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Keine Lust auf die Impfpflicht in Österreich

Behörden der Alpenrepublik klagen über mögliche Mehrbelastungen

  • Stefan Schocher, Wien
  • Lesedauer: 3 Min.

Am 15. Februar, so zumindest die politische Ansage, sollen ungeimpfte Personen in Österreich Post erhalten. Und genau einen Monat später soll es losgehen mit den Bußgeldern. Die Impfpflicht naht in Österreich. Auf den letzten Metern aber mehren sich die Widerstände. Und nicht nur auf der Straße, sondern vor allem auch im Verwaltungsapparat von Gesundheitsbehörden über Bezirksverwaltungen bis zur Justiz.

Klar ist bislang nur das Prozedere der Beschlussfassung: Die Begutachtung ist durch, nun wird nachjustiert. Diesen Montag wird im Gesundheitsausschuss abgestimmt und am 21. Januar im Plenum. Einigermaßen klar sind auch die Grundzüge des Gesetzes: Mitte Februar wird dann zunächst einmal eine Aufforderung in die Haushalte flattern, sich impfen zu lassen. Einen Monat später soll eine erste Strafverfügung folgen, ähnlich einer Verkehrsstrafe. Und dieses Prozedere, so der Plan, soll sich dann vierteljährlich wiederholen.

Allerdings vergeht den Ämtern angesichts des voraussichtlichen Arbeitsvolumens bereits jetzt die Laune an der Impfpflicht. Im Neun-Millionen-Land Österreich werden Mitte März, also wenn die ersten Strafen eingemahnt werden sollen, voraussichtlich immer noch mehr als eine Million Personen nicht geimpft sein. Das sind viele Bußgeld-Bescheide, die erstellt werden müssen. Und wie schon die Begutachtung des Gesetzes gezeigt hat, ist der Widerstand enorm: Ganze 108 325 Stellungnahmen gab es zu dem Paragrafenwerk.

Diese Resonanz alarmiert Österreichs Justiz: Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof, die beiden zuständigen Höchstgerichte, rechnen mit jeweils 13 000 zusätzlichen Fällen, die sie aufgrund der Einführung der Impfpflicht bearbeiten werden müssen. Dies sei eine Fülle, die mit dem aktuellen Personalstand nicht bewältigbar sei, hieß es zuletzt in einer Stellungnahme. Ohne Aufstockung der Ressourcen in Personal und Geld werde die Impfpflicht »zahnlos« bleiben, so Richterpräsidentin Sabine Matejka.

Administrativ soll die Maßnahme folgendermaßen ablaufen: Fundament ist ein Daten-Abgleich zwischen Melderegister, Impfregister sowie epidemiologischem Meldesystem. Zuständig dafür ist die staatliche Agentur ELGA. Laut dieser ist eine Umsetzung aber nur bis frühestens April möglich.

Probleme gibt es vor allem bei der Erfassung von Personen, die nicht in Österreich versichert sind, sowie in noch größerem Umfang bei der Einspeisung von Ausnahmezertifikaten in das System. Ausnahmen können nach jetzigem Stand für Schwangere, Genesene, Kinder unter zwölf Jahren sowie Personen gewährt werden, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.

Drehscheibe der administrativen Abwicklung sind dann in weiterer Folge die Bezirkshauptmannschaften, eine zwischen Land und Gemeinden angesiedelte Verwaltungseinheit. In deren Zuständigkeit fallen die vierteljährlich ausgehenden Impf-Erinnerungsschreiben sowie zunächst auch die Einmahnung ausbleibender Strafzahlungen. Und auch diese Verwaltungsebene klagt bereits darüber, dass man den Mehraufwand mit den gegebenen Ressourcen vor allem personell nicht stemmen werde können.

Bis zu diesem Punkt der Impfpflicht aber geht noch alles in einem geordneten Rahmen. Kompliziert wird es, wenn Strafen nicht bezahlt werden oder diesen widersprochen wird. Seitens der Regierung wird auf allen Ebenen in Summe mit 133 000 zusätzlichen Gerichtsverfahren gerechnet. Veranschlagte Mehrkosten für das Jahr 2022 seitens des Bundes: 112,5 Millionen Euro. Laut Justiz ist zudem mit komplizierten Verfahren zu rechnen, in denen vor allem auch Sachverständige angehört werden müssen und für die es keine Blaupause gebe. Hinzu kommen mögliche arbeitsrechtliche Klagen sowie Verfahren wegen vermuteter Impfschäden.

Die von der Bundesregierung kalkulierten drei Stunden Arbeitszeit pro Fall seien so jedenfalls kaum realistisch, heißt es von der Verwaltungsrichterschaft. Daher fordern Richter und Staatsanwälte eine Verdoppelung des Personals, vor allem im Verwaltungsbereich. Denn sonst drohe die Gefahr, dass Verfahren nicht im zeitlichen Rahmen abgewickelt werden könnten und die Impfpflicht damit ein Papiertiger bliebe.

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