Wenn die Eltern über den Test der Kinder in der Schule streiten ...
coronatest für den präsenzunterricht
Die Eltern zweier Kinder sind seit 2020 geschieden und üben das Sorgerecht gemeinsam aus. Die Kinder wohnen bei der Mutter und haben auf eigenen Wunsch zum Vater keinen Kontakt mehr. Nun verlangte die Schule vorschriftsgemäß, dass sich die Kinder vor der Teilnahme am Präsenzunterricht einem Coronatest unterziehen müssten. Dafür sei die Einwilligung beider Elternteile erforderlich.
Doch der Vater erhob unter Verweis auf Internetseiten Einwände. Ein Kinderarzt habe dort Gesundheitsgefahren durch die Teststäbchen bei Selbsttests ungeübter Kinder belegt. Aufgrund seiner Ablehnung beantragte die Mutter bei Gericht, allein über die Teilnahme der Kinder an Coronatests entscheiden zu dürfen.
Das Amtsgericht Mainz (Az. 34 F 126/21) entschied mit Urteil vom 4. Mai 2021 zugunsten der Mutter. Sie habe glaubwürdig geschildert, dass sie vergeblich versucht habe, sich mit dem Vater über die Tests zueinigen. Bestehe kein Konsens der Eltern in einer Angelegenheit, deren Regelung für Kinder von erheblicher Bedeutung ist, könne das Gericht die Entscheidung einem Elternteil übertragen.
Es sei von erheblicher Bedeutung, dass sich die Kinder an Coronatests beteiligten, solange die Teilnahme am Präsenzunterricht davon abhänge. Der Präsenzunterricht sei für die schulische und persönliche Entwicklung der Kinder wichtig. Wenn nun Präsenzunterricht wieder möglich sei, könne man es den Kindern nicht zumuten, weiterhin im Heimunterricht zu bleiben, während die Mitschüler wieder die Schule besuchten. Das wirke sich negativ auf schulische Leistungen und auf soziale Kompetenzen aus.
Die vom Kindesvater behauptete Gefahr durch Corona-Selbsttests sei nicht ersichtlich. Gemäß einem Leitfaden der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin könne man die Tests sogar bei Kleinkindern ohne Bedenken anwenden. Zudem sei das Personal in den Schulen für Coronatests geschult worden. OnlineUrteile.de
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