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Fairteilen?
Gerechte Verhältnisse lassen sich nicht auf die »Zumutbarkeit«, die zum Beispiel durch die Existenzsicherung in einer Gesellschaft gewährleistet wird, reduzieren
Ab welchem Punkt lässt sich von einer »gerechten« Verteilung sprechen? Eine akademische Erörterung dieser Frage würde sicherlich bei Aristoteles beginnen, die Gedanken von Thomas von Aquin aufgreifen und sich auch dem »Arbeitswert« und der Transformation von »Werten in Preise« widmen. Das alles ist nicht verkehrt. Aber dazu ist dies der falsche Platz und zweitens stellt sich bei solchen abstrakten ideengeschichtlichen Überlegungen auch immer die Frage nach dem praktischen Bezug.
Dieser Artikel stammt aus OXI - Wirtschaft anders denken. OXI ist eine ökonomiekritische Monatszeitung, die exklusiv für nd-Abonnent*innen in »nd DIE WOCHE« beiliegt. Es liefert ökonomische Hintergründe und Analysen. Mehr über OXI gibt es hier.
Wenn es um aktuelle Fragen zur »gerechten« Verteilung gehen soll, ist zunächst auf ein sehr grundlegendes Problem hinzuweisen: Obwohl Verteilungsfragen durchaus auch wirtschaftstheoretische Fragen sind, dürften sie in der vorherrschenden Ökonomik (Mainstream) doch eher Ablehnung, Befremden oder aggressive Verunglimpfung auslösen. Echte Wissenschaft, so das Selbstbild der Mainstream-VWL, sei positive Ökonomik, also das auf modernen empirischen Verfahren basierende Kreisen um Fakten. Fragen nach der »Gerechtigkeit« oder »Fairness« sind dagegen normative Fragen und haben mit Werturteilen zu tun. Dafür ist in der modernen Ökonomik kein Platz. Das war bei Adam Smith (1723-1790), der vielen Ökonom:innen auch heute als Begründer ihrer Disziplin gilt, noch anders: Seinem »Wohlstand der Nationen« zur Seite stand die »Theorie der moralischen Gefühle«, die das Handeln – somit auch das Wirtschaftshandeln – ethisch abwog und einbettete.
Und bei Johann Heinrich von Thünen (1783-1850) war es der Umstand, dass das von vielen Ökonomen seiner Zeit vertretene »eherne Lohngesetz«, das die Entlohnung auf das Existenzminimum festschrieb, von den Arbeitenden als »Unrecht« empfunden wurde, was ihn dazu bewog, den Lohn und die Lohnhöhe anders zu bestimmen. Die Auseinandersetzung mit normativen Fragen gehörte also durchaus einmal zur wirtschaftswissenschaftlichen Betätigung. Und es lassen sich gute Gründe dafür finden, dies nicht einfach auszulagern (z.B. mit Blick auf die Eigenständigkeit der Ökonomik als wissenschaftlicher Disziplin). Aber das sehen moderne Ökonom:innen heute anders und wähnen sich dafür nicht zuständig.
Wer tiefer bohrt, wird sich teils des Eindrucks nicht erwehren können, dass die verschmähten normativen Fragen an die Blackbox »Markt« ausgelagert wurden: »Der Markt« sorge – unter idealen Bedingungen (vollständige Konkurrenz, Transparenz, Rationalität usw.) – dafür, dass die hergestellten Güter »gerecht« verteilt würden. Das lässt sich modellieren und ausrechnen. Und damit sind Ökonom:innen die lästige Beschäftigung mit normativen Fragen (Gerechtigkeit, Fairness usw.) auch schon los. Tja und dort, wo »Markt« doch nicht gerecht ist, liegen dann eben »Marktversagen« oder »Verzerrungen« vor, die »der Staat« auszugleichen hat: Entspricht also die ursprüngliche Verteilung über »den Markt« (Primärverteilung) nicht den Gerechtigkeitsvorstellungen, dann hat »der Staat« über Umverteilungsmaßnahmen für mehr Gerechtigkeit zu sorgen (Sekundärverteilung).
Diese Sichtweise hat allerdings mindestens zwei Schönheitsfehler: Erstens sind Ökonom:innen dann immer sehr schnell zur Stelle, um »den Staat« heftig dafür zu kritisieren, wenn im Streben nach »Gerechtigkeit« Marktprinzipien infrage gestellt werden. Sozial gerecht soll es zwar auch in einer Marktwirtschaft zugehen, aber bitte nur in einer »marktkonformen« Weise. Und zweitens liegt dem oft weder eine Vorstellung von »Fairness« oder »Gerechtigkeit« zugrunde, noch existiert eine (angemessene) Debatte darüber. Das hat dann zur Folge, dass sich Gerechtigkeitsfragen auf technische Details und Symbolwerte reduzieren und somit vom eigentlichen ethischen Kern abkoppeln: Egal welche Höhe eine Vermögens- oder Erbschaftssteuer haben soll, sie ist dann entweder immer problematisch oder sie wird als Erfolg verkauft.
Die Eingangsfrage nach einer »gerechten« Verteilung lässt sich vor diesem Hintergrund also wie folgt beantworten: »Gerecht« ist eine Verteilung, wie sie sich über die möglichst (verzerrungs-)freien (idealen) »Marktprozesse« einstellt; sollte es Abweichungen davon geben, soll »der Staat« durch »Umverteilungsmaßnahmen« für Gerechtigkeit sorgen, allerdings in »marktkonformer« Weise. Wirklich befriedigend ist diese Antwort nicht. Aber die Frage nach einer »gerechten« Verteilung zu stellen, bedeutet, mit dieser Ausgangslage sowie Antwort konfrontiert zu sein. Wie sähe nun dagegen eine alternative Perspektive aus?
Dazu wäre viel gewonnen, die Frage nach der Gerechtigkeit prozesshaft und partizipativ zu denken sowie ins Auge zu fassen, was Kriterien für »Gerechtigkeit« sein können und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um überhaupt über »Gerechtigkeit« nachdenken zu können. Klingt abstrakt? Gut, gehen wir etwas ins Detail.
Es ließe sich zum Beispiel der Kategorische Imperativ von Kant bemühen: Welche Verteilung empfinde ich als »gerecht« und welche als »ungerecht«? Weil es sich dabei aber um individuelle Einschätzungen handelt, wären diese im Dialog mit den Vorstellungen anderer abzugleichen. Das ist damit gemeint, wenn von Partizipation und Prozesshaftigkeit die Rede war: Auf diese Weise wird keine starre Kennziffer vorgegeben und alles über einen Kamm geschoren, sondern es können verschiedene Lebenssituationen berücksichtigt und unterschiedliche Verteilungen als »gerecht« verstanden werden.
Mit dem Kategorischen Imperativ und dem Dialog ist aber nur ein Prozess beschrieben, in dem – zunächst erst einmal – eine Vorstellung von »gerechter« Verteilung entstehen kann. Dabei bleibt immer noch offen, welche Kriterien dafür eine (erste) Orientierung bieten können. Doch auch solche gibt es: Zu denken wäre zum Beispiel an die Menschenwürde oder auch an Prinzipien wie Subsidiarität, die das Gebot der Hilfe zur Selbsthilfe beinhaltet. Es könnte ebenso nahe liegen, sich an einen blinden Fleck der Ökonomik heranzutrauen und die Selbsterhaltung (Subsistenz) als Wirtschaftsmotiv angemessen zu würdigen. Demnach kann eine Verteilung nicht »gerecht« sein, wenn es den Gesellschaftsmitgliedern nicht mindestens möglich ist, sich in dieser Gesellschaft selbst zu erhalten. Um überhaupt über eine »gerechte« Verteilung nachdenken zu können, muss also die Verteilung des Wohlstands mindestens dem Anspruch der Selbsterhaltung genügen. Das klingt selbstverständlich? Das ist es aber nicht, wie zum Beispiel die Debatte um den Mindestlohn zeigt.
Denn die Mindestlohn-Funktion der Existenzsicherung hat dort bislang keine Rolle gespielt und versteckt sich im Mindestlohngesetz mit sehr viel Fantasie hinter dem Anspruch auf »angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer«. »Fairness« findet dort nur mit Blick auf Wettbewerbsbedingungen statt. Hinzu kommt das bisweilen ins Feld geführte Argument, in einer Marktwirtschaft seien die Unternehmen nicht für die Existenzsicherung ihrer Mitarbeiter:innen zuständig, sondern das sei die Aufgabe des Sozialstaats. Wirtschaftsliberale Wirtschaftsethiker in der Tradition der Ethik mit ökonomischer Methode – wie zum Beispiel Karl Homann oder Ingo Pies – würden hier wohl zustimmen und anmahnen, die Unternehmen nicht mit moralischen Ansprüchen – wie dem auf Existenzsicherung – zu überfordern. Das liegt natürlich quer dazu, den Menschen in einer Arbeits- und Marktgesellschaft das Vertrauen abzunötigen, dass »der Markt« schon für ihr Auskommen sorge.
Als wohlfeil zeigt sich dieser verordnete Marktglaube, wenn »der Sozialstaat« für leistungsfeindliche Anreize – zum Beispiel (vermeintlich) zu hohe Mindestlöhne oder zu hohe Sozialtransfers – gescholten wird. Und das droht immer dann, wenn die sozialstaatlichen Maßnahmen die Primärverteilung durch »Marktprozesse« zu verändern drohen: Etwa, wenn Unternehmen via Mindestlohn gezwungen sind, einen bestimmten Teil der unternehmerischen Wertschöpfung an die Arbeitskräfte zu verteilen, oder wenn höhere Sozialtransfers zu höheren (Erwerbs-)Lohnansprüchen und damit zu einer stärkeren Veränderung in der bisherigen Verteilung der Wertschöpfung führen könnten.
Bis hierhin ging es vor allem um die Funktion der Existenzsicherung als Voraussetzung für eine »gerechte« Verteilung im Rahmen von Arbeitsverhältnissen. Aber darüber hinaus liegt eine weitere Funktion des Mindestlohns darin, einen Mindestanteil an der – wie der Wirtschaftsethiker Ulrich Thielemann sicher schreiben würde – gemeinsam erwirtschafteten realen Wertschöpfung zu garantieren. Wäre das gegeben, stünde der Mindestlohn für das Mindestmaß an Fairness in solchen Erwerbsbeziehungen. Wichtig: Hier sind die Verhältnisse als existenzsichernd und damit als »zumutbar« vorausgesetzt und es beginnt erst, »fair« zu werden. Das heißt, für die Vorstellungen über gerechte Teilhabe an der realen Wertschöpfung ist dann Luft nach oben. Ferner handelt es sich um (moralische) Ansprüche, die sich aus und in diesen (markt-)wirtschaftlichen Arrangements zur Verwertung von Arbeitskraft ergeben.
Auch Sozialtransfers stehen für (moralische) Ansprüche, die – je nach Argumentation – zum Beispiel aus dem Gebot zur Achtung der Menschenwürde (Artikel 1 GG) abgeleitet werden. Dass es sich dabei um Ansprüche handelt, ist wichtig, um zum Beispiel sozialstaatliche Leistungen nicht als »Geschenke« misszuverstehen. In Anlehnung an die Überlegung zur »gestuften Solidarität« des Sozialethikers Pater Johannes Schasching SJ (1917-2013) sind gesetzlich institutionalisierte Ansprüche notwendig, um den Menschen in großen sozialen Zusammenhängen Solidarität abzuringen. Auch die mit dem Mindestlohn verbundenen Ansprüche sind keine »Geschenke« oder Zeichen freiwilliger Generosität.
Gerade zur Weihnachtszeit mag sich manch eng geschnürtes Herz erweichen und den einen oder anderen Cent für Notleidende lockermachen. Solche »Geschenke« sind aber keine Alternative zu einer gerechten Verteilung von Vermögen und Einkommen. »Gerechte« Verhältnisse reduzieren sich auch nicht auf die »Zumutbarkeit«, die zum Beispiel durch die Existenzsicherung in einer Gesellschaft gewährleistet werden soll. Vielmehr ist diese »Zumutbarkeit« eine Voraussetzung dafür, um überhaupt über »gerechte« Verhältnisse zu sprechen. Hier beginnt es erst, »gerecht« zu werden. Was dann im Detail »gerecht« sein soll, das wiederum ist nicht von Einzelnen willkürlich festzulegen oder an ein technisches Verfahren mit festen Kennzahlen zu delegieren, sondern das muss offen im (macht-)freien Dialog geklärt werden. Und zwar immer wieder, als ständige gesellschaftliche und transformativ verstandene (wirtschafts-)wissenschaftliche Übung.
Dr. Sebastian Thieme ist Ökonom mit dem Schwerpunkt Heterodoxe Ökonomik und ökonomische Misanthropie, lebt und arbeitet in Wien und hat die OXI-Ausgabe September 2021 »Wider die monotone VWL« kuratiert.
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