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Länder preschen bei Corona-Regeln vor
Einige Ministerpräsidenten wollen wegen der Omikron-Variante schnell Kontaktbeschränkungen durchsetzen
Nach der Bund-Länder-Runde vom Dienstagabend wollen einige Bundesländer die geplanten Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus schnell umsetzen. So gelten etwa in Mecklenburg-Vorpommern die verschärften Kontaktbeschränkungen für Genesene und Geimpfte schon von Freitag an und damit früher als in den meisten anderen Bundesländern. Für private Zusammenkünfte sind von Heiligabend an nur noch maximal zehn Personen erlaubt. Das Kabinett von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) habe auf einer Sondersitzung am Mittwoch die Corona-Verordnung des Landes entsprechend geändert, teilte die Staatskanzlei in Schwerin mit.
Im Beschluss von Bund und Ländern hieß es, dass die neuen Regeln spätestens ab dem 28. Dezember in allen Ländern wirksam werden sollten. Hintergrund ist die Ausbreitung der hochansteckenden Omikron-Variante. Haushalte mit Ungeimpften dürfen sich demnach mit höchstens zwei weiteren Personen eines weiteren Haushalts treffen. Kinder bis 14 Jahre sind jeweils ausgenommen. Noch ist unklar, wie gefährlich die neue Variante ist. Eine neue Studie in Südafrika legt allerdings nahe, dass öfter mit eher milden Krankheitsverläufen zu rechnen ist. Nach Auswertung von bis Ende November vorliegenden Daten ergibt sich eine bis zu 80 Prozent geringere Chance, zur Behandlung ins Krankenhaus zu müssen. »Die sehr ermutigenden Daten deuten stark auf eine geringere Schwere der Omikron-Infektionswelle hin«, sagte am Mittwoch Cheryl Cohen von Südafrikas Nationalem Institut für übertragbare Krankheiten (NICD). Sie warnte aber, dass es sich noch um frühe Daten handelt und weitere Studien nötig seien.
In Deutschland wächst trotzdem die Sorge wegen einer hohen Auslastung von Intensivbetten. Darauf hatte auch Manuela Schwesig verwiesen, als sie die Kontaktbeschränkungen in ihrem Bundesland vorzog. Hinzu kommt die im Ländervergleich geringe Impfquote in Mecklenburg-Vorpommern.
Kritik aus Dresden und Stuttgart
Aus anderen Bundesländern gab es Kritik an den Entscheidungen der Bund-Länder-Runde. Die Regierungen von Baden-Württemberg und Sachsen erklärten, dass sie diese für unzureichend halten. Die Beschlüsse »gewährleisten keine ausreichende Handlungsfähigkeit, um schnell auf eine sich zuspitzende Lage reagieren zu können«, hieß es. Sie forderten die Ampel-Koalition im Bund außerdem zur Rücknahme von Änderungen am Infektionsschutzgesetz auf.
Baden-Württemberg forderte in der Protokollnotiz zudem, dass der Bundestag »kurzfristig« wieder die epidemische Notlage nationaler Tragweite erklärt. Dies sei angesichts der »exponentiellen Ausbreitung« der Omikron-Variante »dringend erforderlich«. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sagte im SWR, »vor allem, wenn sich die Lage zuspitzt, und danach sieht es aus, fehlen uns die Möglichkeiten«. In Baden-Württemberg werden die neuen Maßnahmen unmittelbar nach den Weihnachtsfeiertagen, also am 27. Dezember gelten, erklärte Kretschmann.
Dagegen werden in Thüringen erst ab kommendem Dienstag Zusammenkünfte von nur noch maximal zehn Personen erlaubt sein, wie Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) am Mittwoch nach einer Kabinettssitzung ankündigte. Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren sollen dabei nicht mitgezählt werden.
Werner war allerdings unzufrieden über das Ergebnis der Schalte von Bund und Ländern. »Ich hätte mir gewünscht, dass die Ministerpräsidenten den Bundestag und die Bundesregierung auffordern, die epidemische Notlage nationaler Tragweite schnellstmöglich gesetzlich wieder zu verankern«, sagte die Linke-Politikerin. Damit hätte man den Bundesländern ihren Worten zufolge die Möglichkeit gegeben, bestimmte Instrumente zur Eindämmung der Pandemie zu nutzen, die derzeit nicht zur Verfügung stehen.
Clubs und Discos geschlossen
Die Omikron-Variante des Coronavirus sei wahrscheinlich um 50 Prozent ansteckender als die Deltavariante. Der Effekt der milderen Verläufe werde aber bei sehr hohen Infektionszahlen aufgebraucht. »Wir werden damit rechnen müssen, dass trotz alledem wir viele Menschen haben werden, die hospitalisiert werden oder auf Intensivstationen behandelt werden müssen«, sagte Werner.
Das Kabinett folgte am Mittwoch auch den Vorschlägen des Bildungsministers Helmut Holter (Linke). Die ersten beiden Schultage sollen unterrichtsfrei sein, kündigte Holter an. Lehrerinnen und Lehrer sollen sich in dieser Zeit auf eine Umstellung auf Distanzunterricht vorbereiten. Holter appellierte an alle Familien, die Kinder zu Hause zu lassen. Für Schüler bis zur sechsten Klasse und Förderschüler werde es eine Notbetreuung geben.
Vom 5. bis 14. Januar soll Distanzunterricht stattfinden, kündigte Holter an. Eine Notbetreuung soll es in dieser Zeit nur für Kinder geben, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiteten. Holter machte klar, dass er davon ausgehe, dass auch das Personal an Kindergärten und Schulen zur kritischen Infrastruktur gerechnet würde.
Zu den Maßnahmen zählt auch, dass Clubs und Discos bis auf Weiteres geschlossen werden. Dies ist nach einer Entscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts in Münster rechtens. Das Gericht lehnte zwei Eilanträge von Betreibern aus Hagen und Rheine am Mittwoch laut Mitteilung ab. Der Betreiber eines Clubs in Düsseldorf hatte von sich aus zuvor einen Eilantrag zurückgezogen. Die Beschlüsse sind nicht anfechtbar. Nach der Coronaschutzverordnung des Landes sind der Betrieb von Clubs, Diskotheken sowie vergleichbare Veranstaltungen untersagt. Mit Agenturen
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