Nur drei Euro mehr pro Monat

Hartz IV

  • Lesedauer: 2 Min.

Ab Januar 2022 gibt es für all jene mehr Geld, die auf Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angewiesen sind. Alleinstehende Erwachsene erhalten dann 449 Euro im Monat - drei Euro mehr als bisher. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche steigen ebenfalls.

Wie sich die Höhe der Grundsicherung für die sechs Regelbedarfsstufen von 2021 zu 2022 verändert, zeigt die folgende Übersicht (Veränderung in Klammern):

Bezieher/Regelbedarfsstufe alleinstehend/alleinerziehend

1 = 449 Euro

(plus 3 Euro)

Paare je Partner/

Bedarfsgemeinschaften

2 = 404 Euro

(plus 3 Euro)

erwachsene Menschen

mit Behinderungen

in stationären Einrichtungen

3 = 360 Euro

(plus 3 Euro)

nicht-erwerbstätige Erwachsene unter

25 Jahren im Haushalt

der Eltern 3 = 360 Euro

(plus 3 Euro)

Jugendliche von

14 bis unter 17 Jahren

4 = 376 Euro

(plus 3 Euro)

Kinder von 6 bis

unter 13 Jahren 5 = 311 Euro

(plus 2 Euro)

Kinder von 0 bis

5 Jahren 6 = 285 Euro

(plus 2 Euro)

Die Sätze für Kinder und Jugendliche erhöhen sich um zwei bzw. drei Euro auf 311 und 376 Euro. Für Kinder bis zu sechs Jahren steigt der Satz um zwei Euro auf dann 285 Euro. Der Betrag für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf erhöht sich im ersten Schulhalbjahr von 103 Euro auf 104 Euro, für das zweite Schulhalbjahr von 51,50 Euro auf 52,00 Euro.

Grundlage für 2022 sind die Bedarfssätze aus dem Jahr 2021. Das Statistische Bundesamt errechnet die sogenannte Fortschreibung der Regelbedarfe jährlich anhand eines Mischindex. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen.

Nach Ankündigung der Ampel-Koalition soll es künftig anstelle von Hartz IV ein Bürgergeld geben. Wann und Wie ist offen.

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