Informationen über Abtreibung erlaubt

Bundeskabinett bringt die Abschaffung des Paragrafen 219a auf den Weg

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Das Bundeskabinett hat den Weg für die Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a freigemacht, der die »Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft« verbietet. Der Paragraf im Strafgesetzbuch soll dem Beschluss vom Mittwoch zufolge aufgehoben werden. Bislang führt er unter anderem dazu, dass Ärztinnen und Ärzte keine ausführlichen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich anbieten können, ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen. Der Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann muss nun noch von Bundestag und Bundesrat beraten werden.

Der FDP-Politiker nannte es im ZDF-»Morgenmagazin« einen »untragbaren Zustand«, dass das deutsche Recht es Ärztinnen und Ärzten verbiete, sachlich zu informieren und mit dem Staatsanwalt drohe. »Das passt nicht in unsere Zeit«, erklärte der Minister. Deshalb streiche man diese Norm. »Es muss sich niemand Sorgen deswegen machen. Denn es wird keine Werbung oder so für Schwangerschaftsabbrüche geben, wie für Schokoriegel oder Reisen.« Das sei rechtlich ausgeschlossen, erklärte Buschmann.

Bundesfrauenministerin Anne Spiegel nannte die Abschaffung von Paragraf 219a am Mittwoch »überfällig«. »Ärztinnen und Ärzte sollen künftig über ihre medizinischen Leistungen zu Schwangerschaftsabbrüchen informieren können, ohne Strafverfolgung oder Stigmatisierung befürchten zu müssen. Damit stärken wir das Selbstbestimmungsrecht von Frauen nachhaltig«, sagte die Grünen-Politikerin. »Schwangere, die überlegen, die Schwangerschaft abzubrechen, brauchen individuelle Beratung und Unterstützung – und keine Verbote«, erklärte Spiegel. »Jede Frau soll sich online direkt bei ihrer Ärztin oder ihrem Arzt sachlich informieren können, welche Methoden zum Schwangerschaftsabbruch vorgenommen werden und auch welche Fristen und Regelungen zu beachten sind.«

Der Paragraf 219a im Strafgesetzbuch ist seit längerem umstritten. Eine von der Großen Koalition in der vorangegangenen Legislaturperiode beschlossene Reform hatte es den Ärzten zwar ermöglicht, über die Tatsache zu informieren, dass sie den Abbruch vornehmen – nicht aber über die Methode, die sie dabei anwenden.

Spiegel kündigte an, die Bundesregierung werde in dieser Legislaturperiode auch eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung einsetzen, um die damit verbundenen komplexen Fragen zu klären. »Die selbstbestimmte Familienplanung ist ein Menschenrecht«, erklärte die Ministerin. »Deutschland ist verpflichtet, dieses Menschenrecht zu wahren und effektiv durchzusetzen.«

Die Union wird dem Vorhaben der Koalitionsparteien SPD, Grüne und FDP nicht zustimmen. Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, verbreitete am Mittwoch eine Mitteilung, in der es hieß: »Frauen, die ungewollt schwanger geworden sind, ist mit einer Streichung des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch nicht geholfen. Vielmehr wird dadurch die grundrechtliche Verpflichtung des Staates, auch das ungeborene menschliche Leben zu schützen, missachtet.«

Die Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen sei ein falsches Verständnis von »Fortschritt wagen« und »Freiheit« und stelle einen »Dammbruch« dar. »Denn im Koalitionsvertrag der Ampel ist auch vereinbart, dass eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin eingesetzt wird, die unter anderem eine gänzliche Streichung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuch prüfen soll«, sagte Krings. Damit gebe die Ampel-Koalition mit ihren Vorstellungen zur Regelung des Schwangerschaftsabbruches einen gesellschaftlichen Konsens auf, um den lange Jahre gerungen worden sei und der den Konflikt zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Frau und dem »Schutz des ungeborenen Lebens ausgeglichen« und befriedet habe. »Den Weg, den die Ampel hier geht, droht unsere Gesellschaft in dieser wichtigen ethischen Frage zu spalten. Wir in der Union wollen das nicht«, sagte Krings.

Linksparteichefin Susanne Hennig-Wellsow begrüßte hingegen die Entscheidung des Bundeskabinetts. Allerdings äußerte sie auch Kritik an den drei Regierungsparteien. Sie würden nämlich die entscheidende Frage vertagen. »Nicht nur der Paragraf 219a muss gestrichen werden, sondern auch der Paragraf 218. Wir fordern, dass Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. Sie müssen legal, kostenfrei und flächendeckend zur Verfügung stehen«, forderte Hennig-Wellsow.

Dafür müsse die Kassenfinanzierung von Abbrüchen sichergestellt, medizinische Einrichtungen, die Abbrüche durchführen, besser ausgestattet und Schwangerschaftsbrüche in die Ausbildung von Ärzt*innen und Pflegepersonal aufgenommen werden. »Außerdem wollen wir den Beratungszwang abschaffen und Beratungsangebot ausbauen. Reproduktive Gerechtigkeit muss endlich in allen ihren Bereichen gesichert werden«, erklärte die Linksparteichefin. Agenturen/nd

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