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Rechnungshof fordert solide Haushaltspolitik
Behörde mahnt künftigen Senat zu umsichtigem Umgang mit coronabedingter Rekordverschuldung
Die Coronakrise hat tiefe Spuren bei den Finanzen der Hauptstadt hinterlassen. Berlins Schulden haben bis Ende 2020 die Rekordsumme von 63,7 Milliarden Euro erreicht, ihre Bewältigung sei eine schwere Hypothek für mehrere Generationen. Darauf hat Landesrechnungshofpräsidentin Karin Klingen am Montag bei der Vorstellung des zweiten Teils des Jahresberichts 2021 hingewiesen, der sich mit der Finanz- und Haushaltslage Berlins beschäftigt.
»2020 hat das Abgeordnetenhaus wegen der Pandemie eine Notlage nach dem Schuldenbremsegesetz festgestellt«, erinnerte sie. »Der Senat hat daraufhin notlagenbedingte Kredite in Höhe von 7,3 Milliarden Euro aufgenommen. Die Schulden Berlins sind damit auf ein bisher nicht gekanntes Rekordniveau gestiegen.« Vor diesem Hintergrund mahnte sie bei der künftigen Senatskoalition eine solide Haushaltspolitik und den rechtskonformen Umgang mit Notlage-Krediten an.
Die Schuldenbremse habe sich während der Pandemie als krisentaugliches Instrument erwiesen. Dass Abgeordnetenhaus und Senat durch den Notlagenbeschluss in die Lage versetzt wurden, finanziell schnell auf die Krise zu reagieren, sei richtig gewesen. Für problematisch halte es der Rechnungshof jedoch, wie dieses Instrument angewandt wurde. »So hat der Senat die Kreditermächtigung im Jahr 2020 vollumfänglich ausgeschöpft, obwohl er die Mittel nur zu einem geringen Teil brauchte«, monierte Karin Klingen. So habe Berlin im vergangenen Jahr tatsächlich nur eine halbe Milliarde Euro für coronabedingte Mehrausgaben verwendet; 1,4 Milliarden hätten die Mindereinnahmen des Landes infolge der Pandemie ausgemacht.
Der Großteil von 5,4 Milliarden Euro sei aber 2020 in eine Pandemie-Rücklage überwiesen, dort geparkt und bis heute auch nicht ausgegeben worden. »Das pauschale Ansparen von Mitteln in erheblichem Umfang für mehrere Jahre verstößt aus Sicht des Rechnungshofes gegen Haushaltsrecht«, so die Behördenchefin. Aus dessen Sicht dürften diese Kredite auch künftig nur zur Bewältigung der Notlage genutzt werden, also für »Maßnahmen, die im zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie stehen«. Andernfalls seien sie zu tilgen. Derzeit sei aber nicht festgelegt worden, was konkret damit finanziert werden soll. »Der Entwurf des Koalitionsvertrags trifft zur zukünftigen Verwendung der Pandemie-Rücklage, die auch aktuell noch mehr als vier Milliarden Euro enthält, keine Aussage«, sagte Klingen.
Die Präsidentin begrüßte das im vorliegenden Vertragsentwurf verankerte Bekenntnis zur Einhaltung der Schuldenbremse und zu einer nachhaltigen Finanzpolitik. Positiv sehe der Rechnungshof auch die Ankündigung, bei den Ausgaben Prioritäten zu setzen und zugleich neue Einnahmequellen zu prüfen, wie etwa kostendeckende Verwaltungsgebühren oder einen Pensionsfonds für zu verbeamtende Lehrkräfte.
Für »zu wenig ambitioniert« halte man dagegen die Aussage im Vertragstext, einen ausgeglichenen Haushalt erst am Ende der Legislaturperiode anzupeilen. »Nach Auffassung des Rechnungshofes muss das Land direkt nach Überwindung der Krise zu einem strukturell ausgeglichenen Haushalt zurückkehren«, erklärte Karin Klingen. »Insgesamt wird aus dem Entwurf des Koalitionsvertrags noch nicht hinreichend klar, wie die Finanzierung der zahlreichen geplanten Maßnahmen zukünftig gesichert werden soll.«
Einer von den Koalitionspartnern angekündigten Reform der Zuständigkeit der Verwaltungsebenen, um die Probleme Berlins bei der gesamtstädtischen Steuerung zu beheben, sagte Klingen ihre Unterstützung zu.
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