Beschäftigte bekommen Geld, Genting nicht

Insolvente MV Werften: Land muss umkämpften Kredit vorerst nicht an Eigentümer-Konzern auszahlen

Mecklenburg-Vorpommern hat derzeit alle Hände voll zu tun mit der Insolvenz der MV Werften. Dazu gehört auch, dass sich das Land gegen die Auszahlung eines Kredits an den Mutterkonzern der Werften, den Tourismuskonzern Genting Hong Kong wehrt - zunächst erfolgreich. Wie das Landgericht nach der mündlichen Verhandlung in der vergangenen Woche nun am Montag entschieden hat, muss der Kredit nicht ausgezahlt werden, die vom Konzern geforderte Einstweilige Verfügung dazu wurde zurückgewiesen.

Genting Hong Kong habe nicht hinreichend darlegen können, dass das Unternehmen ohne die Auszahlung der 78 Millionen Euro in eine existenzielle Notlage geraten würde, so die Richterin. Um eine Einstweilige Verfügung vor der Entscheidung in der Hauptsache zu erlangen, müsse eine solche existenzielle Notlage aber vorliegen. Nach Ansicht des Gerichts verfüge Genting über finanzielle Möglichkeiten, um die Zeit bis zu einer eventuellen Entscheidung in der Hauptsache zu überbrücken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; ob Genting gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen wird, ist offen.

Mecklenburg-Vorpommern hatte Genting im Sommer vergangenen Jahres einen Kredit über 78 Millionen Euro gewährt - allerdings um eine erst für die Jahre 2024 und 2025 prognostizierte Liquiditätslücke schließen zu können. Überraschend forderte Genting die Auszahlung des Kredits dann aber bereits im vergangenen Dezember. Mecklenburg-Vorpommern jedoch weigerte sich mit Verweis auf die unklare Zukunft der MV Werften, den Betrag auszuzahlen, und kündigte nach der Insolvenzanmeldung für die MV Werften am vergangenen Montag umgehend den Kredit.

Noch vor dem Gang in die Insolvenz war das Unternehmen den Beschäftigten an den drei Standorten Wismar, Rostock und Stralsund Löhne und Gehälter für Dezember schuldig geblieben. Wie der vorläufige Insolvenzverwalter Christoph Morgen am Montag über einen Sprecher mitteilte, habe die vorfinanzierende Bank alle Überweisungen an die Beschäftigten ausgeführt, von denen eine Abtretungserklärung vorliege. Die weiteren Überweisungen würden nach Eingang der noch fehlenden Erklärungen erfolgen, so der Sprecher.

Nach Meinung von Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer (SPD) werde sich die Insolvenz der MV Werften »natürlich« auch auf den Arbeitsmarkt im Nordosten auswirken, doch stehe man hier noch ganz am Anfang. So hingen etwa die Auswirkungen für die etwa 1000 Beschäftigten am Standort Wismar an der Frage, ob die »Global One« fertig gebaut werde, erklärte Meyer am Montag im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Bundesagentur für Arbeit zur Entwicklung des Arbeitsmarktes in Mecklenburg-Vorpommern. An allen Standorten werde es Arbeitsgruppen unter Beteiligung der jeweiligen regionalen Akteure der Bundesagentur für Arbeit geben, die sich mit der Situation vor Ort beschäftigten, erklärte Meyer.

Prinzipiell liege der Fokus darauf, dass Industriearbeitsplätze, die bei den MV Werften verloren gingen, möglichst durch andere Industriearbeitsplätze ersetzt werden, so Meyer. Dies sei zum einen ein Qualifizierungsthema. Zum anderen gehe es auch um die Frage, dass man auf der einen Seite tarifgebundene IG-Metall-Löhne und auf der anderen Seite womöglich interessierte Unternehmen habe, die diese nicht zahlten. Hier mache man sich Gedanken über etwaige Fördermöglichkeiten, die man aber auch mit dem Bund erörtern müsse. Für die hoch qualifizierten Fachkräfte gehe man generell von einer hohen Vermittlungsfähigkeit aus, so Meyer.

An den drei Standorten der MV Werften in Wismar, Rostock und Stralsund geht es dabei um rund 2000 Arbeitsplätze. Hinzu kommen zahlreiche weitere Jobs, die durch die Insolvenz bei den vielen Zuliefererbetrieben im Land in Gefahr geraten könnten. Hier bemühen sich nun auch die Industrie- und Handelskammern im Nordosten um Hilfe für die betroffenen Unternehmen. So beteiligten sich am Montag im Rahmen einer Online-Veranstaltung etwa 40 Zulieferer-Unternehmen an einer Erstberatung zu Fragen, wie sich etwa drohende wirtschaftliche Auswirkungen am besten abfedern ließen oder die Zulieferer ihre Ansprüche sichern könnten.

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