Der Sozialstaat - so gut wie sein Ruf?

Deutschland ist weltweit bekannt für sein Sozialsystem, selbst Bürger*innen anderer EU-Staaten blicken zum Teil neidvoll auf die hiesigen Verhältnisse. Dabei wirft die Realität der »Solidargemeinschaft« viele Fragen auf. Eine kritische Bestandsaufnahme zum »Tag der Arbeit«

  • Jan Benski und Marek Schauer
  • Lesedauer: 13 Min.

Wir haben uns zu abhängig von russischem Öl und Gas gemacht!» So heißt es in der öffentlichen Debatte um steigende Preise für Benzin, Gas und Strom in Deutschland. Die Politik reagiert auf die Preissteigerungen mit Heizkostenzuschüssen und subventionierten ÖPNV-Tickets für die Bevölkerung. (Die vielleicht mal von der Gasag zu Eprimo oder einem anderen Anbieter gewechselt, selbst aber eher keine Geschäfte mit der russischen Regierung gemacht hat.) Auch die Lebensmittelpreise haben stark angezogen: Aldi erhöht die Preise für über 400 Artikel, darunter Butter, Kaffee, Wurst, Obst und Gemüse, Rewe und Edeka ziehen nach; Zeitungen informieren über Angelegenheiten wie die, dass «Porree oder Kohl gerade billiger als Tomaten» seien («Tagesspiegel»). Die Frage, ob «wir» uns auch bei den Grundnahrungsmitteln zu abhängig von Russland gemacht haben, bleibt dabei unbeantwortet.

Was gegen die Inflation tun? - Letztlich helfen nur kräftige Lohnsteigerungen gegen die extrem steigenden Preise
Spaß und Verantwortung

Olga Hohmann versteht nicht, was Arbeit ist und versucht, es täglich herauszufinden. In ihrem ortlosen Office sitzend, erkundet sie ihre Biografie und amüsiert sich über die eigenen Neurosen. dasnd.de/hohmann

Fakt ist, dass die aktuellen Preissteigerungen bei Energie und Lebensmitteln Millionen deutsche Haushalte vor die Entscheidung zwischen warmer Wohnung oder Tomatenkauf stellen. Dieser finstere Sachverhalt gibt wiederum Auskunft darüber, dass das Einkommen der meisten Menschen hierzulande größere Preissteigerungen bei Energie und Lebensmitteln nur schlecht aushält. Vielmehr reicht der Lohn, den sie für ihre Arbeit erhalten, schon unter «normalen» Bedingungen jeden Monat nur knapp dafür aus, die eigene Reproduktion - also die grundlegenden Lebenshaltungskosten - zu gewährleisten. Auch nennenswerte Rücklagen können nur die wenigsten Arbeitnehmer*innen bilden. So verbreitet ist dieses Phänomen des Geldmangels, dass es in einer Redewendung festgehalten ist: «Am Ende des Lohnes ist oft noch zu viel Monat übrig.»

Für viele Menschen in Deutschland werfen sich also sofort existenzielle Fragen auf, wenn Abweichungen vom «gewohnten Geschäftsgang» entstehen. Das können anziehende Preise infolge weltpolitischer Verwerfungen sein, aber auch ganz gewöhnliche Ereignisse, die so ein Menschenleben nun einmal einschließt: Angesichts von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Schwangerschaft, Alter und sogar noch dem Tod zeigt sich spätestens, dass der Lohn eine*n nicht grundsätzlich sicher leben lässt. Und tatsächlich ist der Lohn, wie sich im Folgenden zeigen wird, auch gar nicht für ein sicheres oder gar gutes Leben kalkuliert! Warum er überhaupt gezahlt wird, scheint vielmehr in folgendem Zusammenhang: Die Arbeitsplätze, die die meist zu bescheidene Einkommensquelle stiften, gibt es überhaupt nur, wenn Unternehmen damit Gewinne machen. Und die Löhne werden zunächst einmal als Bedrohung dieser unternehmerischen Gewinne dargestellt.

Die unsichtbare Hand?

Deutsches Sozialsystem – Der Sozialstaat - so gut wie sein Ruf?

Unterstellt ist in dem Ganzen, dass die eine Seite - die sogenannten Arbeitnehmer*innen - ihr Geld Monat für Monat nur verkonsumieren, während die anderen - die sogenannten Arbeitgeber*innen - es wirkungsvoll vermehren. Darum geht es eben auch in der «sozialen Marktwirtschaft», wie die CDU den Kapitalismus in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg nannte. Denn auch die «soziale Marktwirtschaft» besteht einerseits aus Unternehmer*innen, die Geld vorschießen und Arbeitskräfte einkaufen, um nach deren getaner Arbeit zuletzt ihr Geld vermehrt (!) zurück zu erhalten. Andererseits besteht sie aus denjenigen, die diese Gewinne tatsächlich erwirtschaften - und den Unternehmer*innen dennoch lediglich als variabler Kostenfaktor gelten, der möglichst niedrig gehalten werden soll.

Angesichts dieser Tatsache legt der Staat nun einen Mindestlohn von 12 Euro (brutto!) fest. Damit bestätigt er einerseits, dass der vielgelobte Mechanismus von Angebot und Nachfrage dem Arbeitsmarkt nicht gut bekommt - und zwar vor allem der anbietenden Seite, also den sogenannten Arbeitnehmer*innen. Dies betrifft schon den Abschnitt eines Lebens, in dem der Lohn noch gezahlt wird, es gilt aber umso mehr für den Lebensabend, wenn aus den Sozialkassen dann die Rente fließen soll. Um diesen wohlverdienten Rentner*innen den schmachvollen Weg zum Sozialamt (und vor allem sich selbst die daraus folgenden Kosten) zu ersparen, versucht der Staat also, über den Mindestlohn auch eine Rente zu sichern, die zumindest minimal über der Höhe der Sozialhilfe liegt. Gleichzeitig verpflichtet er damit übrigens die zukünftigen Mindestlöhner*innen darauf, für ihre älteren Leidensgenoss*innen ausreichend mit zu erwirtschaften. Dass die Wirtschaft auch bei geltendem Mindestlohn weiterhin profitable Anwendung für die hiesigen Arbeiter*innen findet, darf die Regierung voraussetzen - genau dafür hat sie den Standort Deutschland schließlich in den vergangenen Jahren hergerichtet.

Derzeit verteilt der deutsche Staat nun auch noch wohltätige Zuschüsse zum Heizen und zur Mobilität. Damit betätigt er sich in einer Rolle, die es auch im «Normalzustand» dauerhaft braucht, damit die kapitalistische Wirtschaft funktioniert: In der Rolle des Sozialstaats nämlich, in der er dafür sorgt, dass die Lohnabhängigen auch in solchen Lebenslagen durchhalten, in denen sie gerade keinen, oder keinen ausreichenden Lohn erhalten - bis zum Ende ihrer Arbeitslosigkeit, oder dauerhaft per gesetzlich definiertem «Existenzminimum». Die aktuellen Zuschüsse finanziert der Staat dabei ausnahmsweise über Kredite; üblicherweise finanzieren die potenziellen Empfänger*innen solche Wohltaten letztlich selbst, und zwar über die Sozialversicherungen.

Die Sozialabgaben sind nämlich Zwangszuschläge auf den Preis der Arbeit, dabei immer verschrien als «zu hohe Lohnnebenkosten». Sie werden, wie die Löhne selbst, komplett von den Arbeitnehmer*innen erwirtschaftet - von wem denn auch sonst. Es ist also reine Ideologie, wenn immer wieder von «gemeinsamer» Finanzierung der Sozialversicherungsbeiträge durch Unternehmen und Lohnabhängige die Rede ist. Die Wahrheit über die Lohnnebenkosten lautet, dass der Sozialstaat den Arbeitnehmer*innen diesen Teil ihres Lohnes gar nicht erst in die Hände geben mag. Er weiß nämlich um die prekäre Lage der potenziellen Sozialhilfeempfänger*innen und lässt sich diese Abgaben, um Zweckentfremdung zu vermeiden, lieber direkt vom Arbeitgeber überweisen. Beliebt sind die Sozialabgaben derweil bei niemandem, nicht bei den Arbeitnehmer*innen, denen die Abzüge auf dem Lohnzettel sichtbar vorgerechnet werden und die wissen, dass es sich aktuell etwas leichter leben ließe, wenn das Netto doch nur näher am Brutto wäre. Und nicht bei den Arbeitgeber*innen, weil sie den Preis der Arbeit in die Höhe treiben.

Weil sich die Sozialkassen letztlich aus den Beiträgen derer speisen, die auf sich allein gestellt nicht für Krankheit oder Arbeitslosigkeit vorsorgen können, sind sie selten prall gefüllt. Da die Abgaben zudem im Verruf stehen, Beschäftigung zu verhindern, weil Arbeit ohne sie doch günstiger wäre, stehen regelmäßig Prüfungen an, wie viele Leistungen die sogenannte Solidargemeinschaft denn noch finanzieren kann. Auf diese Weise sind Gesundheit von Augen und Zähnen beispielsweise heute größtenteils zur Privatsache geworden, das sinkende Rentenniveau und die Anhebung des Renteneintrittsalters sind weitere Beiträge zur «Entlastung» - allerdings am Ende faktisch nicht der arbeitenden Bevölkerung, sondern der Unternehmen.

Von wegen Gemeinschaft

Den Sozialleistungen selbst merkt man derweil an, dass auch sie nicht für ein gutes Leben da sind, sondern vor allem dafür, die Lohnabhängigen brauchbar für den Arbeitsmarkt zu halten. Dieser Zweck zeigt sich deutlich beispielsweise in der Arbeitslosenversicherung, die im Sozialgesetzbuch III (SGB III) näher geregelt ist. In der öffentlichen Debatte erfährt man über diese Sorte Versicherung in der Regel trotzdem erst einmal scheinbar Gutes: «Lohnersatzleistungen wie das Arbeitslosengeld (…) sichern bei Beschäftigungslosigkeit die materielle Existenz und sie verschaffen Arbeitsuchenden Zeit und Spielraum bei der Stellensuche», erklärt uns etwa die Bundeszentrale für politische Bildung zum Thema Arbeitslosengeld (ALG I), einen neben der «Arbeitsförderung» wesentlichen Teil der Arbeitslosenversicherung.

Wenn es allerdings ein Arbeitslosengeld geben muss, das im Zweifelsfall die materielle Existenz sichert, dann ist das bereits eine negative Aussage über die Zeit «in Lohn und Brot». Die sichert nämlich die materielle Existenz offenbar weder dauerhaft noch verlässlich - ansonsten bedürfte es ja keiner Versicherung gegen offenbar ebenso systematisch vorkommende Zeiten ohne Arbeit und Einkommen. Dabei ist der Grund für diese Tatsache eigentlich allseits bekannt: Ob und wie lange man eine Arbeit hat, entscheiden nicht die Arbeitnehmer*innen, sondern die Arbeitgeber*innen, und zwar nicht nach Menschenfreundlichkeit, sondern nach ihren geschäftlichen Kalkulationen. Ob dem Arbeitgeber der erwirtschaftete Gewinn reicht oder er entscheidet, in ein anderes Geschäft zu investieren, ob eine Bank einen Kredit für die Fortsetzung oder das Wachstum des Geschäfts bewilligt oder wenn gar die Konkurrenz die Marktanteile erobert hat: Alle diese Faktoren haben mit dem Interesse der Arbeitnehmerin am Lohn gar nichts zu tun, ihr geht es schlicht um die Finanzierung des eigenen Lebens - und dennoch ist ihre materiellen Existenz vollkommen von diesen äußeren ökonomischen Umständen abhängig.

Wenn man dieser Argumentation folgt, leuchtet am Ende auch ein positives Urteil über das Arbeitslosengeld selbst nicht so richtig ein. Und tatsächlich kommt das Lob der Arbeitslosenversicherung durch eine fatale geistige Verrenkung zustande: Nur wer die Arbeitswelt und ihr «Hire And Fire» als naturgegeben hinnimmt, kann dafür dankbar sein, «immerhin» 60 oder 67 Prozent des berechneten Nettolohns zu erhalten und nicht gleich in die staatlich definierte Armut, das sogenannte Existenzminimum nach dem Sozialgesetzbuch II und XII, hineinzurutschen. In Wirklichkeit wird hier bloß eine schlechte Lage mit einer noch schlechteren verglichen - was letztlich der Rechtfertigung ersterer, nämlich der Lohnabhängigkeit dient und nicht der Aufklärung über diese menschenfeindlichen Verhältnisse.

Aber jenseits der bereits genannten Gründe dafür, dass Menschen arbeitslos werden liefert auch die rechtliche Ausgestaltung der Arbeitslosigkeit der geneigten Person jede Menge Grund zur Kritik. Bleiben wir einmal bei der allseits verwendeten Formulierung, das Arbeitslosengeld «sichert die Existenz» während der Beschäftigungslosigkeit. Es wurde bereits erläutert, dass die Bedingungen und die Dauer eines Lohnarbeitsverhältnisses nicht durch die Arbeitnehmer*in bestimmt werden, sondern durch die ökonomischen Interessen der Arbeitgeber*in. Wir haben es hier also mit zwei Seiten zu tun, deren Interessen im Zweifelsfall entgegengesetzt sind. Gleiches gilt für die Entlohnung: Sie ist nicht mit Rücksicht auf die Lebensqualität der Arbeitnehmer*innen berechnet, sondern ebenfalls nach den geschäftlichen Kalkulationen der Arbeitergeber*innen. Letztere wollen bei ihren Geschäften, die ja immer auf Gewinn gerichtet sind, die Lohnkosten möglichst gering halten, Sie haben also die Lebensqualität der Lohnabhängigen letztlich überhaupt nicht als eigenes Anliegen «auf dem Zettel».

Das lässt sich an der aktuellen Debatte um Zuschüsse zu Heiz- oder Spritkosten ebenso erkennen wie am Arbeitskampfrecht oder der Gesetzgebung zum Mindestlohn (MiLoG). Denn wäre das gute Leben ihrer Beschäftigen das Anliegen der Arbeitgeber*innen, müssten Arbeitnehmer*innen ja keine Kämpfe um mehr Lohn führen, die der Staat wiederum durch das Arbeitskampfrecht einhegt, außerdem müsste letzterer entsprechend keinen Mindestlohn festlegen. Hier zeigt sich nur, dass in einer Geschäftskalkulation allenfalls ein möglichst geringer Lohn von Interesse ist, so dass staatlicherseits Bedarf besteht, eine Grenze nach unten zu setzen.

Wie Armut gemacht wird: Hartz-IV-Empfänger sollen 200 Euro mehr erhalten. Reicht das, um die Teuerung auszugleichen?

Zynische Rechenexempel

Wenn nun also die «Existenzsicherung» schon kein Kriterium bei der Berechnung des Lohns ist, kann der Anteil des Lohnes, der im Ernstfall als Arbeitslosengeld ausgezahlt wird, das erst recht nicht leisten: Wenn eine*r für Miete, Essen, einmalige Anschaffungen oder auch kulturelle Teilhabe 100 Prozent meines Lohns benötigt, dann können 33 oder sogar 40 Prozent weniger (berechnet nach personellem Status) dieselbe Existenz keinesfalls sichern. Entsprechend heißt es in der juristischen Literatur mit Verweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, der Gesetzgeber sei «von Verfassungs wegen nicht gehalten, dem Arbeitslosen durch die Bemessung des Alg die Aufrechterhaltung seines bisherigen Lebensstandards voll zu ermöglichen.» Davon können besonders diejenigen ein Lied singen, die nominell unter die staatlich definierte Armutsgrenze, das bereits benannte «Existenzminimum» fallen und deshalb neben dem ALG I - also den Zahlungen zum Lohnersatz - noch mit «Hartz IV» aufstocken müssen. Ohnehin ist die bloße Notwendigkeit der «Aufstockung» noch ein weiterer Beleg dafür, dass der Lohn nicht mit Blick auf die Möglichkeit der Existenzsicherung der arbeitenden Person kalkuliert ist.

Das Vorhandensein von «Zeit und Spielraum bei der Stellensuche», wie es bei der Bundeszentrale für politische Bildung heißt, liefert keine wirkliche Begründung für die Beschränkung des Lohnersatzes auf wenig mehr als die Hälfte des vormaligen Lohnes - für diese Betätigung könnte man auch 100 Prozent fortzahlen. Über den wahren Grund gibt das Sozialgesetzbuch Auskunft: «Die Arbeitsförderung soll dem Entstehen von Arbeitslosigkeit entgegenwirken, die Dauer der Arbeitslosigkeit verkürzen» und «die Vermittlung in Ausbildung und Arbeit hat Vorrang vor den Leistungen zum Ersatz des Arbeitsentgelts bei Arbeitslosigkeit.» Mit der Absenkung des Lebensstandards der Arbeitslosen will man ihnen also buchstäblich «Beine machen» - wohlgemerkt in einer Wirtschaftsweise, in der die Arbeitnehmer*innen, wir betonen es noch einmal, Bedingungen und Dauer ihrer Arbeitsverhältnisse nicht selbst in der Hand haben. Dennoch wird ihnen durch die finanzielle Gängelung und durch weitere Aufgaben, die Arbeitslose im Rahmen einer «Eingliederungsvereinbarung» (§ 37 Absatz 2 SGB III) erfüllen müssen, das Gegenteil vermittelt: Es liege bei ihnen selbst, ob sie als produktive Arbeitnehmer*in eine Anstellung bekommen.

Wer nicht will ...

Wem diese Absurditäten nicht einleuchten mögen, der kann sich schnell den Verdacht «versicherungswidrigen Verhaltens» zuziehen. Auch dafür weiß der deutsche Sozialstaat Rat: Er verhängt Sanktionen in Form von «Sperrzeiten» und Minderung des Arbeitslosengeldes. Als sanktionierbare Vergehen listet das Sozialgesetzbuch etwa «Arbeitsablehnung, unzureichende Eigenbemühungen, Ablehnung oder Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme». Auf die Interessen der Arbeitnehmer*innen gegenüber ihren Arbeitsbedingungen wird wird einmal mehr absolut keine Rücksicht genommen. Denn einen «wichtigen Grund», aus dem man eine Anstellung kündigen oder nicht antreten darf, definieren - wer hätte es gedacht! - wiederum nicht die Arbeitnehmer*innen, sondern die Richter*innen in den Sozialgerichten. Und die tun dies streng und sehr eingeschränkt, indem sie lediglich schauen, ob ihre Rechtsprechung auf den jeweiligen Fall passt oder nicht. Passt eine solche richterliche Definition nicht auf den individuellen Fall der Arbeitnehmer*in, und das kommt häufig genug vor, muss die betroffene Person eben sehen, wie sie ganz ohne «Lohnersatz» auskommt.

So müssen Arbeitnehmer*innen beispielsweise im Fall von Mobbing am Arbeitsplatz und einer damit verbundenen Kündigung immer wieder minuziös dokumentieren, wie die Nötigungen durch den Chef oder die Kolleg*innen ganz genau erfolgten, um eine Minderung des Arbeitslosengeldes zu vermeiden. Individuelle Bedürfnisse nach einer rücksichtsvollen Kolleg*innenschaft spielen dabei keine Rolle. Vielmehr muss man sich im Arbeitsalltag viel gefallen lassen und im Zweifel richtig krank werden, damit man zumindest eine medizinische Dokumentation hat - denn auch in diesem Punkt ist man als Arbeitnehmer*in prozessual in der Beweispflicht.

Der gute Vater Staat

Die juristische Literatur begründet dies mit den Interessen der angeblichen Versichertengemeinschaft aus Lohnabhängigen und Unternehmer*innen und außerdem, ziemlich unverblümt, mit einem Erziehungsauftrag. In einem Kommentar zum Sozialgesetzbuch heißt es, die Sperrzeiten beim ALG I seien «ein Regulativ, das objektiv ohne Vorwurf und erzieherische Zielrichtung eingreift. Gleichwohl tritt selbstverständlich ein erzieherischer Effekt ein; diese Folgewirkung kann durchaus erwünscht sein.» Man halte hier die «Abwägung zwischen den Interessen des oder der Versicherten mit den Interessen der Versichertengemeinschaft für erforderlich. Tatsächlich kann von einer Versichertengemeinschaft im Sinne einer Summe der Interessen der Versicherten, wie bereits ausgeführt, keine Rede sein. Sinn macht dieser Begriff nur, wenn man davon ausgeht, dass das Interesse der individuellen Arbeitnehmer*in und das der institutionalisierten Arbeitslosenversicherung und -verwaltung keinen Gegensatz bilden. Dabei steht den Vorstellungen der einzelnen Arbeitnehmer*in über Lohn, Arbeitszeit oder andere Arbeitsbedingungen in Wirklichkeit der Anspruch der Bundesagentur für Arbeit gegenüber, dass erstere sich permanent und gewinnbringend ausbeuten lassen. Denn nur so fallen sie »der Versichertengemeinschaft« nicht dauerhaft zur Last.

Wirklich entziehen kann man sich dem sozialstaatlichen Regime als Lohnabhängige*r am Ende nicht. (Es sei denn, man gelangt durch einen wundersamen Zufall zu Reichtum.) Denn das Sozialgesetzbuch regelt die Arbeitslosenversicherung als Verpflichtung eben auch während der Beschäftigung. Die Arbeitnehmer*innen dürfen die finanziellen Mittel für diese Versicherung in ihrer Arbeitszeit selbst anschaffen - sozusagen im Austausch für ihre potenzielle Gängelung durch die Arbeitslosengesetzgebung, über die sie wiederum keine Kontrolle haben. An all das sollten wir uns erinnern, wenn die Gewerkschaften sich mal wieder ihres Engagements für Arbeit und Sozialstaat rühmen - zumal am 1. Mai!

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