Sozialabbau und Kriegseinsatz

Besonders arme und marginalisierte Menschen sind von der Einschränkung von Grundrechten betroffen

  • Ulrike Wagener
  • Lesedauer: 5 Min.

Es ist so etwas wie ein »alternativer Verfassungsschutzbericht«. Der Grundrechtereport wird seit 1997 von zehn Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben und beleuchtet in 39 Berichten verschiedene Facetten von Grundrechtsverletzungen in Deutschland. Es geht dabei um Einzelfälle, die auf strukturelle Probleme im Land hinweisen – von Atombomben in der Eifel, über den Zusammenhang von Schuldenbremse und Klimazielen bis zu rechtsradikalen Polizist*innen. Bei der Vorstellung am Mittwochvormittag wurden die Schwerpunkte auch durch die Auswahl der Präsentator*innen gesetzt: Ferda Ataman, die sich bei den Neuen Deutschen Medienmacher*innen gegen Rassismus engagiert, und Kava Spartak von Yaar, einem Verein, der sich für Geflüchtete aus Afghanistan einsetzt.

»Viele denken bei der Wahrung von Bürger*innen- und Menschenrechten ausschließlich an Regime im Ausland. Aber auch bei uns müssen die verfassungsmäßigen Grundrechte geschützt und verteidigt werden«, erklärt Ataman zu Beginn der Präsentation. Als Beispiel nannte sie das der sogenannten Erntehelfer*innen, das in Deutschland jedes zu Beginn der Spargelsaison auf den Tisch kommt. Letztes Jahr wurde die versicherungsfreie Zeit für geringfügig Beschäftigte in allen Branchen von März bis Oktober 2021 von 70 auf 102 Tage verlängert. Vorgeblich wollte die Bundesregierung damit die deutsche Spargel- und Erdbeerernte sichern und besseren Pandemieschutz gewährleisten. Eigentlich können Arbeiter*innen aus EU-Staaten aber sowieso länger beschäftigt werden – nur eben sozialversicherungspflichtig. »Im Windschatten der Pandemie hat der Gesetzgeber den Sozialstaat weiter abgebaut und die rassistische Segementierung des Arbeitsmarktes befördert. Er stellte die Profite der Unternehmen über die Rechte der Lohnarbeitenden«, fasst Ataman den Beitrag zusammen.

Interessant ist, inwiefern in diesem Fall Migrant*innen als Experimentierfeld für Sozialabbau herhalten müssen, wie der Beitrag erläutert. Da gerade in der Ernte viele Migrant*innen beschäftigt sind, habe man diese sozialen Einschränkungen leichter einführen können, weil sich die deutsche und wahlberechtigte Bevölkerung nicht betroffen fühle und regierende Parteien eine nationalprotektionistische Agenda verfolgten. Trotzdem schränke die Ausdehnung der versicherungsfreien Zeit die soziale Sicherheit aller geringfügig Beschäftigten ein. Betroffen sind davon aber in erster Linie Frauen und Migrant*innen, die einen großen Anteil an Minijober*innen ausmachen. »Arme Menschen haben keine gute Lobby in Deutschland – und oft aus Gründen keine Zeit, sich zu engagieren. Das könnte rechtlich noch stärker beleuchtet werden«, sagt Ataman.

Ein weiterer Schwerpunkt der Vorstellung war der Umgang mit der bürgerrechtlichen Situation, die durch den chaotischen Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan entstanden ist. Obwohl in dem Land seit 40 Jahren Krieg herrscht und Deutschland 20 Jahre mit der Bundeswehr vor Ort war, ist Afghanistan, das seit dem 21. August 2021 von den Taliban beherrscht wird, aus dem öffentlichen Fokus verschwunden: »Der ganze Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan war ein Verrat an der Demokratie. Die Menschen, die sich als sogenannte Ortskräfte für uns eingesetzt haben, wurden im Stich gelassen«, kritisiert Kava Spartak. Erst nach der Machtübernahme der Taliban begann die Bundesregierung mit Evakuierungen. 5000 Menschen wurden ausgeflogen. Neben deutschen Staatsangehörigen und solchen anderer Nato-Staaten waren darunter vor allem besonders gefährdete Afghan*innen – jedoch nur knapp 140 Ortskräfte mit ihren engsten Angehörigen.

Spartak kritisiert vor allem die falsche Lagebewertung der Stabilität des Landes vor dem Truppenabzug Mitte 2021 und die daran geknüpfte deutsche Abschiebepraxis der letzten Jahre. Man habe sich nicht an die Lageberichte von Organisationen vor Ort gehalten, sondern an beschönigende Informationen des Auswärtigen Amts. »Warum wurden Asylanträge abgelehnt, von Menschen aus einem Land, in dem seit 40 Jahren Krieg herrscht?«, kritisiert Spartak. Auch aktuell würden afghanische Geflüchtete diskriminiert, wenn sie beispielsweise Unterkünfte räumen müssten, um Platz für andere Geflüchtete zu schaffen. »Wir brauchen eine Zeitenwende, die Menschen aus Afghanistan inkludiert«, so Spartak. Auch jetzt noch warten mindestens 20 000 Menschen auf ihre Evakuierung. »Die Bundesregierung muss alles dafür tun, dass dieser Prozess beschleunigt wird und die Menschen nach ihrer Ankunft ein würdiges Leben erhalten«, sagt Spartak. Die Lage von Geflüchteten an den europäischen Außengrenzen wird auch in anderen Beiträgen thematisiert.

Aus den Grundrechten ergebe sich auch eine Verpflichtung des deutschen Staats, afghanische Mitarbeiter*innen deutscher Ministerien vor Vergeltungsmaßnahmen der Taliban zu schützen. Denn die Gefahrenlage für sie und ihre Angehörigen ist gerade durch die Tätigkeit für deutsche Ministerien und somit unabweisbar innerhalb des Verantwortungsbereichs der deutschen Staatsgewalt entstanden. Das vernichtende Urteil: »Den sich daraus ergebenen Schutzpflichten wurde das Ortskräfteverfahren zu keiner Zeit gerecht.«

Bereits 2020 hatte das Verfassungsgericht im sogenannten »Kunduz-Fall«, bei dem die Bundeswehr zwei von den Taliban entführte Tanklastwagen bombardiert hatte und 14 bis 142 Zivilist*innen starben, festgestellt, dass die Bundeswehr auch für ihr Handeln im Ausland staatshaftungsrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann und an die Grundrechte gebunden ist. Zwar sei Staatshaftung keine Garantie umfassender Gerichtigkeit, aber ein Mittel, um Opfern militärischer Einsätze Gehör und Grundrechten Effektivität zu verschaffen. »Der Beschluss des BVerfG sendet das wichtige Signal aus, dass staatliches Handeln im Ausland weder in einem (grund-)rechtsfreien noch in einem haftungsfreien Raum stattfindet«, heißt es. Spartak sieht darin auch eine Verantwortung für künftige Kriege: »Was heißt das für die Verbrechen, die wir dort begehen, für unsere Asylpolitik und für die Menschen vor Ort, die sich an unsere Seite stellen? Solange es darauf keine Antwort gibt, sollte sich die Bundeswehr aus bewaffneten Konflikten heraushalten.«

Der Grundrechte-Report 2022 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland
erscheint im Fischer Taschenbuch Verlag,
224 Seiten, 13 Euro.

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