Prekäre Internet-Jobs: Was bringen die EU-Pläne?

Plattformfirmen wie Lieferdienste wachsen rasant. Die EU plant jetzt einen besseren Schutz für Beschäftigte

  • Eva Roth
  • Lesedauer: 6 Min.
Plattformbeschäftigte werden oft von Algorithmen gesteuert: Die App teilt Kurieren Aufträge zu und kontrolliert sie.
Plattformbeschäftigte werden oft von Algorithmen gesteuert: Die App teilt Kurieren Aufträge zu und kontrolliert sie.

Sie werden gesteuert von Algorithmen, oft verdienen sie wenig und haben keinen Sozialschutz: Immer mehr Menschen arbeiten für Plattformfirmen wie Uber, Deliveroo und Clickworker - in der Europäischen Union sind es mittlerweile 28 Millionen Menschen, schätzt die EU-Kommission. Die Branche wächst rasant, innerhalb von vier Jahren haben sich die Einnahmen der Firmen demnach fast verfünffacht. Die dort Beschäftigten überließen die nationalen Regierungen bisher weitgehend dem freien Spiel der Marktkräfte, was zum Beispiel dazu führte, dass Schätzungen zufolge mehr als die Hälfte der Plattformarbeiter*innen weniger als den nationalen Netto-Mindestlohn erhält. Nun hat die EU-Kommission die Initiative ergriffen und am Donnerstag einen Richtlinien-Entwurf vorgelegt. Er soll die Arbeitsbedingungen auf den Plattformen verbessern.

Bis zu 5,5 Millionen Scheinselbstständige

Allein in Deutschland gibt es mehrere Millionen Menschen, die einen signifikanten Teil ihres Einkommens über Plattform-Arbeit erzielen, schätzt die IG Metall. Sie melden sich bei einer Internet-Plattform wie Clickworker an und übernehmen Aufgaben, die Drittfirmen auf die Seite gestellt haben. Sie schreiben beispielsweise suchmaschinenoptimierte Texte für die Webseite des Unternehmens, gestalten Firmenlogos oder entwickeln Software. Diese reine Online-Arbeit kann überall erledigt werden, meist geschieht das zu Hause. Bekannter sind Plattform-Unternehmen, bei denen die Beschäftigten an einem bestimmten Ort arbeiten müssen: Helpling vermittelt Putzhilfen, Uber Fahrer, Lieferando schickt Essenskuriere. Hier können die Kunden auch Privatpersonen sein.

Die meisten dieser Erwerbstätigen gelten formal als Selbstständige, was für die Plattform-Unternehmen und ihre Kunden günstig ist, weil Freie meist keinen Anspruch auf Mindestlohn, bezahlten Urlaub und Sozialschutz haben. Das senkt den Preis der Arbeit.

Faktisch sind die Menschen allerdings oft abhängig Beschäftigte, weil die Plattformen ihnen detaillierte Vorgaben machen und ihre Tätigkeit kontrollieren. Die EU-Kommission schätzt, dass bis zu 5,5 Millionen scheinselbstständig sein könnten. Dies nachzuweisen, ist für einzelne Erwerbstätige schwierig. Der Richtlinien-Entwurf der Kommission sieht nun eine Beweislastumkehr vor: Genannt werden fünf Kriterien. Wenn zwei davon erfüllt sind, soll rechtlich davon ausgegangen werden, dass die Plattform Arbeitgeberin ist und die Beschäftigten ihre Arbeitnehmer, mit allen damit verbundenen Rechten wie Tarif- oder Mindestlohn, Kranken- und Rentenversicherung.

Arbeitnehmerinnen-Status haben sie demnach beispielsweise dann, wenn die Plattform die Höhe der Vergütung festlegt und die Arbeit elektronisch überwacht. Oder wenn die Menschen ihre Arbeitszeit nicht frei wählen können und es verbindliche Regeln bezüglich der Arbeitsleistung gibt.

IG-Metall-Vizechefin fordert Nachbesserung

»Diese Beweislastumkehr ist richtig und wichtig«, urteilt IG-Metall-Vizechefin Christiane Benner. Gleichzeitig bemängelt sie, dass die Regelung nur für neu abgeschlossene Beschäftigungsverhältnisse gelten soll. Den Millionen Scheinselbstständigen von heute würde das dann nicht helfen. »Hier muss dringend nachgebessert werden«, fordert Benner.

»Es ist schön, dass es die Beweislastumkehr geben soll«, sagt der Berliner Arbeitsrechtsanwalt Micha Heilmann. Allerdings bringe das nicht viel, wenn weiterhin einzelne Beschäftige ihren Arbeitnehmerstatus erstreiten müssen. Vielmehr sollten staatliche Instanzen dies durchsetzen, etwa die Sozialkassen. Sie haben ein Interesse daran, dass Sozialbeiträge gezahlt werden und mehr Befugnisse als Einzelpersonen. Dass dieser Weg möglich ist, zeige die Erfahrung, sagt Heilmann »nd - Die Woche«. So hätten viele Pflegekräfte schon vor Jahren ihre Arbeitszeit reduziert und nebenher als Freie in ambulanten OP-Zentren gearbeitet. Die Deutsche Rentenversicherung habe daraufhin in vielen Fällen den Beschäftigungsstatus geprüft und häufig Sozialversicherungspflicht festgestellt.

Widerstand von Unternehmen erwartet

Einige Plattformunternehmen werden mit allen Mitteln versuchen zu verhindern, dass sie die Menschen künftig anstellen müssen, prophezeit Johanna Wenckebach, wissenschaftliche Direktorin des gewerkschaftsnahen Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeitsrecht. Denn für die Firmen sind Selbstständige nun einmal viel billigere Arbeitskräfte, die flexibler einsetzbar sind. Wenckebach verweist etwa auf Kalifornien, wo Firmen wie die Fahrdienstanbieter Uber und Lyft ein Gesetz gekippt haben, das den Fahrern den Angestelltenstatuts zugesprochen hatte. Die Internetkonzerne steckten Medienberichten zufolge 200 Millionen Dollar in eine Kampagne - und schafften es, dass eine Volksabstimmung in ihrem Sinne ausging.

Als einziges EU-Land hat bisher die spanische Regierung wenigstens Kurieren den Arbeitnehmer-Status zugesprochen - woraufhin sich Deliveroo laut Nachrichtendienst Bloomberg aus dem Land zurückzog.

Die App ist der Chef

Plattformbeschäftigte haben in der Regel keinen Chef, der ihnen sagt, was sie tun sollen. Vielmehr werden sie oft fast vollständig von Algorithmen gesteuert, die sich hinter einer App verbergen oder hinter der Internetseite, auf der sie arbeiten. Das gilt etwa für Essenslieferanten. »Die App teilt den Kurieren die Aufträge zu, sie kontrolliert, wann die Lieferung zugestellt wird, auch die Abrechnung läuft über die App«, erläutert Heilmann, der früher Justiziar bei der Gewerkschaft NGG war. Wer die App nach welchen Kriterien programmiert, sei für die Leute nicht erkennbar.

Auch die Videos von Youtubern überprüft eine Software, sagt Vanessa Barth von der IG Metall. Automatisierte Systeme und menschliche Gutachter entscheiden, ob ein Video für Werbung freigeschaltet wird, was essenziell für Youtuber ist, weil davon ihr Einkommen abhängt. Wird ein Video blockiert, wissen die Menschen oft nicht, warum, so die IG-Metall-Expertin für digitale Arbeit. Sie erhalten dann in der Regel nur wenig aussagekräftige Standard-E-Mails.

Youtuber, Google und die Gewerkschaft

Die IG Metall habe einen Youtuber unterstützt, der nach § 15 der Datenschutzgrundverordnung (Auskunftanspruch) von Google verlangt habe, alles darüber zu erfahren, wie seine Videos kategorisiert werden. Google habe die Auskunft mit der Begründung verweigert, dass diese Informationen geheim bleiben müssten, da sonst andere, »bösartige« Youtuber diese Regeln zum Schaden Dritter umgehen könnten, erzählt Barth.

Der Verein Fairtube, den die IG Metall unterstützt, helfe Youtubern dabei, solche Probleme mit Plattform zu lösen. Dabei stelle sich oft heraus, dass die Algorithmen falsch lagen und Videos beispielsweise fälschlicherweise als geklauter Content klassifiziert wurden.

Der Entwurf der EU-Kommission sieht nun vor, dass Arbeitskräfte Auskunft erhalten müssen, wie sie beaufsichtigt und bewertet werden. Sie sollen zudem das Recht haben, automatisierte Entscheidungen anzufechten - und Zugang zu einem Menschen erhalten, um wichtige Entscheidungen zu erörtern.

Wettbewerbsrecht bremst Zusammenschluss
von Solo-Selbstständigen

Da weiter Millionen tatsächliche oder vermeintliche Freiberufler auf Plattformen arbeiten werden, fordert IG-Metall-Vizechefin Benner: »Solo-Selbstständige sollten grundsätzlich ein Recht haben, gemeinsam Tarifverträge durchzusetzen.« Bislang riskieren sie, gegen das Kartell- und Wettbewerbsrecht zu verstoßen, wenn sie sich zusammenschließen, so Wenckebach. Auch hierzu hat die EU-Kommission außerhalb der Richtlinie einen Vorschlag vorgelegt. Demnach sollen Solo-Selbstständige künftig Kollektivverhandlungen führen dürfen, wenn sie wenig Einfluss auf ihre Arbeitsbedingungen haben.

Sozialschutz, Streikrecht - all das haben Gewerkschaften und Sozialpolitiker eigentlich schon lange durchgesetzt. Bei der Plattformarbeit, die die Politik über Jahre unreguliert wachsen ließ, müssen sie jetzt wieder von vorn anfangen.

Arbeitsrechts-Anwalt Heilmann ist dabei sicher: »So lange es für Unternehmen einen ökonomischen Anreiz gibt, Selbstständige die Arbeit erledigen zu lassen, werden sie versuchen, dies zu tun. Gäbe es eine Sozialversicherung für alle, wäre der Anreiz kleiner.«

Der Richtlinien-Entwurf der EU-Kommission wird nun im Europäischen Parlament und im Rat diskutiert. Wenn die endgültige Richtline angenommen ist, haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, die Regelungen in nationales Recht umzusetzen. Es ist also noch viel Zeit, die Vorgaben zu verwässern oder zu verschärfen.

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