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Versammlungsgesetz ist Armutszeugnis für die FDP
CDU und Freie Demokraten wollen Gesetz, das weiter für viel Kritik sorgt, nächste Woche in Nordrhein-Westfalen beschließen
»Was nicht explosiv war, kann man auch nicht entschärfen«, sagte Bodo Löttgen, Fraktionsvorsitzender der CDU im nordrhein-westfälischen Landtag zu den Veränderungen im Gesetzentwurf für ein Versammlungsgesetz in Nordrhein-Westfalen. Löttgen spielt damit auf Kommentare an, die Landesregierung hätte ihr Versammlungsgesetz entschärft. Der CDU-Politiker hatte ebenso wenig ein Problem mit dem alten Entwurf wie mit dem nun überarbeiteten Text.
Dabei hat das Gesetz durchaus einen interessanten Weg hinter sich. Anfang des Jahres wurde der Entwurf veröffentlicht. Bei einer Expertenanhörung im Mai gab es massive Kritik an dem Vorhaben. Eine Demonstration gegen das Gesetz im Juni wurde von Polizeigewalt überschattet. Daraufhin meldeten sich Bundespolitiker der FDP wie die Düsseldorferin Marie-Agnes Strack-Zimmermann zu Wort und kritisierten den Entwurf. Doch es passierte lange Zeit gar nichts. Ende Oktober erklärte der stellvertretende Ministerpräsident, der FDP-Politiker Joachim Stamp, dass es ein »modernes und verfassungsfestes Versammlungsrecht« geben werde. Nun stellte die schwarz-gelbe Landesregierung ihren überarbeiteten Gesetzentwurf vor und ließ den Innenausschuss des Landtags am Mittwoch auch darüber diskutieren.
Eine der wichtigsten Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf ist das »Militanzverbot«. Dieses heißt nun »Gewalt- und Einschüchterungsverbot«. Durch Konkretisierungen sei jetzt deutlich, dass es nicht auf Fußballfans oder Gewerkschafter abziele, die in einheitlicher Kleidung protestieren, erklärten Innenpolitiker der Regierungsfraktionen im Innenausschuss. Verena Schäffer von den Grünen kritisierte, dass die Landesregierung an diesem Punkt ihre Begründung für das Gesetz nicht verändert hat, in der Aufmärsche von SA und SS mit Protesten der Klimabewegung verglichen werden. »Solche historischen Vergleiche verbieten sich nicht nur, sie sind inhaltlich schlicht falsch«, sagte sie. Schäffer äußerte im Innenausschuss weitere Kritik an dem überarbeiteten Gesetzentwurf. Dass die Polizei nur Bild- und Tonaufnahmen von Versammlungen anfertigt, wenn das verhältnismäßig ist, »sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein«, erklärte die Grünen-Politikerin. Sie monierte außerdem, dass es der Polizei weiterhin möglich sein soll, Videoaufnahmen anzufertigen, wenn Versammlungen groß oder unübersichtlich sind. Dies sei »zu ungenau und verkennt vollkommen, dass polizeiliche Aufnahmen eine abschreckende Wirkung auf die Teilnahme bei Demonstrationen haben können und sich damit negativ auf die Versammlungsfreiheit auswirken«.
Schäffer sieht die Änderungen, die von der Landesregierung aus CDU und FDP unter Führung von Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) vorgenommen wurden, als nicht ausreichend an. Auch in der aktuellen Fassung stehe nicht die Versammlungsfreiheit im Mittelpunkt. Demonstrationen würden von der Landesregierung »per se« als »eine potenzielle Gefahr für die öffentliche Sicherheit« angesehen. Schäffer bilanzierte: »Es handelt sich also vielmehr um ein Demonstrationsverhinderungsgesetz.«
Unzufrieden mit den Änderungen am Gesetzentwurf ist auch das Bündnis »Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten!« Von dem Bündnis waren mehrere Großdemonstrationen und viele kleine Aktionstage organisiert worden. Das Bundesland bekomme das »illiberalste Versammlungsrecht in ganz Deutschland«, sagte Bündnissprecherin Gizem Koçkaya. Neben der Videoüberwachung kritisierte Koçkaya vor allem, dass es weiterhin Kontrollstellen geben soll. Dass Identitätsfeststellungen erst vorgenommen werden dürfen, wenn Waffen bei den Personen gefunden werden, mildere deren abschreckende Wirkung kaum ab. Das Bündnis kritisierte insbesondere die Zustimmung der FDP zu dem neuen Gesetz. Den die Partei spreche »immer von der Verteidigung der Freiheit«. Diese werde mit dem Versammlungsgesetz aber »enorm eingeschränkt«. Es sei ein »Armutszeugnis« für die »angebliche Bürgerrechtspartei«, dass sie nun das totale Verbot von Blockaden und die Strafbarkeit selbst von Blockadetrainings im Gesetz belassen habe.
Der Landtag in Düsseldorf wird am Mittwoch abschließend über das neue Versammlungsgesetz beraten. Die Koalition kann sich in dem Parlament auf eine Mehrheit ihrer Abgeordneten stützen.
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