Beim Online-Shopping drohen Plagiate

Die Schnäppchenjagd beim Weihnachtseinkauf hat viele Tücken

  • Lesedauer: 3 Min.

Bei besonders günstig angepriesenen Markenprodukten versuchen Betrüger, den Kunden Plagiate unterzujubeln. Nicole Nebelung, Digitalexpertin von ERGO, und die ERGO-Juristin Michaela Rassat geben Tipps für Käufer und erklären, welche Rechte sie haben.

Fake oder Markenware?

Die Käufer sollten sich nicht von hohen Preisnachlässen blenden lassen. Das Geschäft mit gefälschten Produkten boomt seit Jahren. »Wird ein Markenartikel im Onlineshop zu einem extrem niedrigen Preis angeboten, sollten Käufer stutzig werden«, warnt Nicole Nebelung. Neben dem Preis können auch die Bewertung des Onlineshops oder Erfahrungsberichte anderer Kunden ein Hinweis auf eine Fälschung sein.

Wer sich unsicher ist, sollte das Impressum der Website prüfen. »Hier müssen alle Kontaktdaten aufgeführt sein. Ist beispielsweise nur eine E-Mail-Adresse angegeben oder gibt es keine Information über den Firmensitz, sollten Käufer lieber die Finger von dem Angebot lassen«, rät Nicole Nebelung.

Plagiat bestellt - was nun?

Wer trotz aller Vorsicht hereingefallen ist und ein gefälschtes Produkt erhalten hat, kann dagegen vorgehen. Besagt das Angebot im Onlineshop, dass es sich um Markenware handelt, haben Käufer einen Anspruch auf das originale Markenprodukt. Rechtlich liegt hier ansonsten ein Mangel vor. »Dazu sollten sie dem Verkäufer eine angemessene Frist für die Nacherfüllung, also das Zusenden der Originalware, setzen«, rät Michaela Rassat. In der Regel sind das 14 Tage.

Die Wahrscheinlichkeit, das Markenprodukt zu erhalten, ist allerdings sehr gering. Verweigert der Verkäufer die Nacherfüllung oder schlägt er diese aus, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Der Verkäufer muss dann den Kaufpreis erstatten. Unter Umständen haben Betroffene sogar Anspruch auf Schadenersatz.

»Handelt es sich um einen gewerblichen Verkäufer aus der EU, können Onlineshopper alternativ innerhalb von 14 Tagen von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen und die bestellte Ware ohne Angabe von Gründen zurückschicken«, erklärt Michaela Rassat. Auch dann muss der Verkäufer den Kaufpreis erstatten.

Voraussetzungen für einen Mangel

Doch nicht in jedem Fall handelt es sich bei der Bestellung eines Plagiats um einen Mangel. Die Rechte aufgrund eines Mangels stehen Käufern nämlich nur zu, wenn sie das Plagiat »gutgläubig« erworben haben - also wenn sie der Meinung waren, sie würden das Original kaufen. Doch wenn zum Beispiel der Preisunterschied so deutlich ist, dass jedem auffallen muss, dass es sich nicht um ein Original handeln kann, verfallen die Ansprüche auf einen Mangel.

Onlineshopper können ihre Rechte nur dann geltend machen, wenn sie beweisen können, dass sie arglistig getäuscht wurden - zum Beispiel wenn der Verkäufer ihnen auf Nachfrage zusichert hat, dass die Ware echt ist.

Geld zurück erhalten - aber wie?

Haben Betroffene per Überweisung oder Kreditkarte bezahlt und bekommen nach einem Widerruf den Kaufpreis nicht erstattet, hilft meist nur noch der Gang vor Gericht. Beim Kauf mit SEPA-Lastschrifteinzug haben Onlineshopper acht Wochen Zeit, die Abbuchung rückgängig zu machen.

Online-Bezahlsysteme wie PayPal verfügen meist über einen Käuferschutz. Weicht der gekaufte Artikel von der Beschreibung ab, bekommen Käufer ihr Geld zurück. Dazu das Plagiat direkt beim Bezahldienstleister melden. Bei Paypal funktioniert das nach dem Einloggen über den Menüpunkt »Konfliktlösungen«.

Besondere Vorsicht ist bei extrem günstigen Markenartikeln in ausländischen Onlineshops geboten. Hier kommt es häufig vor, dass Bestellungen aus dem Ausland bereits vom Zoll abgefangen werden und Schnäppchenjäger vergeblich auf ihr Päckchen warten. Hat der Zoll den Verdacht, dass eine Markenrechtsverletzung vorliegt, darf er das Paket kontrollieren, das Plagiat beschlagnahmen und die Ware wird vernichten. ERGO/nd

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