71-Jähriger droht Räumung

Kurz vor Weihnachten soll in Berlin-Reinickendorf Eigenbedarfskündigung gegen chronisch kranke Mieterin durchgesetzt werden

  • Lola Zeller
  • Lesedauer: 3 Min.

Die Zeit, in der Zwangsräumungen wegen Corona ausgesetzt wurden, war kurz und ist schon seit Juli 2020 vorbei. Seitdem werden Menschen trotz des wilden Infektionsgeschehens wie eh und je aus ihren Wohnungen gedrängt und im Zweifelsfall in den Mehrbettzimmern der Wohnungslosenunterkünfte untergebracht. Ein besonders dramatischer Fall spielt sich aktuell in Reinickendorf ab: Eine 71-jährige Mieterin soll am 10. Dezember aus ihrer Wohnung in Reinickendorf vertrieben werden, obwohl sie chronisch krank ist und zu einer Risikogruppe gehört. Der Kündigungsgrund: Eigenbedarf.

»Dass eine 71-Jährige im Winter in einer Hochphase der Pandemie auf die Straße gesetzt wird, zeigt, wie unmenschlich das System der Zwangsräumungen ist. Es wird vor nichts haltgemacht, auch nicht vor einem enormen Gesundheitsrisiko für die Mieterin«, so Johannes Fischer vom Bündnis Zwangsräumung verhindern. Seit fast zehn Jahren wohne die Mieterin schon in der Wohnung in der Reginhardstraße, sagt er. Das Bündnis versucht, die Betroffene zu unterstützen und die Hausverwaltung durch öffentlichen Druck von der Zwangsräumung abzubringen - bisher ohne Erfolg.

Die Verwaltung, die wie die Mieterin nicht namentlich genannt werden will, bestätigt auf nd-Anfrage, dass der Mieterin 2018 wegen Eigenbedarfs gekündigt wurde. Es sei richtig, dass die Frau trotz chronischer Erkrankung und Zugehörigkeit zur Corona-Risikogruppe am 10. Dezember die Wohnung verlassen soll. Man wolle sich nicht dazu äußern, warum man das für notwendig halte, und man sehe keine Möglichkeit, die Zwangsräumung noch zu verhindern, sagt die Hausverwaltung zu »nd«.

Das Bezirksamt Reinickendorf weist noch auf die Möglichkeit der Mieterin hin, »sich mittels einer Vollstreckungsabwehrklage dagegen zu wehren«, sagt Michael Hielscher zu »nd«. Außerdem gebe es die Möglichkeit, im Vorfeld einer Gerichtsentscheidung eine medizinisch bedingte Umzugsunfähigkeit vom Sozialpsychiatrischen Dienst oder der Beratungsstelle für behinderte Menschen im Bezirksamt prüfen zu lassen, so der Sprecher des Bezirksamtes Reinickendorf. »Die betroffene Mieterin sollte umgehend telefonisch Kontakt mit dem Sozialdienst für Alleinstehende der Fachstelle Wohnungslosenhilfe und Wohnraumsicherung aufnehmen.«

In Berlin wurden im Jahr 2020 durchschnittlich jeden Tag vier Wohnungen geräumt, wie die Pressestelle der Berliner Zivilgerichte mitteilt. Insgesamt wurden im letzten Jahr 3111 Räumungen beauftragt und davon 1702 durchgeführt. In 1487 Fällen wurden Wohnungen geräumt, 215 Mal betraf es sonstige Räume, zum Beispiel Gewerbeflächen. In der ersten Hälfte dieses Jahres gab es bereits 711 Räumungen.

Laut Bündnis Zwangsräumung verhindern suchen im laufenden Jahr mehr Menschen in Berlin Unterstützung, als es 2019 der Fall war. »Der Anteil an Eigenbedarfskündigungen steigt an, und viel mehr Mieter*innen landen nach einem Räumungsurteil in der Obdachlosigkeit, weil es immer schwieriger wird, neue Wohnungen zu finden«, sagt Johannes Fischer vom Bündnis. Auch die Reinickendorfer Mieterin habe »schlicht keine neue Wohnung finden können«, sagt er.

Ob am 10. Dezember gegen die Zwangsräumung protestiert wird, stehe noch nicht fest, so Fischer. Zwangsräumung verhindern ruft aber am kommenden Sonntag mit zahlreichen weiteren stadtpolitischen Initiativen zu einer Trauer-Demonstration auf, die an der Warschauer Brücke in Friedrichshain starten soll. »Wir erinnern zusammen an das, was uns fehlt: Menschen, Räume, Nachbarschaften«, so heißt es im Aufruf.

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