuerlichen Verpflichtungen enthoben.
Aus unserer Sicht sind die Argumente, man könne es nicht in bestehenden Rechtsformen organisieren, vorgeschoben. So bürokratisch und schwer umzusetzen, wie es dargestellt wird, ist es in der Regel nicht. Sonst gäbe es ja auch nicht diese 200 Unternehmen.
Was sind die Befürchtungen der Wohlfahrtsverbände?
Das ist ein Grundsatzkonflikt. Wir als gemeinnützige Organisationen unterliegen relativ strengen Verpflichtungen. Das Finanzamt prüft, dass keine Gewinne an Privatpersonen ausgeschüttet und dass die gemeinnützigen Zwecke eingehalten werden. Verantwortungseigentum, so wie es konzipiert ist, könnte man als Gemeinnützigkeit light begreifen. Von dem ethisch aufgeladenen Etikett könnte man profitieren, ohne damit tatsächlich Verpflichtungen einzugehen. So dass künftig Menschen, die sich nicht intensiv mit der Materie beschäftigen, den Eindruck haben können, dies sei ein Äquivalent zur Gemeinnützigkeit. Das ist es aber nicht. Denn sie haben nicht die vergleichbare Sicherheit, dass ihre Spenden, ihre Einnahmen auch wirklich gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden. Diese Irreführung durch ein solches Etikett – eine Art Nebengemeinnützigkeit ohne Verpflichtungen zu schaffen – ist natürlich eine Provokation für die Wohlfahrtspflege.
Gibt es dazu auch die Befürchtung, dass Unternehmen, die gewinnorientiert arbeiten, sich dann doch in jenen Bereichen bewegen, in denen die Wohlfahrtspflege tätig ist? Gäbe es dann sozusagen Wilderei?
Natürlich. Das Verantwortungseigentum findet ja auch großen Beifall bei Start-ups, die sich ökologischen oder sozialen Geschäftsfeldern zuwenden, die aber eben auch Gewinne erzielen wollen. Und die leiden stark darunter, dass sie nicht über ein Qualitätssiegel, wie es die Gemeinnützigkeit ist, verfügen. Die sind auf der Suche nach einer Rechtskonstruktion, die ihnen eine gewisse ethischmoralische Qualität ihres Tuns bescheinigt. Deshalb wäre das für viele gewinnorientierte Start-ups eine große Verlockung.
Wir reden also über einen Etikettenschwindel, der mit viel Geld unterlegt ist. Es klingt, als solle da was gekapert werden.
Es ist eine Art trojanisches Pferd oder hat zumindest das Potenzial dazu. Die Kluft zwischen dem, was suggeriert wird – also was man sein möchte –, und dem, was rechtlich eingelöst wird, die ist erheblich. Das sollte misstrauisch machen. Wenn suggeriert wird, dass Verantwortungseigentum dazu dient, dass damit der Unternehmenszweck beschrieben wird. Das stimmt so nicht. Rechtlich ist nämlich klar, dass auch unter Verantwortungseigentum der Unternehmenszweck jederzeit geändert werden kann. Das ist in einem Artikel mal beschrieben worden als »Vom Streichelzoo zum Schlachthof«.
So, wie ein Wohnungsunternehmen in Verantwortungseigentum sehr wohl die Mieten erhöhen kann.
Genau. Es gibt keine Verpflichtung, sich in dieser Unternehmensform sozial zu verhalten.
Das wollen wir nicht und das ist bei diesen Stiftungsmodellen, die wir jetzt haben, jedenfalls nicht so einfach. Oder dass Unternehmen in dieser Eigentumsform angeblich nicht verkauft werden können. Aber schaut man sich die rechtlichen Feinheiten der vorliegenden Gesetzentwürfe an, können sie natürlich veräußert werden. Zum Nennwert. Aber man kann auch auf anderen Wegen Gewinne generieren, über Leistungsverträge zum Beispiel. Die Schlupflöcher sind groß. Viele Start-ups leben in der Anlaufphase von Fremdkapital. Deren Investoren ist es wichtig, ihr Geld zurückzubekommen. Da sind also Wege beschrieben, wie die wieder an ihre Einlagen kommen, womit ein wesentliches Versprechen nicht eingehalten werden muss.
Wäre es denkbar, dass man jene, die das jetzt forcieren, des Begriffs Verantwortungseigentum enteignet? Denn der ist ja positiv besetzt, deshalb haben die ihn besetzt. Heißt, den Begriff zu nehmen und mit einem Gesetzentwurf zu unterlegen, der ihn wirklich ausfüllt?
Ein wesentlicher Beitrag, um Verantwortung zu übernehmen, wäre ja erst einmal, Steuern zu zahlen. Der Begriff Verantwortungseigentum wird von der Stiftung selbst auch neu deklariert. Man spricht jetzt von einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen, ein Begriff, der wesentlich weniger fancy ist. Darauf hat man sich aufgrund der Intervention seitens der Familienunternehmen geeinigt, um zu sagen: Wir wollen euch nicht unverantwortliches Handeln unterstellen. Das zeigt, dass der Versuch, Begriffe zu finden, die auch eine gewissen Popularität haben, schwer ist. Wir finden es auch nicht zielführend, weil wir finden, dass mit der Gemeinnützigkeit ein etabliertes und funktionierendes Konstrukt geschaffen wurde. Die erfüllt die wichtigen Anforderungen und ist für die Wohlfahrtspflege ein grundlegend wichtiges Konzept. Da hängt ja unheimlich viel soziales Engagement dran. Bei uns engagieren sich Menschen nur, wenn sie sicher sein können, dass ihr Engagement nicht monetarisiert wird.
Muss die Gemeinnützigkeit noch weiter gestärkt werden? Brauchen die Regelungen Reformen?
Natürlich muss dieses Recht kontinuierlich reformiert werden, weil sich die sozialen Verhältnisse ja auch ändern. Das Gemeinnützigkeitsrecht ist keine heilige Kuh. Denken wir nur an die sehr politischen Debatten darüber, welche Organisationen für sich die Gemeinnützigkeit beanspruchen können. Aber grundsätzlich gilt: Gemeinnützigkeit muss gestärkt werden.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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