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  • Prozess um Baumbesetzerin "Ella"

Zivile Aktion kriminalisiert

Ende des Monats soll das Landgericht Gießen entscheiden, ob Klimaaktivistin »Ella« weiter in Haft bleibt. Doch der im Januar begonnene Prozess verzögert sich weiter

  • Clara Thompson
  • Lesedauer: 4 Min.

Laut dem ursprünglichen Zeitplan für das Berufungsverfahren der Klimaaktivistin »Ella« am Landgericht Gießen hätte am Freitag der erste von zwei anonymen SEK-Beamten aussagen sollen. Doch dazu kam es erneut nicht. Auf den Aussagen der beiden Polizisten beruhte maßgeblich die Verurteilung von Ella im vergangenen Juni zu zwei Jahren und drei Monaten Haft. Ihr waren ein tätlicher Angriff auf Polizisten und gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt worden.

In dem am 17. Januar gestarteten Berufungsverfahren - die Verteidiger fordern Freispruch, die Staatsanwaltschaft eine noch verschärfte Haftstrafe - kam es bereits mehrfach zu Verzögerungen. Die Ladung des SEK-Beamten als Zeuge musste mehrere Male verschoben werden. Vergangene Woche fiel ein Prozesstag aufgrund von Krankheit des Richters aus. Die Verhandlung am Freitag wurde frühzeitig abgebrochen. Für diesen Tag hatte der Richter einen neuen Gerichtssaal angeordnet, da ihm der bisherige in der Außenstelle des Landgerichts nicht gefiel. Der Fernseher sei zu weit weg, er könne nichts erkennen. Mit dem neuen Saal war wiederum die Verteidigung unzufrieden. Für die nächsten Verhandlungen geht es also zurück in den ursprünglichen Saal.

Dabei gäbe es gute Gründe, den Prozess zu beschleunigen. Denn Ella, die ihre wahre Identität nicht preisgeben möchte und deshalb im Verfahren als »UWP1« (»unbekannte weibliche Person«) bezeichnet wird, sitzt bereits seit ihrer Verhaftung im Dannenröder Wald vor über einem Jahr im Gefängnis - bis zu ihrer Verurteilung in Untersuchungshaft. Dabei ist sie nach Überzeugung ihrer Verteidiger unschuldig. Je weiter das Verfahren verzögert werde, desto länger sitze die Klimaaktivistin zu Unrecht in Haft, sagen sie. Um über das wahre Geschehen aufzuklären, drehten Unterstützer*innen den Film »Ella«, der im Detail den Tathergang rekonstruiert.

Die Staatsanwaltschaft hingegen sieht keinen Grund für die Eile, denn nach ihrer Überzeugung sitzt Ella rechtmäßig in Haft. Sie wirft der Aktivistin vor, bei der Räumung von Baumhäusern im Dannenröder Forst in Mittelhessen Ende November 2020 Polizisten angegriffen zu haben. Das Amtsgericht Alsfeld hatte im Sinne der Anklage entschieden.

Ein Beweisvideo des vermeintlichen Angriffs stand dem Gericht bei der Verurteilung nicht zur Verfügung, da auf den vorhandenen Videos die Szene entweder nicht enthalten oder von Bäumen verdeckt war. Die Verurteilung beruhte auf den Aussagen der SEK-Beamten, die anonym blieben.

Die Darstellung des Geschehens im Dannenröder Wald könnten nicht unterschiedlicher sein: Laut Anklagebehörde soll Ella zwei SEK-Beamte gefährdet und einen der beiden mit einem Tritt an den Kopf getroffen haben. Ellas Verteidigung hingegen sagt, es sei zwar zu einer »ausscherenden Bewegung« des Fußes ihrer Mandantin gekommen, die Beamten seien aber nicht getroffen und auch sonst nicht gefährdet gewesen. Stattdessen wirft die Verteidigung den Beamten schweres Fehlverhalten im Amt vor, da einer der beiden Ella mit Eisenringen auf die Hände geschlagen habe. Deshalb war die Verteidigung in Berufung gegangen. Am 17. Januar hatten Ellas Anwälte beantragt, die SEK-Beamten mit ihrem Namen als Zeugen zu vereidigen. Es gebe keinen Grund, ihre Anonymität zu bewahren, denn eine Gefährdung der Beamten existiere nicht. Die Anonymität lasse vielmehr am Wahrheitsgehalt der Aussagen der Polizisten zweifeln.

Am ersten Tag des Verfahrens hatte Ella zum ersten Mal von der Situation berichtet, in der sie festgenommen wurde. Sie beschrieb, wie sie eine Panikreaktion hatte, als die zwei SEK-Beamten an ihrer Sicherung zerrten, während sie sich in etwa 15 Metern Höhe anseilte, um die Räumung der Baumhaussiedlung im »Camp Nirgendwo« zu verhindern. Sie habe nur von ihnen wegkommen wollen. Die Erinnerung an zwei vorangegangene Situationen, in denen Aktivist*innen im Dannenröder Wald durch Polizeieingriffe aus mehreren Metern Höhe abgestürzt seien, habe zu ihrer Reaktion geführt. Baumbesetzungen bezeichnete Ella als »friedliche direkte Aktion«. Zum Urteil der ersten Instanz findet sie klare Worte: »Die Repression gegen mich bezweckt Einschüchterung.«

Die Verteidigung wies auch am zweiten Prozesstag darauf hin, dass die SEK-Beamten gemäß der Rechtsordnung als Nebenkläger nicht anonym bleiben dürften. Die Entscheidung des Richters dazu steht aus.

Der Fall von »Ella« ist nicht der einzige dieser Art. Schon andere Verurteilungen gegen Klimaaktivist*innen warfen die Frage auf, ob sie verhältnismäßig seien. So wurde bei Protesten im Hambacher Forst gegen die Ausweitung eines Braunkohletagebaus 2018 eine junge Frau festgenommen, die trommelte. Sie wurde zu neun Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Obwohl sie erwiesenermaßen nichts getan hatte als ihr Instrument zu spielen, wurde ihr Landfriedensbruch und »Beihilfe zur versuchten gefährlichen Körperverletzung« vorgeworfen.

Am Mittwoch sollen in der Berufungsverhandlung im Fall von »Ella« die ersten Zeug*innen geladen werden, unter anderem eine Polizistin. Unterstützer*innen hoffen auf die Haftentlassung von Ella am Ende des Verfahrens. Richter Nink hatte erklärt, eine frühzeitige Freilassung sei möglich. Er hatte aber offen gelassen, unter welchen Bedingungen es dazu kommen könnte.

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