Staatshilfe für Besserverdienende

Steigende Gaskosten: Experten untersuchen die Wirkung des dritten Entlastungspakets der Ampel-Koaliation

Niemand werde alleine gelassen, das Land gehe gemeinsam durch die Krise und die Sorgen der Menschen würden »sehr, sehr ernst genommen«, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bei der Bekanntgabe des dritten Entlastungspaketes. Während sich in Regierungskreisen noch gegenseitig auf die Schulter geklopft wird, wächst außerhalb der Ampel-Koaliation die Kritik an den geplanten Maßnahmen. Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), bemängelt etwa, die Verteilung des Geldes erfolge »zu sehr nach dem Gießkannenprinzip«. Auch bleibe die Regierung bei der »wichtigsten Herausforderung, der Begrenzung von Strom- und Gaspreisen, eine Lösung schuldig.«

Expert*innen des DIW haben das 65-Milliarden schwere Entlastungspaket der Regierung genauer unter die Lupe genommen. Im Auftrag der Wochenzeitung »Die Zeit« haben sie beispielhafte Berechnungen vorgenommen, um herauszufinden, welche Haushalte in welchem Maß von den Entlastungen profitieren. Berücksichtigt wurden dabei alle direkt quantifizierbaren Maßnahmen: die Senkung der EEG-Umlage, die Energiepauschale, der Kinderbonus, der Abbau der sogenannten kalten Progression durch die Herabseknung der Einkommenssteuer, die Aussetzung des Preises für CO2, die Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag, der Steuerabzug für Rentenbeiträge sowie die Mehrwertsteuersenkung für Gas. Nicht mit in die Berechnungen fließen hingegen die Auswirkungen der geplanten Strompreisbremse und eines etwaigen Gasdeckels. Das Ergebnis: Bei einer Verdopplung des Gaspreises wäre eine Familie mit zwei Kindern aus dem Segment der Geringverdienenden mit zusätzlichen Kosten von 1887 Euro konfrontiert. Davon müsste sie etwas mehr als hundert Euro selber zahlen, der restliche Betrag würde durch den Staat ausgeglichen. Sollte der Preis für Gas jedoch um das drei- oder vierfache steigen, fände besagte Familie sich in einem ganz anderen Szenario wieder: Dann müsste sie 809 beziehungsweise 1513 Euro aus der eigenen Tasche zahlen.

Über ein paar zusätzliche Euro könne sich hingegen freuen, wer weit oben auf der Einkommensleiter steht. So würde den Berechnungen zufolge eine Familie mit einem Jahreseinkommen von knapp über hundertfünfzigtausend Euro bei einer Verdopplung des Gaspreises 2464 Euro vom Staat bekommen – obwohl sie selbst nur 2440 Euro für ihre Energie aufbringen muss. Eine Ursache für dieses Missverhältnis sieht der Finanzexperte Stefan Bach vom DIW unter anderem in der Senkung der Einkommenssteuer, die zu einer stärkeren Entlastung der Gutverdienenden beitrage. Ein Schwachpunkt des Entlastungspaketes sei, dass damit ebenfalls denjenigen geholfen werde, die auch ohne Unterstützung des Staates ganz gut zurechtkämen.

Nach Einschätzung des DIW ist angesichts der immer stärker eingeschränkten Gaslieferungen aus Russland davon auszugehen, dass in den kommenden Monaten Industriebetriebe knapp 25 Prozent und Privathaushalte zwischen 20 und 30 Prozent Gas einsparen müssen. Auch wenn die Großhandelspreise mit 200 Euro pro Megawattstunde jetzt schon mehr als das Zehnfache der durchschnittlichen Preise der vergangenen Jahre betragen, könnten auf die Endverbraucher*innen noch viel höhere Preise zukommen, warnt Karsten Neuhoff, Abteilungsleiter Klimapolitik beim DIW. Der Grund: Importverträge bildeten immer nur den durchschnittlichen Preis der vergangenen zwei Jahre ab, außerdem beinhalteten die bestehenden Tarife der Gasversorger eigene Abfederungsmechanismen. Er befürchtet: »Wenn wir so weitermachen wie bisher, werden die Preise noch deutlich steigen.«

Pauschalzahlungen oder Gaspreislimit

Unter Neuhoffs Leitung hat das DIW daher jüngst in einer Studie untersucht, mit welchen Maßnahmen sich die finanziellen Belastungen durch die Gasmangellage am effektivsten begrenzen ließen. Als eine Variante werden in der Studie Pauschalzahlungen pro Kopf beziehungsweise Haushalt untersucht. Diese ließen sich zielgenau auf die verschiedenen Einkommensgruppen abstimmen und stellten für den Staat eine verhältnismäßig unbürokratische Maßnahme dar. Das Problem nur: Die unterschiedliche Energieeffizienz von Gebäuden bringt auch eine Über- oder Unterkompensation mit sich. Das heißt, wer in einem gut gedämmten Neubau wohnt, bekäme bei dieser Variante gegebenenfalls mehr Geld ausgezahlt, als er für seine Energie überhaupt zahlen muss. Bewohner*innen weniger gut isolierter Gebäude sähen sich hingegen mit dem gegenteiligen Effekt konfrontiert und könnten im Zweifel auch mithilfe der Pauschalzahlungen die gestiegenen Kosten nicht ausgleichen.

Als weiterer Ansatz wird in der Studie ein Gaspreislimit untersucht. Mithilfe staatlicher Förderung soll Haushalten eine Mindestmenge an bezahlbarem Gas garantiert werden. Die Idee: Bis zu einem Grundbedarf in Höhe von 80 Prozent des Verbrauches der vorherigen Jahre pro Haushalt wird der Gaspreis auf 10,9 Cent pro Kilowattstunde festgelegt. Damit läge dieser zwar immer noch über dem durchschnittlichen Preis von 7,5 Cent aus dem vergangenen Jahr. Doch die Autor*innen der Studie halten dies für nötig, um Anreize zum Einsparen von Energie nicht aus dem Blick zu verlieren. Noch deutlicher kommt dieser Aspekt zutage, sobald Haushalte den geförderten Grundverbrauch überschreiten. Für diesen Fall heißt es, dass »für jede darüber hinaus verbrauchte Kilowattstunde der aktuelle Marktpreis anfallen« würde. Beziffert wird dieser in der Studie mit voraussichtlich 22,8 Cent pro Kilowattstunde.

Die Autor*innen kommen zu dem Schluss, dass eine Begrenzung der Pauschalzahlungen auf einkommensschwache Haushalte die geringsten Kosten für den Staat bedeuten würde. Die Preisgarantie für einen staatlich geförderten Grundbedarf an Gas für sämtliche Haushalte käme diesen zwar deutlich teurer zu stehen, verglichen mit Pauschalzahlungen an alle Haushalte sei diese Maßnahme jedoch noch immer günstiger.

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