Ukrainische Gehörlose dürfen bleiben

Für eine Gruppe gehörloser Geflüchteter in Berlin will Sozialsenatorin Katja Kipping nun doch eine Ausnahme machen

  • Patrick Volknant
  • Lesedauer: 3 Min.

Seit Wochen wird in der Hauptstadt um die Zukunft einer Gruppe gehörloser Geflüchteter aus der Ukraine gestritten. Nun hat Sozialsenatorin Katja Kipping (Linke) eine Entscheidung getroffen, die es den Menschen ermöglicht, gemeinsam in Berlin zu bleiben. »Alle hatten den Wunsch, die zunehmend belastende Ungewissheit für diese Gruppe zu beenden«, wird die Senatorin in einer Pressemitteilung am Freitag zitiert. Kipping spricht von einem »Spannungsfeld«, in dem sich das Land auf der Suche nach einer Lösung bewegt habe: Einerseits sei der Gruppe aus guten Gründen versprochen worden, zusammenzubleiben. Andererseits müssten klare Kriterien für die Verteilung von Geflüchteten herrschen.

Ursprünglich gehörten der betroffenen Gruppe, die in den ersten Wochen des Krieges aus der Ukraine nach Berlin floh, rund 180 Menschen an. Inzwischen halten sich noch lediglich 85 von ihnen in der deutschen Hauptstadt auf. Innerhalb der vergangenen Woche sollen sich nun laut Kipping 50 von ihnen am Ankunftszentrum in Tegel registriert haben. Vorausgegangen sei eine erneute Informationsveranstaltung durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF).

Mittlerweile erfüllten 60 Prozent der Geflüchteten die Voraussetzungen für eine Berlinzuweisung, so die Sozialsenatorin. Gründe seien beispielsweise eine nachweisbare Aussicht auf Arbeit oder gesundheitliche Probleme. »Um das gegenüber dieser konkreten Gruppe gegebene Versprechen, zusammenbleiben zu können, einzuhalten, habe ich entschieden, dass die verbleibenden 35 Personen nun auch auf Berlin zugewiesen werden«, teilt Kipping mit. Hierbei handele es sich ausdrücklich um keine Präzedenzentscheidung für weitere gehörlose Geflüchtete, die nach Berlin kommen. Der Entschluss beziehe sich lediglich auf die verbliebenen Mitglieder der Gruppe.

Jüngst hatte die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales noch mitgeteilt, dass eine Ausnahme, die gemacht werde, »im Sinne der Gleichbehandlung« für jede Gruppe mit den gleichen Voraussetzungen gelten müsse. Eigentlich sollte die Gemeinschaft auf Grundlage des Königsteiner Schlüssels Mitte April nach Köln verlegt werden. Unklarheiten in der Kommunikation hatten dafür gesorgt, dass ein Teil der Gruppe den für Mitte April geplanten Umzug verweigerte. Die übrigen Geflüchteten waren daraufhin in eine Containerunterkunft am Stadtrand verlegt worden.

Der Berliner Gehörlosenverband und Flüchtlingsrat kritisierten allerdings die Bedingungen vor Ort, insbesondere die Verpflegung sowie den Brandschutz. Die Geflüchteten seien zudem gesundheitlichen Risiken ausgesetzt und nicht über ihre Rechte informiert worden. In einer Presseerklärung erhob Georg Classen vom Flüchlingsrat den Vorwurf, man wolle »ein Exempel statuieren«, um die Geflüchteten »aus der Stadt zu vertreiben«. Mittlerweile sollen die gehörlosen Geflüchteten laut Sozialverwaltung in eine Unterkunft mit besserem Brandschutz und eigenen Kochmöglichkeiten verlegt worden sein.

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