Ab wann bittet der Fiskus die Rentner zur Kasse?

Rente und Steuern

  • Lesedauer: 2 Min.

Rentner müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn der steuerpflichtige Teil ihrer Jahresbruttorente und alle übrigen steuerpflichtigen Einkünfte zum Beispiel aus Kapitalerträgen oder auch Vermietung den Grundfreibetrag übersteigen.

Der Grundfreibetrag liegt 2021 für Alleinstehende bei 9744 Euro pro Jahr und für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner bei 19 488 Euro. 2022 erhöht sich der Grundfreibetrag auf knapp 10 000 bzw. knapp 20 000 Euro.

Wer 2021 in Rente geht oder auch schon gegangen ist, dem steht ein Rentenfreibetrag von 19 Prozent zu. Das heißt: 19 Prozent der Rente bleiben steuerfrei, 81 Prozent der Rente müssen versteuert werden. Dieser Rentenfreibetrag ist ein fester Eurobetrag, der dann in den Folgejahren gleich bleibt. Der steuerfreie Teil der Rente wird für zukünftige Rentner in den kommenden Jahren immer kleiner, bis 2040 alle Renten zu 100 Prozent versteuert werden.

Wenn durch die Rentenanpassung doch Steuern fällig werden, sind die meistens marginal. In der Regel erhöht sich zwar jedes Jahr die Rente, aber eben auch der Grundfreibetrag. Falls durch die Rentenerhöhung das zu versteuernden Einkommen den Grundfreibetrag zum Beispiel um 100 Euroübersteigen sollte, muss darauf nur 14 Euro Einkommensteuer gezahlt werden. Aber aufgrund einer gesetzlichen Regelung wird das Finanzamt in solchen Fällen von der Festsetzung der Einkommensteuer absehen. vlh/nd

Mehr wichtige Informationen finden Interessenten auf der Webseite des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe unter vlh.de.

Wir-schenken-uns-nichts
Unsere Weihnachtsaktion bringt nicht nur Lesefreude, sondern auch Wärme und Festlichkeit ins Haus. Zum dreimonatigen Probeabo gibt es ein Paar linke Socken von Socken mit Haltung und eine Flasche prickelnden Sekko Soziale – perfekt für eine entspannte Winterzeit. Ein Geschenk, das informiert, wärmt und das Aussteiger-Programm von EXIT-Deutschland unterstützt. Jetzt ein Wir-schenken-uns-nichts-Geschenk bestellen.

Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.

Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.

Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.

Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.