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Jänschwalde soll einspringen

Die »rote Linie« ist überschritten – Brandenburger Grüne befürworten Kohleverstromung

  • Matthias Krauß, Potsdam
  • Lesedauer: 3 Min.

»Im absolut dringenden Bedarfsfall« könne man einer entsprechenden Sondergenehmigung für das Kraftwerk Jänschwalde zustimmen, heißt es in einer Pressemitteilung des energiepolitischen Sprechers der bündnisgrünen Landtagsfraktion, Clemens Rostock. Doch müsse vor diesem Schritt der »absolut dringende Bedarfsfall« festgestellt werden. Dann können auch aus Sicht der Grünen die alten Blöcke wieder in Betrieb gehen. Unnötig ist es nach Rostocks Auffassung, eine »energiepolitische Notwendigkeit von Braunkohletagebauen« festzuschreiben.

Angesichts des Gasmangels vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges sollen jetzt wieder Kohlekraftwerke die Stromerzeugung mittels Erdgas ersetzen. Jänschwalde verfügt mit seinen stillgelegten Blöcken E und F über eine potenzielle Leistung von 1000 Megawatt, was der eines Atomkraftwerks entspricht. Beide Blöcke wurden vor 2018 und 2019 abgeschaltet und in die »Sicherheitsbereitschaft« überführt. Angeblich dauert es zehn Tage, um sie wieder hochzufahren. »Neue Tagebaue und Erweiterungen lehnen wir als Bündnisgrüne konsequent ab. Auch würde es viel zu lange dauern, bis Kohle aus neuen Tagebauen verbrannt werden könnte«, heißt es in der Mitteilung Rostocks weiter. 

Die umweltpolitische Sprecherin der Fraktion Isabell Hiekel ergänzt: »Einen grundsätzlichen Freibrief für zusätzliche Kohleverstromung zu Lasten der Wasserversorgung darf es nicht geben. Wir befinden uns mitten in einer Trockenheitskrise sondergleichen.« Würden die alten Kraftwerksblöcke in Betrieb genommen werden, könnten bis zu 13 Millionen Kubikmeter im Jahr weniger Wasser in die Spree eingeleitet werden, warnte sie. 

Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) indessen setzt sich für die Wiederaufnahme der Kohleverstromung ein. In einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte er, zusammen mit den Ministerpräsidenten Sachsens und Sachsen-Anhalts, die Forderung des Braunkohleverstromers LEAG nach Erteilung einer Sondergenehmigung für Jänschwalde unterstützt. 

Das Gesetz zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken schaffe die rechtliche Grundlage dafür, dass Kohlekraftwerke in der Lausitz im Notfall Gaskraftwerke im Strommarkt ersetzen können, hieß es dazu in einer Mitteilung der Potsdamer Staatskanzlei. In der Antwort des Bundesministeriums wiederum wurde erklärt, solch eine Genehmigung müsse das Land selbst erteilen. Zuständig dafür ist in Brandenburg das Umweltministerium. Es wird vom Grünen-Politiker Axel Vogel geführt. 

Vor der Genehmigung für Jänschwalde müsste aber aufgrund des hohen Schadstoffausstoßes eine Nachrüstung stehen, oder es funktioniert nur über eine Ausnahmegenehmigung, die diese eben in Kauf nimmt. Zudem verlangt der Bundesgesetzgeber eine Prüfung der Sicherung der Trinkwasserversorgung, bevor die Anlagen ans Netz gehen. 

Aus Kosten-, inzwischen aber auch aus Zeitgründen hat der Betreiber LEAG den damit verbundenen Aufwand abgelehnt. Im Raum steht, ob der Konzern diese Umrüstung unter Einsatz der Stilllegungsgelder hätte schon längst geleistet haben müssen, die ihm in den vergangenen Jahren für seine in der Reserve befindlichen Kraftwerksanlagen zugeflossen sind.

Der Betriebsrat der LEAG hatte kürzlich darauf hingewiesen, dass es für ein Wiederanfahren der Jänschwalder Blöcke aus seiner Sicht derzeit nicht genügend Sicherheitspersonal gebe. Vor allem für einen Dauerbetrieb stelle dies ein größeres Problem dar. Über 100 Mitarbeitende würden dafür gebraucht. Die Situation sei ein Sonderfall und so nicht voraussehbar gewesen.

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