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30 Millionen Bürgerinnen und Bürger befragt
Am 15. Mai 2022 beginnt in Deutschland ene Bevölkerungs-und Wohnungszählung
Warum findet der Zensus nunmehr im Jahr 2022 statt und welche Konsequenzen hat das?
Ursprünglich sollte der Zensus im Jahr 2021 durchgeführt werden. Doch aufgrund der Corona-Pandemie wurde der nächste Zensus in das Jahr 2022 verschoben. Die Arbeiten zur Vorbereitung der umfangreichsten statistischen Erhebung in Deutschland waren in Folge der Corona-Pandemie zeitweise nur eingeschränkt möglich. Beschäftigte vieler Kommunen und auch der statistischen Ämter wurden für andere Aufgaben wie die Unterstützung der Gesundheitsämter eingesetzt. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verschiebung des Zensus stand als neuer Stichtag der 15. Mai 2022 fest. Das Gesetz war am 10. Dezember 2020 in Kraft getreten.
Die EU-weite Befragung geht aber wohl zurück bis ins Jahr 2011.
Ja, mit dem jetzt anstehenden Zensus nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfindet. Die EU verpflichtete alle Mitgliedstaaten zur Erfassung der amtlichen Bevölkerungszahlen sowie weiterer Zensusmerkmale. Der Zensus 2022 hat dabei eine Besonderheit: Um die Verpflichtungen für das von der EU geforderte Jahr 2021 zu erfüllen, werden die Ergebnisse des Zensus für die Lieferungen an die EU auf den 31. Dezember 2021 zurückgerechnet.
Wie funktioniert der Zensus? Werden auch Melderegister genutzt?
In Deutschland ist der Zensus eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. Der Zensus gliedert sich also in zwei Teilbereiche: eine Bevölkerungszählung sowie eine Gebäude- und Wohnungszählung. Die Bevölkerungszählung wird auf Basis der amtlichen Melderegister durchgeführt. Dadurch müssen nicht alle Menschen befragt werden, wie es bei einer klassischen Volkszählung der Fall wäre. Die Daten aus den Melderegistern werden durch eine Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis ergänzt.
Wie erfolgt die Auswahl der befragten Bürgerinnen und Bürger?
Per Zufallsverfahren werden Anschriften ausgewählt, an denen alle dort lebenden Personen befragt werden. Das sind etwa 10,2 Millionen Bürgerinnen und Bürger. Außerdem werden alle Bewohnerinnen und Bewohner in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften gezählt. Die Gebäude- und Wohnungszählung richtet sich an alle 23 Millionen Wohnungs- und Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer. Anzumerken bleibt: Das Gros der Daten des Zensus wird durch die Auswertung bestehender Quellen wie etwa der Melderegister gewonnen. Doch zur Erhebung von Informationen, die nicht in Registern verfügbar sind – wie beispielsweise zur Qualitätssicherung der Registerdaten – sind zwangsläufig Vor-Ort-Befragungen erforderlich. Da in erster Linie Daten aus Verwaltungsregistern genutzt werden, ergibt sich auch, dass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss.
Sind die ausgewählten Bürgerinnen und Bürger überhaupt verpflichtet, beim Zensus Auskunft zu geben?
Die Teilnahme am Zensus ist gesetzlich verpflichtend. Wer nicht rechtzeitig antwortet, wird freundlich daran erinnert. Bürgerinnen und Bürger, die ihre Auskunft verweigern, obwohl sie für den Zensus ausgewählt wurden, erhalten ein Mahnschreiben. Bleibt das unbeachtet, wird später ein Zwangsgeld erhoben.
Wie erfahren die Bürgerinnen und Bürger, dass sie für eine Befragung des Zensus 2022 ausgewählt wurden?
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Befragung der Haushalte und Wohnheime erhalten eine schriftliche Terminankündigung von einer Interviewerin oder einem Interviewer. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohneigentum werden für die Gebäude- und Wohnungszählung vom zuständigen Statistischen Landesamt postalisch kontaktiert.
Warum brauchen wir jetzt schon wieder einen Zensus?
Der Zensus 2022 liefert verlässliche Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszahlen sowie demografische Informationen zu Menschen, Haushalten und Familien in Deutschland und seinen Regionen. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf diesen Daten. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. Die Ergebnisse des Zensus sind also eine Grundlage für die Planung etwa von Wohnungen, Verkehrsnetzen oder Bildungseinrichtungen. Auf Basis der Bevölkerungszahlen erfolgen zum Beispiel die Einteilung der Wahlkreise, die Stimmenverteilung im Bundesrat sowie der Länderfinanzausgleiche und der kommunale Finanzausgleich. Mit dem Zensus wird auch ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten.
Wer muss die Fragen zum Zensus beantworten? Ist jeder Bürger in einem Haushalt dazu verpflichtet?
Wenn ein Haushalt für den Zensus ausgewählt wurde, sind grundsätzlich alle in diesem Haushalt lebenden Personen auskunftspflichtig – unabhängig vom Alter oder Staatsbürgerschaft. Für die kurze persönliche Befragung kann auch ein Haushaltsmitglied stellvertretend für alle anderen antworten. Können Personen nicht selbst an der Befragung teilnehmen, weil sie beispielsweise zu jung sind oder aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen, muss ein anderes volljähriges Haushaltsmitglied die Beantwortung für die betreffenden Personen übernehmen. Minderjährige sind nur dann selbst auskunftspflichtig, wenn sie einen eigenen Haushalt führen.
Wie wird die Befragung konkret durchgeführt?
Die Gebäude- und Wohnungszählung findet über einen Online-Fragebogen statt. Die Zugangsdaten dazu erhalten die Teilnehmenden mit einem Anschreiben. Sollte keine Möglichkeit bestehen, die Fragen online zu beantworten, erhalten die Befragten einen Papierfragebogen mit dem Erinnerungsschreiben. Die Bevölkerungszählung gliedert sich in eine kurze persönliche Befragung, die etwa fünf bis zehn Minuten dauert und von den Interviewerinnen und Interviewern, die sich offiziell Erhebungsbeauftragte nennen, durchgeführt wird. Weitere Fragen werden vorrangig online beantwortet. Für die persönliche Befragung erhalten alle ausgewählten Bürgerinnen und Bürger vorab auf dem Postweg eine Terminankündigung.
Was machen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die am eigentlich vereinbarten Befragungstermin, aus welchen Gründen auch immer, verhindert sind?
Bürgerinnen und Bürger, die am angesetzten Befragungstermin verhindert sind, können einen anderen Termin vereinbaren. Die Kontaktdaten finden sich auf der Terminankündigung der oder des Erhebungsbeauftragten.
Welche Corona-Schutzmaßnahmen werden unter den gegenwärtig veränderten Schutzbedingungen für die Personenbefragung ergriffen?
Die persönlichen Befragungen erfolgen nach den geltenden Infektionsschutzvorgaben. Die Befragungen vor Ort sind kurz, kontaktarm und können auch an oder vor der Wohnungs- oder Haustür erledigt werden. Alle weiteren Fragen können online beantwortet werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang der Hinweis: Die Erhebungsbeauftragten betreten nur auf ausdrücklichen Wunsch der Befragten die Wohnung oder das Haus.
Welche Fragen enthalten die Fragebogen?
In den Fragebogen zur Bevölkerungszählung werden beispielsweise Daten zum Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand oder zur Staatsangehörigkeit abgefragt. Die meisten Befragten beantworten auch weitere Fragen zu Bildung, Erwerbstätigkeit und Beruf. Bei der Gebäude- und Wohnungszählung gibt es beispielsweise Fragen zur Art des Gebäudes, der Größe, des Baujahrs oder zur Nettokaltmiete. Die Online-Fragebogen können auf www.zensus2022.de eingesehen werden.
Wie funktionieren die Online-Fragebogen?
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Zensus erhalten ein Schreiben mit Zugangsdaten für den Online-Fragebogen. Nach Eingabe der Zugangsdaten auf der Website www.zensus2022.de lassen sich die Fragen einfach online beantworten.
Der Online-Fragebogen der Bevölkerungszählung wird neben Deutsch auch in 14 weiteren Sprachen angeboten: Arabisch, Bulgarisch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Persisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch und Türkisch.
Der Online-Fragebogen der Gebäude- und Wohnungszählung wird neben Deutsch auch in Englisch, Russisch, Türkisch, Polnisch und Italienisch zur Verfügung gestellt.
Was ist mit dem Datenschutz? Wie garantiert der Zensus die zwingend notwendige Sicherheit der Daten?
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Zensus unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Die Online-Datenübermittlung erfolgt stets verschlüsselt und die erhobenen Einzeldaten werden nicht an Dritte außerhalb der amtlichen Statistik weitergegeben – auch nicht an irgendwelche anderen Behörden. Außerdem werden persönliche Daten zum frühestmöglichen Zeitpunkt gelöscht, so dass keinerlei Rückschlüsse auf die jeweiligen Personen möglich sind. Die erhobenen Daten werden durch bauliche, technische und organisatorische Zugangsbeschränkungen gemäß den Vorgaben der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gesichert.
Wann werden die Ergebnisse der Befragung des Zensus 2022 veröffentlicht?
Es ist vorgesehen, dass die Ergebnisse des Zensus 2022 im November 2023 vorliegen. (mit Agenturen)
Weitere Informationen unter www.zensus2022.de. Weitere Auskünfte unter www.zensus2022.de/kontakt
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