Rechter Richter soll in den Ruhestand

Sachsen will verhindern, dass der AfD-Mann Jens Maier an einem Gericht arbeitet

  • Hendrik Lasch
  • Lesedauer: 4 Min.

Der »kleine Höcke« Jens Maier wird wieder Richter, soll aber nicht mehr an einem Gericht tätig werden: Diese Strategie verfolgt Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) im Umgang mit dem AfD-Politiker, der zu den führenden Protagonisten des völkisch-nationalen »Flügels« in der Partei gehört. Sie hat ihn zum einen ab 14. März dem Amtsgericht im osterzgebirgischen Dippoldiswalde zugeordnet. Gleichzeitig stellte sie beim Richterdienstgericht in Leipzig den Antrag, ihm mit gleichem Stichtag zunächst die Führung der Amtsgeschäfte vorläufig zu untersagen und ihn dann in den Ruhestand zu versetzen. Die Ministerin sagte zur Begründung, es gehe um die »Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtspflege«. Alle Bürger müssten sich »darauf verlassen können«, dass in der sächsischen Justiz die »grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien« eingehalten würden.

Der gebürtige Bremer Maier, der 20 Jahre lang Richter für Zivilsachen am Landgericht Dresden war, zog für die sächsische AfD 2017 in den Bundestag ein, lag aber im Herbst 2021 in seinem Dresdner Wahlkreis hinter den Bewerbern von CDU und Linke. Wegen vieler gewonnener Direktmandate der AfD im Freistaat hatte auch Platz 2 auf der Landesliste nicht für einen Wiedereinzug in den Bundestag gereicht. Maier beantragte daraufhin, wieder als Richter wirken zu dürfen. Laut Abgeordnetengesetz hat er Anspruch auf Rückkehr zwar nicht auf die gleiche, aber eine gleichwertige und gleich bezahlte Stelle.

Maiers im Dezember eingereichter Antrag, über den bis Mitte März zu entscheiden wäre, hatte das Ministerium schwer in die Bredouille gebracht. Der AfD-Mann ist vom sächsischen Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft. Er agitiert seit Jahren etwa gegen einen angeblichen deutschen »Schuldkult« und die Bildung von »Mischvölkern«; er äußerte Verständnis für den Rechtsterroristen Anders Breivik, der angeblich nur »aus Verzweiflung« gehandelt habe, und zollte der NPD Respekt: Sie sei die »einzige Partei, die immer zu Deutschland gestanden habe«. Bei der Aufstellung der Landesliste erklärte er: »Wer in diesen Zeiten nicht als Rechtsextremist diffamiert wird, der macht irgendetwas verkehrt.«

Dass ein solcher Mann »im Namen des Volkes« wieder Urteile fällen könnte, schien vielen unvorstellbar. Es gab Warnungen vom Zentralrat der Juden und dem Internationalen Auschwitz-Komitee. Der Deutsche Richterbund erklärte, es würde »das Ansehen der Rechtspflege erheblich beschädigen«, wenn ein nachweislich Rechtsextremer in Deutschland als Richter arbeite. Aus der Landespolitik kamen ähnliche Töne: »Dieser Mann darf nie wieder Recht sprechen«, sagte etwa Rico Gebhardt, Linksfraktionschef im Landtag.
Auf welchem Wege er daran gehindert werden kann, ist aber umstritten. Erwogen wurden bisher zum einen eine »Richteranklage« beim Bundesverfassungsgericht, die eine Zweidrittelmehrheit im Landtag erfordert – und in 70 Jahren Bundesrepublik noch nie erprobt wurde, weswegen ein Erfolg als ungewiss gilt. Die Grünen-Landtagsfraktion hatte erst am Donnerstag erklärt, ein Gutachten bei dem Staatsrechtler Christoph Möllers in Auftrag gegeben zu haben, um »hochkomplexe« Fragen zu beantworten. Die CDU im Landtag hat sich bereits gegen diesen Weg ausgesprochen.

Debattiert wurde zudem ein Disziplinarverfahren. Das Ministerium geht aber davon aus, dass es erst nach der Rückkehr Maiers an ein Gericht durch dessen Präsidenten eingeleitet werden könne. Sie selbst dürfe nicht tätig werden, ohne »unheilbare Mängel« zu produzieren mit der Gefahr, den Vorstoß scheitern zu lassen, sagte Katja Meier: »Ich kann nicht eingreifen.« Die als zögerlich wahrgenommene Haltung hatte der Grünen viel Kritik eingetragen. Verfassungsrechtler Andreas Fischer-Lescano sah sie als »Teil des Problems und nicht Teil der Lösung«.

Nun ist Meier doch tätig geworden – und hat einen dritten Weg gewählt. Ob er trägt oder AfD-Mann Maier doch in Dippoldiswalde urteilen darf, wird sich bis zum 14. März zeigen.

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