Eine Frage der Gerechtigkeit

Über die späte Genugtuung für Opfer des Faschismus

  • Andreas Fritsche
  • Lesedauer: 2 Min.

Mord verjährt nicht. Beihilfe zum Mord verjährt auch nicht, genauso wenig wie Kriegsverbrechen. Trotzdem mutet es für den juristischen Laien vielleicht seltsam an, einen 101 Jahre alten Mann jetzt noch dafür zur Rechnenschaft zu ziehen, dass er in den Jahren 1942 bis 1945 als Wachmann der SS im Konzentrationslager Sachsenhausen gearbeitet hat.

Tatsächlich wirkt es wie ein Wunder, dass Josef S. überhaupt noch vor Gericht erscheint. Von Sanitätern abgeholt und am Rollator in den Saal geführt, hat er seit Prozessbeginn Anfang Oktober vergangenen Jahres etwa zweieinhalb Stunden pro Verhandlungstag durchgehalten. Den Ton bekam er über Kopfhörer verstärkt, damit er trotz Schwerhörigkeit verstehen konnte, was gesprochen wird.

Es hätte leicht sein können, dass es gar nicht mehr zum Plädoyer von Oberstaatsanwalt Cyrill Klement gekommen wäre. Denn der Angeklagte infizierte sich zwischenzeitlich mit dem Coronavirus und musste außerdem im Krankenhaus am Fuß operiert werden.

Nehmen wir an, Josef S. wird wegen Beihilfe zum Mord an mindestens 3522 KZ-Häftlingen zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, wie vom Oberstaatsanwalt gefordert. Dann ist immer noch nicht klar, ob der gesundheitliche Zustand den Haftantritt erlaubt. Dann ist immer noch offen, ob er die fünf Jahre absitzt oder vorher stirbt.

Warum war dieser Prozess dennoch wichtig? Einerseits wiederfährt den Opfern beziehungsweise ihren noch lebenden Angehörigen durch eine Verurteilung späte Gerechtigkeit. Dass es ihnen darauf ankommt und nicht auf die Haftstrafe an sich, hat Romani Rose deutlich gemacht, der den Prozess an einem Verhandlungstag Ende Januar als Zuschauer verfolgte. Der Präsident des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma ist 1946 geboren. Die Nazis haben 15 Angehörige seiner Familie ermordet.

Andererseits dient die Verurteilung auch der Abschreckung. Kein Kriegsverbrecher darf sich heute und in Zukunft sicher sein, ungestraft davonzukommen, wenn er seine Taten nur lange genug verheimlicht.

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