Der Abstand soll bleiben

Tarifverhandlungen über Branchenmindestlohn für Reinigungskräfte beginnen

  • Simon Poelchau
  • Lesedauer: 4 Min.

In der Pandemie, erzählte vor zwei Wochen die wiedergewählte DGB-Vizevorsitzende Elke Hannack in ihrer Bewerbungsrede auf dem DGB-Kongress, habe man gesehen, welche Berufe wirklich systemrelevant seien. »Das waren jetzt mal nicht die Banken«, so die Gewerkschafterin. Für sie waren es stattdessen zum Beispiel die Verkäufer*innen, Erzieher*innen und Pfleger*innen. Eine Berufsgruppe ist ihr aber besonders wichtig: die der Reinigungskräfte.

»Ohne die Reinigungskräfte im öffentlichen und privaten Bereich wären wir nicht so durch die Pandemie gekommen, wie wir es sind«, erklärte Hannack. Deshalb brauche es eine Aufwertung dieser Berufe, die sich nicht nur in besserer Bezahlung und besseren Arbeitsbedingungen ausdrücke. Es brauche eine gesellschaftliche Aufwertung und viel größere Wertschätzung für diese systemrelevanten Berufe.

Geht man jedoch danach, was die Reinigungskräfte verdienen, dann ist die Wertschätzung, die die Gesellschaft diesen Menschen für ihre Arbeit entgegenbringt, äußerst gering. 11,55 Euro beträgt derzeit der Branchenmindestlohn für die Gebäudereiniger*innen. Das sind 45 Cent pro Stunde weniger als die 12 Euro, auf die die Ampel-Koalition den gesetzlichen Mindestlohn zum Oktober anheben will.

Das will die Industriegewerkschaft Bauen Agrar Umwelt (IG BAU), die die Gebäudereiniger*innen vertritt, nicht hinnehmen. Sie fordert einen Branchenmindestlohn oberhalb der 12-Euro-Marke. Diesen Montag starten diesbezüglich in Frankfurt am Main die Tarifverhandlungen mit der Arbeitgeberseite – dem Bundesinnungsverbands des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV). Ein zweiter Verhandlungstermin ist für Anfang Juni angesetzt.

Derzeit beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,82 Euro. Das macht einen Abstand zum Branchenmindestlohn von 1,73 Euro. Diesen Abstand will die IG BAU beibehalten und geht mit der Forderung nach einem Branchenmindestlohn von 13,73 Euro in die Verhandlungen. Der derzeitige Lohnabstand soll zwischen den Lohngruppen ebenfalls wiederhergestellt werden. Die Laufzeit soll 15 Monate betragen und wäre damit der restlichen Zeit des laufenden Tarifvertrages angeglichen.

»Wir brauchen auch weiterhin einen Branchenmindestlohn mit einem spürbaren Abstand zum gesetzlichen, denn sonst wandern die Arbeitnehmer*innen aus der Branche ab«, erklärte IG-BAU-Vorstandsmitglied Ulrike Laux, nachdem die IG-BAU-Tarifkommission ihre Forderung aufgestellt hatte. »Gerade auch in diesen Krisenzeiten mit steigender Inflation ist es nicht mehr als recht und billig, wenn die Frauen und Männer mit den geringsten Einkommen mehr im Geldbeutel haben.« Von einer Anhebung auf 13,73 Euro würden die meisten Reinungskräfte direkt profitieren. Von den rund 700 000 Beschäftigten in der Branche bekommen aktuell etwa 500  000 den Branchenmindestlohn.

Bei den Arbeitgebern kommt diese Forderung nicht gut an. »Die Lohnforderung der IG BAU von rund 19 Prozent erachten die Arbeitgeber weder als sinnvoll noch als realitätsnah«, polterte der Vorsitzende der BIV-Tarifkommission, Christian Kloevekorn. Zum Selbstverständnis der Arbeitgeber im Gebäudereiniger-Handwerk gehöre seit Jahrzehnten die Überzeugung tarifpolitischer Eigenständigkeit. »Nicht die Politik sollte Löhne festlegen, sondern die Sozialpartner haben die Aufgabe, auf die vielfältigen branchenspezifischen Herausforderungen gemeinsame Antworten zu finden«, monierte Arbeitgebervertreter Kloevekorn das Ansinnen der IG BAU, den Branchenmindestlohn an den steigenden gesetzlichen Mindestlohn auszurichten.

Anders sieht es Linke-Politiker Pascal Meiser: »Die Gebäudereinigerinnen und Gebäudereiniger fordern gemeinsam mit ihrer Gewerkschaft jetzt zu recht einen Branchenmindestlohn, der deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt«, erklärte der gewerkschaftspolitische Sprecher der Linken im Bundestag gegenüber »nd.derTag«. Wer den Dreck anderer beseitigt, habe mehr verdient als nur einen Lohn, mit dem man gerade so über die Runden komme. »Er muss vielmehr so hoch sein, damit die Familie auch tatsächlich halbwegs anständig davon leben kann«, so Meiser.

Für Meiser ist der Branchenmindestlohn zudem ein Erfolgsmodell: »Lohndumping wird erschwert und zugleich verhindert, dass sich einzelne Unternehmen schmutzige Wettbewerbsvorteile verschaffen.« Insofern wird das wichtigste Ziel der IG BAU sein, ihn zu erhalten. Denn in der Bauwirtschaft erzielte die Gewerkschaft diesbezüglich jüngst eine Schlappe.

Im April lehnten die Arbeitgeber der Bauwirtschaft einen Schiedsspruch im Rahmen der Tarifverhandlungen ab. Die Folge war die Abschaffung des Branchenmindestlohns auf dem Bau 25 Jahre nach dessen Bestehen. »Ein fairer Wettbewerb scheint für die Bauunternehmen keine feste Größe mehr zu sein«, mahnte deshalb IG-BAU-Chef Robert Feiger. »Denn jetzt haben vor allem diejenigen Firmen einen Vorteil, die nicht tarifgebunden sind. Ob das wirklich intelligent ist, wage ich zu bezweifeln.«

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