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Hauptsache Arbeit
Am 22. Februar 2002 wurde die »Kommission für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt« einberufen
Erwerbslose sollen jeden Job annehmen müssen, sei er auch noch so weit weg von ihrem erlernten Beruf, und sei er auch noch so schlecht bezahlt. So lässt sich zusammenfassen, was aus dem folgte, was die »Kommission für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt« an Vorschlägen erarbeitete. Offiziell wurde das Gremium am 22. Februar 2002 wegen des sogenannten Vermittlungsskandals der Bundesanstalt für Arbeit eingesetzt.
Der Bundesrechnungshof hatte in einem im Januar 2002 veröffentlichten Bericht Fehler in der Vermittlungsstatistik der Bundesanstalt festgestellt. Ein Drittel der Arbeitsvermittlungen sei nicht nachweisbar, fiktive Stellenangebote hätten die Statistik geschönt. Um diese Vorgänge aufzuarbeiten, setzte die damalige rot-grüne Bundesregierung unter Gerhard Schröder am 22. Februar 2002 die Kommission eingesetzt.
Sie sollte Vorschläge zu Veränderungen in Struktur und Arbeitsweise der Bundesanstalt vorlegen. Geleitet wurde sie von Peter Hartz, Personalvorstand des Volkswagen-Konzerns. Auch sonst waren viele der 15 Kommissionsmitglieder Unternehmer oder Unternehmensberater, unter ihnen waren aber auch Politiker und zwei Gewerkschaftsfunktionäre.
Die Kommission erarbeitete in ihrem Bericht 13 »Innovationsmodule«. Sie wurden mit sperrigen Begriffen wie »Bridge-System« oder »Personal - Transparentes Controlling« überschrieben. Die »neue Leitidee« des Moduls Arbeitsmarktpolitik war es, bei Arbeitslosen »Eigeninitiative« in Gang zu setzen. Sie schlug sich im Motto des »Förderns und Forderns« nieder. Dieser Fokus spiegelt das Weltbild der Mehrheit der Kommissionsmitglieder und den damals herrschenden neoliberalen Zeitgeist wider: Arbeitslose seien nur zu faul oder unflexibel. Bei mehr Engagement würden sie auch schnell einen neuen Job bekommen. In dem Bericht der Hartz-Kommission folgte dementsprechend eine Reihe von Vorschlägen für »aktivierende Maßnahmen«.
Der große Einfluss der Unternehmer und Berater aus Firmen wie McKinsey und Roland Berger Strategy Consultants in der Kommission wurde auch in Programmen wie »Ich-AG« oder »Job-Floater« deutlich. Letzterer bezeichnet Einstellungsanreize für Firmen. Für die Beschäftigung eines Erwerbslosen bekamen Unternehmen im Rahmen dieses Programms als Eigenkapitalspritze ein Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Darauf aufbauend konnte der Betrieb von seiner Hausbank ein zweites Darlehen in gleicher Höhe erhalten.
Die Kommission schlug auch die Schaffung der sogenannten Minijobs vor, bei denen weder der Beschäftigte noch das Unternehmen Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen. Das »Herzstück des Abbaus der Arbeitslosigkeit« sollte aber, wie es im Bericht der Kommission heißt, eine neue Form der »integrationsorientierten Zeitarbeitsgesellschaft« sein. Gemeint waren Beschäftigungsgesellschaften der Arbeitsämter, die Langzeitarbeitslose zu Tarifbedingungen anstellen und zu günstigen Bedingungen ausleihen sollten. Während der Probezeit sollten Erwerbslose über die Leih- und Zeitarbeit bei den potenziellen Arbeitgebern für lau arbeiten.
Für ältere Arbeitslose müssten »Anreize für die Vermittlung in eine Beschäftigung mit geringen Einkommen« geschaffen werden, forderte die Kommission. Die Förderung und der Ausbau des Niedriglohnsektors war wesentlicher Bestandteil ihrer Vorschläge.
Nachdem die Kommission ihre Ideen im August 2002 vorgestellt hatte, kündigten SPD und Grüne an, die Vorschläge »eins zu eins« umzusetzen. Die Hartz-Gesetze traten bereits zwischen 2003 und 2006 in Kraft.
Doch während die Kommission zwar für die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe plädiert hatte, sich aber nicht zur Höhe der Regelsätze äußerte, wurde im Ende 2003 beschlossenen Hartz-IV-Gesetz ein Niveau unterhalb der vorherigen Sozialhilfe festgesetzt. Grundsicherungsbeziehende mussten nach Einführung der Hartz-Gesetze Jobs annehmen, die weder tarifgerecht noch ortsüblich entlohnt wurden. Auch das war in den Vorschlägen der Hartz-Kommission nicht vorgesehen. Ansonsten jedoch wurde sehr viel von den Vorschlägen der Kommission praktiziert. Trotzdem kritisierten die Gewerkschaften später die Umsetzung, selbst Peter Hartz distanzierte sich in Teilen davon.
Obwohl die Vorschläge von der Regierung ein wenig abgeändert wurden, fußten sie im Wesentlichen auf dem Bericht der Kommission. Sie hatte vorgeschlagen, dass Erwerbslose künftig jeden »zumutbaren« Job annehmen sollten und dass von ihnen unter bestimmten Umständen auch verlangt werden sollte, dass sie für eine vorgeschlagene Arbeit umziehen. Jungen, ungebundenen Personen solle ein Wohnortwechsel schon nach spätestens drei Monaten Erwerbslosigkeit zugemutet werden. Darüber hinaus sollten Jobs auch dann zumutbar sein, wenn der Arbeitssuchende überqualifiziert ist. Wer einen angebotenen Job ablehnte, dem sollten die Leistungen gekürzt werden.
Trotz der drastischen Verschlechterung der Position der Erwerbslosen zeigten sich zunächst auch die Gewerkschaften zufrieden mit dem Kommissionsbericht. Ein »gelungenes Gesamtkonzept« nannte ihn der Vorsitzende der Gewerkschaft Verdi, Frank Bsirske. DGB-Vizechefin Ursula Engelen-Kefer sah positive Ansätze, meinte aber, es seien noch »eine Menge Fragen offen«. Isolde Kunkel-Weber vom Verdi-Bundesvorstand war als Mitglied der Kommission sogar an der Ausarbeitung des Konzepts beteiligt. Selbst nach Einführung des letzten und am stärksten kritisierten vierten Hartz-Gesetzes wurde sie erneut in den Verdi-Bundesvorstand gewählt.
Ein im Sommer 2002 veröffentlichtes Gutachten des wissenschaftlichen Beirats des Bundeswirtschaftsministeriums fasst gut zusammen, was eine »Reform des Sozialstaates« erreichen sollte: die Schaffung eines riesigen staatlich geförderten Niedriglohnsektors. Mit den richtigen Maßnahmen könnten bis zu 2,7 Millionen Personen in diesem Bereich arbeiten. Dafür sollten Umfang und Dauer der Leistungen aus der Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe »drastisch reduziert« werden. Mit den Hartz-Reformen wurde darüber hinaus die Zahlungsdauer des Arbeitslosengeldes I, für das Beiträge gezahlt werden, für die meisten Bezieher auf zwölf Monate verkürzt. Vorher war es je nach Alter 14 bis 26 Monate lang gezahlt worden. Für über 57-Jährige wurde die Bezugsdauer von 32 auf 18 Monate reduziert. Im Laufe der Zeit wurden die Zeiträume unter dem Druck von Gewerkschaften und Erwerbslosenbewegung indes nach und nach wieder verlängert.
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