• Berlin
  • Geflüchtete aus der Ukraine

Verträge prüfen und damit helfen

Brandenburger Verbraucherschutzzentrale berät Ehrenamtliche, die Ukrainer*innen helfen

  • Claudia Krieg
  • Lesedauer: 2 Min.

Viele Brandenburger*innen und Berliner*innen helfen haupt- oder ehrenamtlich Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine in die Region geflohen sind. Ging es dabei zunächst um eine gewisse Sicherheit nach der Flucht, ist nach über drei Monaten Krieg die Situation eine etwas andere. Auch wenn sich ein nicht geringer Teil der Ukrainer*innen inzwischen aus unterschiedlichen Gründen in eine Art Pendelmigration zwischen Flucht- und Heimatland begeben hat: Viele versuchen, bürokratischen Hürden und anderen Schwierigkeiten zum Trotz, sich zumindest vorübergehend ihren Aufenthalt so sicher und menschenwürdig wie möglich zu gestalten.

Das heißt: Wohnungs- und Arbeitsplatzsuche, Kinderbetreuung, Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger. Angebote wie kostenlose Tickets im öffentlichen Nahverkehr oder kostenlose Sim-Karten von Mobilfunkfirmen, die all dies in den ersten Wochen nach Kriegsbeginn noch unterstützend begleiteten, laufen allerdings aus. Viele Geflüchtete müssen nun Verträge abschließen, zum Beispiel für Miete, Strom oder Telekommunikation. Sie müssen Alltags- und Einrichtungsgegenstände kaufen, greifen dafür auf Online-Einkaufsmöglichkeiten zurück. Nicht immer seien ihnen dabei die Tücken und Fallstricke bekannt, warnt die Brandenburgische Verbraucherzentrale.

»Schon mit dem ersten Tag in Deutschland ist man zugleich Verbraucherin, da ist es wichtig, seine Rechte zu kennen«, sagt Laura Ströbel von der Verbraucherzentrale Brandenburg am Mittwoch. Sie möchte Helfer*innen dabei unterstützen, die Menschen, denen sie zur Seite stehen, mit wichtigen Informationen zu versorgen, damit sie nicht Gefahr laufen, für untergeschobene Verträge oder Zahlungen haftbar gemacht zu werden, weil sie das Kleingedruckte nicht gelesen oder nicht verstanden haben. »Wir sprechen von aggressiven Verträgen, die nicht in Geschäftsräumen, sondern an der Haustür oder in der Fußgängerzone abgeschlossen werden sollen«, erklärt Ströbel.

Davon sei generell abzuraten. Aber gerade Menschen mit Sprachbarrieren oder auch in Unterkünften für Geflüchtete müssten vor solchen Methoden gewarnt werden. Zugleich rät Verbraucherschützerin Ströbel, die neu Angekommenen über unterschiedliche Tarife bei Strom- und Mobilfunkanbietern, die Rundfunkgebühren und die Fallstricke von Online-Einkäufen zu informieren. Die Verbraucherzentrale Brandenburg steht auch bei Fragen zum Widerrufsrecht zur Verfügung.

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